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Schlagwort: Autobahn

Verwirrung in braun – weiß

Da stehen Sie nun rum an deutschen Autobahnen. Mittlerweile sind es mehr als 1 300 weiß – braune Schilder, die in serifenloser linearer Schrift auf touristische Ziele hinweisen. Im Südwesten Deutschlands, an der A5 kurz vor der Schweizer Grenze sogar dreisprachig in deutscher, französischer und englischer Sprache.
Das es die Dreisprachigkeit, also den internationalen Zusatz, gar nicht geben dürfte, spielt keine Rolle. Eine offizielle Genehmigung wird einfach nachgeschoben. Bis dahin klebt man die fremdsprachigen Bezeichnungen halt einfach ab.

Welchen Sinn haben eigentlich diese Schilder? Sollen sie auf touristische Ziele hinweisen oder einfach nur informieren?
Wie auch immer, bereits kurze Zeit später hat man das jeweilige Schild eh wieder vergessen. Das passiert besonders dann, wenn es z.B. wie an der A4/A71 im Raum Erfurt zu einer regelrechten Invasion dieser Schilder kommt oder auf Ziele hingewiesen wird, die vom eigentlichen Standort noch kilometerweit entfernt liegen. So werden an der A73 die Saalfelder Feengrotten beworben, gut 50 Kilometer weit weg.

Hinweisschild

Wer aber ist eigentlich dafür verantwortlich, ob, und wenn wo solch ein Schild aufgestellt wird? In Thüringen z.B. entscheidet das die Thüringer Tourismus GmbH (TTG) mit Sitz in Erfurt.

Zunächst muß ein sechsseitiger Fragenkatalog beantwortet werden, den das Thüringer Wirtschafts- und Verkehrsministerium, sowie Tourismusverbände gemeinsam mit der TTG erstellt haben. Die Lage und Erreichbarkeit der Sehenswürdigkeit ist dabei zu beschreiben, das Parkplatzangebot, die Besucherzahlen der vergangenen Jahre und vieles mehr.
Die TTG vergibt zu jeder Frage Punkte und anhand der Gesamtpunktzahl erfolgt die Einteilung in verschiedene Kategorien. Wer die 60 Punkte Marke knackt, kann mit einem Schild der Kategorie Eins. also an der Autobahn, rechnen.
Das Thüringer Ministerium für Bau, Landesentwicklung und Medien übernimmt im Anschluss die verkehrsbehördliche Überprüfung.

Übrigens: Die meisten Zähler (93) heimste bisher die Erfurter Krämerbrücke ein, die Burgruine Rauenstein im Landkreis Sonneberg war den Tourismusexperten dagegen nur sieben magere Punkte wert.

Trotz dieser Vergabemaßnahme gibt es immer mehr von diesen Hinweisen. Ein Grund dafür ist, dass die aus dem Jahr 1988 stammende Richtlinie zu den Unterrichtungstafeln, wie diese Schilder im Amtsdeutsch heißen, vor einigen Jahren geändert wurde.
Durften die Schilder bis 2003 nur auf Sehenswürdigkeiten in „unmittelbarer Nähe der Autobahn“ hinweisen und musste ein Mindestabstand von Schild zu Schild von 20 Kilometern, später verkürzt auf 10 Kilometer, eingehalten werden, ist es nun möglich, zwischen zwei Anschlussstellen auf zwei touristische Ziele hinzuweisen, also in der Regel vier Schilder aufzustellen (je zwei pro Richtungsfahrbahn der Autobahn) und der Hinweis muss sich nur noch auf Ziele „in der Nähe der Autobahn“ beziehen.
Im Prinzip darf damit auf alles hingewiesen werden, denn eine Autobahn ist immer irgendwo in der Nähe.

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Kolonnenverkehr

Eben meinte ein aus seinem Nordseeurlaub zurück gekommener Kollege: „Der Blick auf die Lkw – Kolonne auf der rechten Spur sieht aus einem Pkw schon erschreckend aus“!

Nun ja, die Pkw – Kolonne auf den beiden linken Spuren ist aber auch nicht ohne… 🙂

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Wer bremst verliert

Wir fahren mit Sicherheit Tempo 80„, stand in großen Buchstaben auf dem Auflieger eines Tanklastzuges, der heute Vormittag zwischen Wien und Graz unterwegs war.
Wie er mich dann überholen konnte, ist mir ein Rätsel. Schlieslich fuhr ich schon knappe neunzig…

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Mal so nebenbei…

Hätte ich bereits ein künstliches Gebiss, würde es mir auf der A7 zwischen Derneburg und Seesen regelmäßig aus dem Mund fallen – so beschissen schlecht ist dort die Autobahn.

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Freie Fahrt für freie Bürger

So ein „Brückentag“ hat auch was gutes: Es sind kaum Berufspendler unterwegs und die nichtarbeitende Bevölkerung pennt um diese Zeit (kurz nach acht) noch.
So habe ich wenigstens eine stressfreie Fahrt…

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Ausweichkarte für die Ferienzeit

In gut 6 Wochen (ab 4. Juli) beginnt es wieder – das leidige Ferienfahrverbot an Samstagen für Lkw auf bestimmten Autobahnabschnitten.
Betroffen davon sind Lastkraftwagen über 7,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht und Anhänger hinter Lastkraftwagen in der Zeit von 7.00 bis 20 Uhr.
Für alle Fahrer die an diesen Tagen unterwegs sein müssen, bietet der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) eine Ausweichstreckenkarte in aktualisierter Form an.
Sie wird laut BGL in Abstimmung mit den Straßenbauverwaltungen erarbeitet.

Diese ist ab Ende Mai zum Preis von 2,89 Euro plus Mehrwertsteuer und Versandkosten unter folgender Adresse verfügbar: BDF-Infoservice GmbH, Postfach 93 02 60, 60457 Frankfurt/Main.

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Klage gegen Überholverbote Teil II

Das Überholverbot auf bestimmten Streckenabschnitten der A 7, sowie der A 45 wurde vom hessischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel aufgehoben.
Insbesondere die Unfallraten ließen dort keine besondere Gefahrenlage erkennen, begründete der Vorsitzende Richter, Fritz Dyckmans, diese Entscheidung. Die rechtlichen Voraussetzungen für die Überholverbote seien nicht erfüllt.

Gegen das Urteil ist Revision möglich. Das heißt, dass Lkw auf diesen Streckenabschnitten noch nicht überholen dürfen.
Sollte sich das Land Hessen entschließen, Rechtsmittel dagegen einzulegen, wäre das Bundesverwaltungsgericht am Zug.

Die Abschnitte, für die das Lkw-Überholverbot aufgehoben wurde, liegen nach Angaben des VGH auf der A 7 Richtung Süden zwischen der Anschlussstelle Guxhagen und Melsungen sowie im Bereich der Anschlussstelle Fulda-Nord bis rund drei Kilometer nach dem Dreieck Fulda, außerdem auf der A 7 Richtung Norden im Bereich der Anschlussstelle Niederaula.
Auf der A 45 ist Richtung Süden ein Abschnitt zwischen der Anschlussstelle Ehringshausen und dem Wetzlarer Kreuz betroffen, Richtung Norden geht es um zwei Abschnitte zwischen dem Gießener Kreuz und der Anschlussstelle Gießen-Lützellinden.

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