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Kategorie: Unterwegs

Freie Fahrt – na ja, teilweise

„Wo keine Autobahn ist, kann auch kein Mautausweichverkehr sein“

Mit diesen sinnvollen Worten begrüßte Karlheinz Schmidt, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL), dass Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs, nachdem zwei Durchfahrtsverbote für schwere Lkw auf nordhessischen Bundesstraßen aufgehoben werden müssen.
Damit ist der Weg auf den Bundesstraßen B 3 und B 252 auch für Lkw über zwölf Tonnen wieder frei, sobald die Beschilderung entfernt wurde.

Drei weitere Durchfahrtsverbote wurden vom VGH als zulässig bewertet und bleiben bestehen. Dies betrifft die Bundesstraßen B 7, B 27 und B 400 (VGH in Kassel, Az.: 2 A 1502/09, 2 A 1528/09, 2 A 1530/09, 2 A 1531/09, 2 A 1572/09).

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Bohlen wäre sicher stolz auf mich

Seit einiger Zeit funktioniert die Freisprecheinrichtung des Firmentelefons im Lkw nicht richtig. Wenn das Handy aufgeladen wird, höre ich es nicht klingeln, dass Gespräch wird aber nach ca. 5 Sekunden trotzdem angenommen.
So passierte es auch heute…

Im Radio lief irgendein Lied aus den 80ern. Da ist es ja klar, dass ich mitsingen muß. Natürlich passiert das nicht leise, sondern laut und kraftvoll – schlieslich hört mich ja keiner.
Dachte ich zumindest. Aber gerade in diesem Moment rief mich ein Disponent an und stellte sein Telefon auf laut, so das es das halbe Büro mitbekam.

Morgen werde ich so tun, als ob nichts passiert wäre und das schamlose Grinsen der Büroangestellten einfach ignorieren. Na ja, ich will es versuchen 😉

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…ohne Worte, Irgendwie

Aus einer Pressemiteilung der Polizei Bielefeld:

Am 11. 11. gegen 3.40 Uhr wurden Anwohner in der Altenhagener Straße durch einen lauten Knall und regelmäßiges Hupen geweckt. Ursache der nächtlichen Lärmbelästigung war ein Sattelzug, der in den Zaun eines Firmengeländes gefahren war. Der betrunkene Fahrer schrie wirres Zeug. Der grüne Metallzaun war stark beschädigt. Als der Zeuge sich dem Fahrzeug näherte, sprang der Fahrer heraus.

Der Zeuge eilte zurück ins Haus und alarmierte die Polizei. Als der Streifenwagen eintraf, waren Sattelzug und Fahrer verschwunden.
Nach kurzer Suche fanden die Beamten den Mann auf der anderen Seite der Firma vor einer Einfahrt.

Der 41-Jährige, der in der in der Ukraine wohnt, saß ohne Schuhe auf der Anhängerachse eines geparkten Lkw. Der beschädigte Sattelzug, der keine amtlichen Kennzeichen hatte, stand nur wenige Meter von seinem Sitzplatz.
Mit Hilfe des Zeugen, der versuchte ins Russische zu übersetzen, konfrontierten die Polizeibeamten den Ukrainer mit dem Unfall. Der stark betrunkene Mann erzählte wirres Zeug.

Im Innenraum des Unfallfahrzeugs fanden die Polizisten zwei leere Flaschen Wodka. Als die Beamten dem betrunkenen Sattelzug-Lenker eröffneten, dass er sie zur Blutprobe zur Wache begleiten müsse, wurde er aggressiv und musste gefesselt werden.
Nach der Ausnüchterung im Polizeigewahrsam, wurde der Mann mit einem Dolmetscher vernommen. Dabei kam langsam Licht ins Dunkel.

