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Kategorie: Fragen

Aha

Italien erhärtet die Kontrollen zur Kabotagevorschrift. Es wird insbesondere daran erinnert, dass die Beweislast der Zulässigkeit der Kabotage durch den Spediteur, direkt erstmal durch die Mitführung aller notwendigen Papiere durch den Fahrer zu gewährleisten ist.

Wann endlich passiert das bei uns? Ich behaupte mal ganz dreist, dass wohl die wenigsten Kontrollbeamten auf den Nachweis aller Papiere seit Start der Kabotage bestehen. Und warum können dann die Italiener stilllegen, wenn sie doch derselben EU-Vorschrift unterliegen? Oder sollte ich lieber gleich sagen, warum macht das bei uns niemand? Das könnten die nämlich ganz genauso!

Controlli più stringenti per cabotaggio nell’autotrasporto

PS. Tina. Danke für den Hinweis.

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Eine Leserin stellt mir folgende Frage:

Hallo,
können sie mir vielleicht sagen wann das Trucker Treffen in Assen 2015 ist?

Vielen Dank im Voraus

Gruß
Katharina

Hallo Katharina,

dass kann ich. Zwar ohne Garantie, aber doch mit guten Gewissen. Das Truckstar Festival findet vom 24. bis zum 26 Juli 2015 auf dem TT Circuit in Assen statt.

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Fundstücke Teil LXXXVIII

Sind jetzt selbst slowakische Fahrer schon zu teuer?

Steel Trans Kosice

Kurzes Update: Von einem lieben Kollegen wurde ich darauf hingewiesen, dass man nicht vom Kennzeichen auf die Nationalität des Fahrers schließen kann. Das ist natürlich völlig richtig.

Ich habe da etwas vor schnell gefragt. Danke Ralf!

Die Frage müsste also lauten: Ist jetzt selbst in der Slowakei der Unterhalt eines LKW schon zu teuer?

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Kleiner Service

Ab und zu schaue ich mir die Suchbegriffe an, mit denen Besucher dieses Blogs via Google hier landen. Interessant fand ich diesen:

Inhalt von säcken

Zur Erklärung: Auf bestimmten Autobahnabschnitten liegen alle fünfzig oder hundert Meter helle Säcke auf den Leitplanken. Ich habe davon vor Jahren mal einige Fotos gemacht. Nur finde ich die leider nicht mehr.

Aber egal. In den Säcken ist Streusalz. Diese Lösung finde ich eigentlich gut. Kommt man im Winter nicht weiter, schnappt man sich einen Sack und verteilt dessen Inhalt an strategisch günstigen Stellen.
Wenn man Glück hat, ist einem damit schon geholfen.

Nur sieht man die von Jahr zu Jahr immer seltener. Keine Ahnung, ob die geklaut werden. Ich finde es eigentlich schade.

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Thomas hat eine Frage:

Hallo,
ich hätte eine Frage die nur ein LKW Fahrer mir wohl beantworten kann. Wenn du
magst!

Ich sehe ab und zu dicke Zugmaschinen ohne Anhänger und Frage mich ob ein Fahrer
ohne die 40 Tonnen hinten dran dabei das Gefühl hat einen Supersportwagen zu
fahren 😉
Fährst du als LKW Fahrer auch gerne ohne Anhänger und wie ist das Fahrgefühl
dabei.

Gruß T. B.

Hallo Thomas,

eigentlich ist es kacke, ohne Auflieger durch die Gegend zu fahren. Durch den kurzen Radstand der Zugmaschine merkt man jede Unebenheit auf der Straße. Sportliches fahren kommt da sicher nicht auf.
Kleines Beispiel: Es gibt Speditionen, die sich darauf spezialisiert haben, Auflieger zu überführen. Die haben meines Wissens hinten am Rahmen Gewichte verbaut. Dadurch soll der Fahrkomfort erhöht werden.

Dann ist die Sitzposition völlig anders. In einem Lkw sitzt man angenehm aufrecht, nicht eingequetscht. Von Sportwagenatmosphäre ist man in einer Zugmaschine also weit entfernt.

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So viele Fragen

Auf „eurotransport.de“ las ich gestern ein Interview mit Christoph Schuchert. Der Mann ist Spediteur und Präsident des Landesverbandes Thüringen des Verkehrsgewerbes. In dieser Funktion ist er vehement gegen die Einführung eines Mindestlohnes. Wohlgemerkt: Der soll bei 8.50 Euro liegen. Das wären bei einer 40 Stunden Woche knapp 1 400 Euro. Brutto versteht sich.

Auf die Frage, warum eine selbst relativ moderate Bezahlung in Thüringen nicht darstellbar ist, antwortete Schuchert sinngemäß: „Wer eigene Fahrzeuge einsetzt, hat nicht die entsprechenden Renditen − zumindest nicht in Thüringen.“

Daraus lese ich, dass selbst ein Bruttolohn von 1 400 Euro für viele Transportunternehmen in Thüringen (angeblich) nicht machbar ist. Real gesehen, bleiben Verhandlungen über Lohnerhöhungen also Utopie. Zumindest in Thüringen. Was soll ein in Thüringen angestellter Fahrer also tun?
Stillsitzen und die Klappe halten? Oder auf die Lohnerhöhung bestehen? Auch wenn der Chef bei einem gezahlten Lohn von (mal angenommen) 1 700 Euro droht, die Firma dicht zu machen?

