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Blogleser Jörg schreibt:

Hallo.

Ich habe den Job an den Nagel gehangen. Ich habe es satt, als Bank für die BHG und Polizei dazu sein. Wer was sucht, findet immer etwas und wenn es noch so lapidar ist.
Ich habe es auch satt, permanent durch die neuste Technik überwacht zu werden. Das ist Sklaventum, Disponenten die keine Ahnung haben von der Realität. Bezahlung wird auch immer weniger. Bei Be- und Entladestellen behandelt zu werden, wie der letzte Dreck. Auf der Piste sieht man kaum noch deutsche Trucks. Nein danke, ich möchte noch meine Rente erleben.

Ich wünsch euch allen immer eine Handbreit zwischen den Stosstangen und eine gute Gesundheit

Tja Jörg, ich werde durch einen digitalen Fahrtenschreiber überwacht, ein Fabrikarbeiter durch seine „Stempeluhr“ oder direkt durch seinen Vorgesetzten. So ist es halt.
Klar jeden Abend zuhause zu sein, dass hat schon was – auch ich könnte mir das vorstellen. Sehr gut sogar. Aber das geht halt nicht, nur wußte ich das vorher.

In jedem Beruf gibt es Vor- und Nachteile. Nur, ob mich irgendein „lapidarer“ Job (wie Du es so schön ausdrückst) auf die Dauer „befriedigen“ würde, bezweifel ich doch stark.

Trotzdem danke ich Dir und wünsche Dir alles gute 😉

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Blogleser Markus fragt:

Hallo,

immer wieder stellt sich die Frage nach dem Be- und Entladen. Muß das der Fahrer machen oder kann er sich auch weigern.

Also, so richtig weiss ich das auch nicht, aber ich habe mich mal ein wenig im Internet kundig gemacht. Da gibt es z.B. ein Güterkraftverkehrsrecht. In diesem existieren keine Regelungen für die Zuständigkeit zu einer Be- und Entladung.

Im Handelsgesetzbuch jedoch steht folgendes:

Grundsätzlich hat der Absender das Gut beförderungssicher zu laden, zu stauen und zu befestigen sowie zu entladen.
Vertragliche Regelungen, Abreden, Handelsbräuche oder regionale Verkehrssitten können ggf. dazu führen, dass die Be- oder Entladung entgegen dem gesetzlichen Regelfall vom Frachtführer (bzw. dessen Fahrer) übernommen werden soll.

Nähere Auskünfte kann hierzu die IHK geben. Bezüglich der Haftungsfragen kommt es auf die jeweilige Fallgestaltung an; Die Frage, wie der Fahrer bei einer Be- oder Entladung versichert ist, kann die Berufsgenossenschaft beantworten.

Wichtig ist auch: Nimmt der Fahrer die Be- und Entladetätigkeit vor, handelt es sich um „andere Arbeiten“. Diese sind nicht zu den Ruhezeiten zu zählen. Auch bist Du für die Ladungssicherung gemäß § 22 Abs.1und § 23 Abs.1 Satz 2 StVO verantwortlich.

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Blogleser Tobias fragt:

Hallo,

warum veröffentlichst Du meine an Dich geschriebene eMAIL nicht in deinem Blog?

Ganz einfach Tobias,

weil Du am Schluß Deiner eMail geschrieben hast: Bitte diese Mail nicht in Deinem Blog veröffentlichen!

Deshalb erscheint Deine eMail hier nicht. Ist doch logisch, oder?

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Blogleser Mario hat mir die Rückansicht eines Aufliegers geschickt. Dazu schreibt er:

Hallo…

Hab noch ein Bildchen von der BGL für dich. Ist mein absoluter Favourite auf einem unserer Auflieger…

Auflieger Rückansicht

Vielen Dank für das Bild Mario!

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Ab und zu verschicke auch ich Anfragen per eMail. Diese sehen dann z.B. so aus:

Auf Twitter habe ich gelesen, dass Sie gerade Fotoaufnahmen für einen Lkw –
Kalender machen. Nun meine Frage dazu: Würden Sie mir eines der Bilder für
meinen Blog zur Verfügung stellen und einige Zeilen dazu schreiben (warum gerade
Lkw, Probleme beim Fotografieren, also z.B. Wetter, Schaulustige u.s.w.)?

Über eine Antwort würde ich mich freuen.

Viele Grüße!

In diesem Fall fiel die Antwort so aus:

Hallo Maik,

..danke für deine Mail. DAS sind aber erotische Bilder.. *g*… Wenn du
einen link auf unsere www.der-beste-kalender.de seite machst bekommst du natürlich ein „Vorschaubild“ auf den neuen Kalender, der Anfang September
erscheint..!!!

Viele grüße Jürgen

Tja Jürgen,

hier ist der Link auf Deine „Der beste Kalender – Seite„. Jetzt aber her mit diesem Vorschaubild 🙂 .

PS. Ups, ich sehe gerade, dass es erotische Bilder sind. Die will doch sicher niemand sehen.
Oder 😉 ?

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Blogleser Daniel hat mir folgendes geschickt:

Hallo Maik,

ich habe eine ganz lustige Anzeige in einer Zeitung entdeckt. Diese ist zwar schon etwas älter, vielleicht aber trotzdem etwas für Deinen Blog.

Merkel Anzeige

Hallo Manuel,

Danke für Deine eMail und dem Bild. Diese Anzeigenaktion startete der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) Mitte letzten Jahres.

Mit dieser Kampagne startete der BGL verschiedene Aktionen, um gegen die Erhöhung der Lkw-Maut zum 01.01.2009 mobil zu machen.

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Blogleser Matthias schreibt:

Ich bin auf diesen Blog durch einen Link von einem anderen Blog gekommen und muß mal was zu Euch Lkw-Fahrern sagen.
Ich finde es einfach nur Scheisse, dass Ihr Euch gegenseitig überholt. Man sollte diese Elefantenüberholung auf Autobahnen grundsätzlich verbieten.

Es nervt einfach, wenn man in seinem Fahrfluß gestört wird und es nervt auch, wenn man von 180 auf 100 abbremsen muß, nur weil so ein Penner meint, einen anderen Penner überholen zu müssen. Da bekomme ich jedesmal einen zu viel.

Tja Matthias,

Du hättest Dich an den Tierschutzbund wenden sollen, denn Elefanten haben auf öffentlichen Strassen nichts zu suchen.
In Deinem Fall scheinen es aber wohl Elefanten aus einem Zirkus gewesen zu sein, denn „normale“ Elefanten traben brav hintereinander her und überholen sich nicht gegenseitig.

Diese waren aber wohl gestört, zumahl Du die Viecher ja selber als „Penner“ bezeichnet hast. Da wäre dann ein Tierpsychologe oder als letzte Möglichkeit der örtliche Schlachthof für zuständig.

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Interesse den Link zu veröffentlichen?

https://www.berufskraftfahrer-weiterbildung.info/

Natürlich habe ich daran Interesse, nützliche und tolle Webseiten auf diesen Blog zu verlinken.
Woran ich aber auch Interesse habe, sind einige Informationen darüber, wer eigentlich seine Homepage verlinkt haben möchte.

Ich will ja keine Bankverbindung oder ähnliches, aber zumindest einige Informationen darüber, wer oder was man eigentlich ist, wären nicht so übel.
Oder?

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