Der 41-jährige Ukrainer war bereits seit etwa zwei Monaten mit dem Lkw in ganz Europa unterwegs gewesen. Die Ladung: Nüsse im Wert von 100.000 Euro.
In der letzten Woche wollte er einen Süßigkeitenhersteller in Gütersloh beliefern. Dort wurde die Annahme verweigert, da die Nüsse aufgrund von Feuchtigkeit nicht mehr brauchbar waren. Der Fahrer machte sich auf die Heimreise.

Dabei wurde ein Überwachungsfahrzeug des Verkehrsdienstes auf den Sattelzug aufmerksam. Da große Zweifel an der Verkehrstüchtigkeit des Fahrzeugs bestanden, veranlassten die Polizeibeamten eine technische Überprüfung bei einer Spezialfirma für Nutzfahrzeuge an der Altenhagener Straße.
Dabei stellte sich heraus, dass der Zustand von Zugmaschine und Auflieger völlig desolat war. Die Kosten für eine Minimalreparatur zur Herstellung der Verkehrssicherheit wurden auf über 20.000 Euro geschätzt. Das Fahrzeug wurde stillgelegt.

Der Fahrer telefonierte mit seinem Chef, der mit dem Geld kommen sollte, seinen Mitarbeiter aber einige Tage vertröstete. Nach mehreren Übernachtungen im Führerhaus seines Lkw hatte er gestern Nacht einen erneuten telefonischen Streit mit seinem Chef.
Er fühlte sich mit einem schrottreifen Sattelzug voll mit vergammelten Nüssen im Stich gelassen und betäubte daraufhin seinen Frust mit Wodka. Volltrunken entschied er dann, einfach die Heimreise anzutreten. Weit kam er allerdings nicht. Er fuhr einmal um das Firmengelände. Dann endete seine Fahrt – wie beschrieben – vor dem Metallzaun.

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Das 14. Opfer?

Neun Monate Haft auf Bewährung. So steht es in rechtskräftig in den Akten. Das Landgericht Magdeburg befand den 48-jährigen Lastwagenfahrer aus Ostfriesland, der im Juni 2007 auf der A 14 einen schweren Unfall verursachte, am gestrigen Donnerstag der fahrlässigen Tötung und fahrlässigen Körperverletzung für schuldig.

Ob das Urteil gerecht ist, kann und will ich nicht beurteilen. Aber ein Mensch, der unabsichtlich 13 Menschen getötet hat, wird für den Rest seines Lebens so zu kämpfen haben, dass die juristische Strafe wohl keine Rolle spielt. Denn eigentlich ist er das 14. Opfer.
Nach dem Unfall hat er die Angehörigen aufgesucht, mit Ihnen gesprochen. Er hat sich sowohl seiner Schuld, als auch seiner Verantwortung gestellt. Das verdient in meinen Augen Respekt.

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Straßenbauprogramm West und Pkw – Maut

Eines der Arbeitsschwerpunkte des neuen Bundesverkehrsministers Peter Ramsauer (CSU) ist das Nachholprogramm für die Verkehrsinfrastruktur in den alten Bundesländern.
In den vergangenen 19 Jahren habe der Ausbau der maroden Strukturen in den neuen Bundesländern Priorität gehabt. Deswegen seien zwangsläufig die Belange des Westens der Republik vernachlässigt worden, sagte er dem „Traunsteiner Tagblatt„.

Auch der neue baden-württembergische Ministerpräsident Stefan Mappus (CDU) plädiert für ein „Straßenbauprogramm West“. Ausserdem sprach er sich in den „Stuttgarter Nachrichten“ für die Einführung einer PKW-Maut in Deutschland aus.

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Verwirrung in braun – weiß

Da stehen Sie nun rum an deutschen Autobahnen. Mittlerweile sind es mehr als 1 300 weiß – braune Schilder, die in serifenloser linearer Schrift auf touristische Ziele hinweisen. Im Südwesten Deutschlands, an der A5 kurz vor der Schweizer Grenze sogar dreisprachig in deutscher, französischer und englischer Sprache.
Das es die Dreisprachigkeit, also den internationalen Zusatz, gar nicht geben dürfte, spielt keine Rolle. Eine offizielle Genehmigung wird einfach nachgeschoben. Bis dahin klebt man die fremdsprachigen Bezeichnungen halt einfach ab.