Interessant finde ich seine Beschreibung eines typisch thüringischen Fuhrunternehmens:

Das Gros der Transporteure setzt fünf bis zehn Fahrzeuge ein. Um die Verwaltung kümmert sich der Chef mit seiner Ehefrau, und wenn es brennt, setzt sich der Chef selbst ans Steuer. Da gelten andere Verhältnisse. Und diese Unternehmen müssen dann noch mit den polnischen Fuhrbetrieben konkurrieren, die ihren Fahrern vier Euro pro Stunde bezahlen.

Sieht es denn südlich oder westlich von Thüringen anders aus? Hmm. Also ich bin seit vielen Jahren in einer kleinen Firma in Mittelhessen angestellt. Auch mein Arbeitgeber kümmert sich alleine um die Verwaltung und fährt regelmäßig Tagestouren mit einem seiner Lkw – und Konkurrenz aus dem Osten hat der sicher auch. Trotzdem zahlt der mir wesentlich mehr Gehalt.
Warum geht das da und nicht im grünen Herz von Deutschland?

Ich verstehe dieses Interview auf keiner Ebene. Ich verstehe die Antworten von Schuchert nicht, ich verstehe nicht, warum der Fragesteller nicht kritischer nachgefragt hat. Das ist kein Flachs.
Erst dachte ich, das ganze wäre ein Aprilscherz. Gestern war ja der erste April. Aber nee, der Schuchert scheint es wirklich ernst zu meinen. In Thüringen gibt es viele Transportunternehmen, die Ihren Fahrern nicht einmal 1 360 Euro zahlen können oder wollen.

Hat der eigentlich schon mal für 8,50 die Stunde gearbeitet? Mit einer arbeitslosen Frau und 2 Kindern? Einer Frau, die kein HartzIV bekommt, weil die Familie insgesamt zu „viele“ Einkünfte hat? In Zeiten von steigenden Mieten, einer unbezahlbaren Energiewende, einem Auto, das jeden Pforz des TÜV erfüllen muss. Dazu Essen, Trinken, Nebenkosten, Kleidung und all den sonstigen kleinen Wünschen?

Was bleibt denn da noch groß über?

Kein Wunder, dass der Thüringer Nachwuchs das Land scharenweise verlässt. Aber immerhin wird das Arbeitsamt eines Tages diese Transportbuden nicht mehr mit billigen Arbeitnehmern versorgen können.

Interview mit Christoph Schuchert
Landesverband Thüringen des Verkehrsgewerbes

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Tiroler sind lustig

Straßensperrungen für Lkw nehme ich eigentlich recht ernst. Nur hier weis ich wirklich nicht, für wen oder was dieser Hinweis unter dem Schild Ausnahmen bereit hält. Was sagt mir denn der Bote für Tirol Nr. 912/2006? Darf ich die Straße befahren, darf ich die Straße nicht befahren?
Wenn ja, wie weit darf ich in diese Straße hinein fahren? Hätte es nicht auch ein „Anlieger frei“ getan? Oder „Frei bis km 123„?

Eine Suche bei Google ergab übrigens folgendes Ergebnis:

Es wurden keine mit Ihrer Suchanfrage – bote für tirol 912/2006 – übereinstimmenden Dokumente gefunden.

Sehr hilfreich das ganze. Ach so, die Auflösung: Ich musste ja entladen. Also habe ich den nicht ganz so hilfreichen Hinweis im verschollenen Boten für Tirol mal als Freifahrtschein gesehen.

Bote fuer Tirol

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Thomas war unterwegs und beobachtete folgendes:

Hallo,

ich bin vor kurzem mit einem Reisebus gefahren und saß im „Oberdeck“. Da es schon dämmerte ist mir aufgefallen das in etwa jedem dritten LKW während er Fahrt ein Laptop aufgeklappt war entweder Filme oder TV Programm darauf lief.
Könnte mein Eindruck stimmen?
Gruß Thomi

Hallo Thomas,

keine Ahnung, ob Dein Eindruck stimmt. Ich achte eher weniger darauf. Also ich sehe schon mal Laptops auf dem Mitteltisch anderer Lkw stehen. Nur ob da Filme laufen oder das Teil nur als Navi dient, kann ich Dir nicht schreiben.

Ich finde, da fehlt eine klare Regelung. Das Benutzen eines Handys während der Fahrt ist ja auch verboten. Warum das nicht auch für Laptops gilt, weiss ich nicht. Ich würde mir da auch eine klare Festlegung wünschen.
Im § 23 Absatz 1 der STVO steht zwar: „Wer ein Fahrzeug führt ist dafür verantwortlich, dass seine Sicht und das Gehör nicht durch die Besetzung, Tiere, die Ladung, Geräte oder den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt werden.“ Nur ob das auch auf während der Fahrt aufgeklappte Laptops angewendet werden kann? Gute Frage!

StVO § 23 Sonstige Pflichten von Fahrzeugführenden

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