Ob das jemand genau ausgemessen hat?
7 KommentareTruckOnline.de Posts
So ein „Brückentag“ hat auch was gutes: Es sind kaum Berufspendler unterwegs und die nichtarbeitende Bevölkerung pennt um diese Zeit (kurz nach acht) noch.
So habe ich wenigstens eine stressfreie Fahrt…
Interesse den Link zu veröffentlichen?
https://www.berufskraftfahrer-weiterbildung.info/
Natürlich habe ich daran Interesse, nützliche und tolle Webseiten auf diesen Blog zu verlinken.
Woran ich aber auch Interesse habe, sind einige Informationen darüber, wer eigentlich seine Homepage verlinkt haben möchte.
Ich will ja keine Bankverbindung oder ähnliches, aber zumindest einige Informationen darüber, wer oder was man eigentlich ist, wären nicht so übel.
Oder?
Mir fällt immer wieder auf, dass in der Nacht keine Reinigungskräfte in den Sanifairtoiletten an Autobahnraststätten anwesend sind.
Nun ja, vielleicht sitzen die auch nur in irgendeinen versteckten Kämmerchen und harren der Dinge aus, die da kommen oder irgendwelche Leute bei Sanifair sind der Meinung, dass des Nachts nur ordentliche und reinliche Menschen unterwegs sind.
In gut 6 Wochen (ab 4. Juli) beginnt es wieder – das leidige Ferienfahrverbot an Samstagen für Lkw auf bestimmten Autobahnabschnitten.
Betroffen davon sind Lastkraftwagen über 7,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht und Anhänger hinter Lastkraftwagen in der Zeit von 7.00 bis 20 Uhr.
Für alle Fahrer die an diesen Tagen unterwegs sein müssen, bietet der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) eine Ausweichstreckenkarte in aktualisierter Form an.
Sie wird laut BGL in Abstimmung mit den Straßenbauverwaltungen erarbeitet.
Diese ist ab Ende Mai zum Preis von 2,89 Euro plus Mehrwertsteuer und Versandkosten unter folgender Adresse verfügbar: BDF-Infoservice GmbH, Postfach 93 02 60, 60457 Frankfurt/Main.
4 KommentareDas Überholverbot auf bestimmten Streckenabschnitten der A 7, sowie der A 45 wurde vom hessischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel aufgehoben.
Insbesondere die Unfallraten ließen dort keine besondere Gefahrenlage erkennen, begründete der Vorsitzende Richter, Fritz Dyckmans, diese Entscheidung. Die rechtlichen Voraussetzungen für die Überholverbote seien nicht erfüllt.
Gegen das Urteil ist Revision möglich. Das heißt, dass Lkw auf diesen Streckenabschnitten noch nicht überholen dürfen.
Sollte sich das Land Hessen entschließen, Rechtsmittel dagegen einzulegen, wäre das Bundesverwaltungsgericht am Zug.
Die Abschnitte, für die das Lkw-Überholverbot aufgehoben wurde, liegen nach Angaben des VGH auf der A 7 Richtung Süden zwischen der Anschlussstelle Guxhagen und Melsungen sowie im Bereich der Anschlussstelle Fulda-Nord bis rund drei Kilometer nach dem Dreieck Fulda, außerdem auf der A 7 Richtung Norden im Bereich der Anschlussstelle Niederaula.
Auf der A 45 ist Richtung Süden ein Abschnitt zwischen der Anschlussstelle Ehringshausen und dem Wetzlarer Kreuz betroffen, Richtung Norden geht es um zwei Abschnitte zwischen dem Gießener Kreuz und der Anschlussstelle Gießen-Lützellinden.
Wenn es hier so etwas wie einen „Spruch des Tages“ geben würde, dann käme der heute von einem meiner Disponenten:
Es geht schlieslich nur miteinander
haute der mir um die Ohren, als ich mich weigerte, einen Auflieger vorzuladen.
Ein „Miteinander“ zwischen Fahrer und Disponent? Nun ja…
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