Welchen Sinn haben eigentlich diese Schilder? Sollen sie auf touristische Ziele hinweisen oder einfach nur informieren?
Wie auch immer, bereits kurze Zeit später hat man das jeweilige Schild eh wieder vergessen. Das passiert besonders dann, wenn es z.B. wie an der A4/A71 im Raum Erfurt zu einer regelrechten Invasion dieser Schilder kommt oder auf Ziele hingewiesen wird, die vom eigentlichen Standort noch kilometerweit entfernt liegen. So werden an der A73 die Saalfelder Feengrotten beworben, gut 50 Kilometer weit weg.

Hinweisschild

Wer aber ist eigentlich dafür verantwortlich, ob, und wenn wo solch ein Schild aufgestellt wird? In Thüringen z.B. entscheidet das die Thüringer Tourismus GmbH (TTG) mit Sitz in Erfurt.

Zunächst muß ein sechsseitiger Fragenkatalog beantwortet werden, den das Thüringer Wirtschafts- und Verkehrsministerium, sowie Tourismusverbände gemeinsam mit der TTG erstellt haben. Die Lage und Erreichbarkeit der Sehenswürdigkeit ist dabei zu beschreiben, das Parkplatzangebot, die Besucherzahlen der vergangenen Jahre und vieles mehr.
Die TTG vergibt zu jeder Frage Punkte und anhand der Gesamtpunktzahl erfolgt die Einteilung in verschiedene Kategorien. Wer die 60 Punkte Marke knackt, kann mit einem Schild der Kategorie Eins. also an der Autobahn, rechnen.
Das Thüringer Ministerium für Bau, Landesentwicklung und Medien übernimmt im Anschluss die verkehrsbehördliche Überprüfung.

Übrigens: Die meisten Zähler (93) heimste bisher die Erfurter Krämerbrücke ein, die Burgruine Rauenstein im Landkreis Sonneberg war den Tourismusexperten dagegen nur sieben magere Punkte wert.

Trotz dieser Vergabemaßnahme gibt es immer mehr von diesen Hinweisen. Ein Grund dafür ist, dass die aus dem Jahr 1988 stammende Richtlinie zu den Unterrichtungstafeln, wie diese Schilder im Amtsdeutsch heißen, vor einigen Jahren geändert wurde.
Durften die Schilder bis 2003 nur auf Sehenswürdigkeiten in „unmittelbarer Nähe der Autobahn“ hinweisen und musste ein Mindestabstand von Schild zu Schild von 20 Kilometern, später verkürzt auf 10 Kilometer, eingehalten werden, ist es nun möglich, zwischen zwei Anschlussstellen auf zwei touristische Ziele hinzuweisen, also in der Regel vier Schilder aufzustellen (je zwei pro Richtungsfahrbahn der Autobahn) und der Hinweis muss sich nur noch auf Ziele „in der Nähe der Autobahn“ beziehen.
Im Prinzip darf damit auf alles hingewiesen werden, denn eine Autobahn ist immer irgendwo in der Nähe.

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Angst? Nee, nur Vorsicht!

Ich verbringe meine Nacht im Industriegebiet einer kleinen Stadt, südlich von Rostock. Eigentlich müßte ich nochmal kurz hinaus, nur treibt irgendwo im dunkeln ein Hund sein Unwesen. Zumindest höre ich das heißere Bellen dieses Tieres und bin mir auch sicher, einen Schatten gesehen zu haben.

Da meine Wurstvorräte erschöpft sind, müßte ich das Vieh mit Bananen oder Butterkekse füttern. Da Hunde auf solche Sachen erfahrungsgemäß wenig Appetit haben, bleibe ich wohl besser in meiner Kabine.

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