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Kategorie: Fragen

Bürgerinitiative contra Parkplätze

Im Oktober diesen Jahres gründete Herr Crasemann eine Bürgerinitiative, um gegen den Ausbau des Rastplatzes Seevetal an der A7 südlich von Hamburg zu protestieren.
Unterstützung bekommt diese Gruppierung auch aus der Lokalpolitik. Der Bürgermeister der Gemeinde Seevetal, Günter Schwarz, hofft, „dass Seevetal vor einer Entscheidung in Berlin Gelegenheit bekommt, eine Stellungnahme abzugeben – aber nicht in Schriftform“.

In einem offenen Brief an Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer (CSU) fordert die Bürgerinitiative „Rastplatzwahnsinn“, dass von der Erweiterung der Anlagen abgesehen wird. Es geht um insgesamt 160 LKW-Stellplätze.
Sie werden erkennen, dass Ihr Vorgänger im Amt einen Fehler gemacht hat, als er diesen Standort ausgesucht hat, ohne an die Menschen, die dort leben, zu denken“, heißt es unter anderem in dem Schreiben.
Minister Ramsauer werde außerdem „erkennen, dass es ein noch größerer Fehler wäre, das Unglück dieser Ortschaften sehenden Auges zuzulassen“.
Für die Bewohner der entlang der Autobahn liegenden Dörfer könne es „hier keine Erweiterung“ geben. Sie würden sich gegen das Vorhaben daher „massiv wehren“.

Nun hat sich auch der Geschäftsführer beim Gesamtverband Verkehrsgewerbe Niedersachsen, Gerhard Ibrügger, zu Wort gemeldet.
Laut seiner Meinung ist „die Haltung der Lokalpolitiker von Seevetal ein Schlag ins Gesicht für das Fahrpersonal, das tagtäglich verantwortungsvoll seinen Job macht und dafür sorgt, dass die Bevölkerung auch an der A 7 in Seevetal jeden Tag zuverlässig versorgt wird“.

Ich kenne die Begebenheiten dort nicht und ob es dem Herrn Ibrügger anders geht, bezweifel ich. Also habe ich dem Herrn Crasemann einfach mal ein paar Fragen zu seinem eigentlichen Anliegen gestellt:

1. Welche stichhaltigen Gründe sprechen gegen diesen Parkplatzausbau, gegen den Sie protestieren?

Reinhard Crasemann: Die geplante Erweiterung der Rastplätze auf 160 Stellplätze (damit wird der Rastplatz selbstverständlich auch von mehr PKW aufgesucht) bringt unweigerlich Veränderungen mit sich.

A. Lärm: Es ist eine nicht unerhebliche Steigerung der Lärmemmissionen zu erwarten (wieviel genau werden wir noch genau mit Gutachtern zu klären haben).
Zum einen ist das für die direkt angrenzende Wohnbebauung eine Katastrophe, zum anderen wird das (wie die Erfahrung mit der Autobahn schon heute zeigt) je nach Windrichtung die jeweilige Ortschaft deutlich spüren. Der Wirtschaftswegverkehr muß zwangsläufig zunehmen und führt in beiden Fällen mitten durch das ein Wohngebiet.

B. Natur: Nur unter höchsten Auflagen konnten beispielsweise die Häuser in Ramelsloh Horn errichtet werden. Unter Berücksichtigung des gewollten Aufbaus einer Waldsiedlung sind beispielsweise nur bestimmte Grundstücksgrößen zugelassen.
Hier wurde und wird seitens der Einwohner stark darauf geachtet, diesen auch für den Ort wertvollen, Charakter zu erhalten. Dies würde mit einem derart gigantischen Parkplatz in der Mitte völlig absurd konterkariert.
Ganz abgesehen davon, das ein beliebter Ausgangspunkt für Spaziergänger einfach verstellt würde.

Wer hier lebt weiß beispielsweise um den Wildwechsel und die zahlreichen Tiere. Es vergeht so gut wie kein Tag, an dem ich nicht beispielsweise Rehwild auf genau diesem Ackerland sehe.

C. Publikum: Auch hier am Beispiel Hasselhöhe: Seit es nach Jahren gelungen ist, die Pforte zu verschliessen und den Zaun um den Parkplatz herum „dicht“ zu machen, haben die Einbrüche in der Nachbarschaft nachgelassen.
Sobald nur die Pforte aufgeschlossen bleibt kommen Menschen die diese Fluchtwege auskundschaften. (Auskundschafter entdecken wir hier bis heute regelmässig und melden sie auch).
Ein Wirtschaftsweg zu einem solchen Parkplatz lässt sich gar nicht wirkungsvoll verschliessen.

D. Ich denke, wir müssen Familien, die sich hier angesiedelt haben und unter Inkaufnahme der erwähnten Restriktionen ihr Vermögen in diese Heimat investieren, respektieren. Der Wert der Immobilien wird dramatisch abnehmen.

Aktuell sind Immobilien allein vor dem Hintergrund dieser Entwicklungen nahezu unverkäuflich. Die Folge: Wer es sich leisten kann ,wird wahrscheinlich zähneknirschend wegziehen. Das ist faktisch ein richtiger Schaden für die Gemeindekassen von Ramelsloh und Ohlendorf.
Schlieslich werden von diesen Einwohnern nicht unerheblich Steuern abgeführt.

Dies, Herr Erdmann, sind aus meiner Sicht nur ein paar von vielen weiteren stichhaltigen Gründen, die mich und andere zum Protest bewegen. Übrigens kein willkommenes Hobby, ich hab durchaus anderes zu tun und verbringe den geringen verbliebenen Teil meiner Zeit viel lieber mit meiner 5köpfigen Familie.

2. Auf einer Unterseite (Foto) Ihrer Webpräsenz zeigen Sie einen brennenden Lkw. Was hat dieser mit dem Parkplatzausbau zu tun?
Desweiteren präsentieren Sie einen Ausschnitt der Website „parkplatzsex-treffpunkte.com“. Wer glauben Sie, sind die Hauptkunden dieses Gewerbes?

Reinhard Crasemann: Die „Foto-Seite“ auf die Sie anspielen enthalten, wie Sie an den Überschriften erkennen können, ein auf tatsächlichen Gegebenheiten aufsetzende Übertreibungen.
Tatsächlich sind dies alles Lkws, die in den letzten (ich glaube 2) Jahren in unmittelbarer Nähe zu dem Rastplatzvorhaben abgebrannt sind. Soll in Zusammenhang mit den Rastplatzerweiterungen sagen: So ein Rastplatz ist eben nicht ohne Risiko (wird in der Regel übrigens auch genau so verstanden).

Zu dieser Sexseite: Ich kenne die Kunden dieses Gewerbes nicht. Aber wie aus dem Namen und den Berichten hierüber leicht ersichtlich, weiß ich wo es stattfindet.
Offensichtlich ist, dem der sich in das Thema einlesen möchte, auch: Je näher eine Großstadt mit verlockendem „Gewerbe“ und je abgeschiedener (waldiger) die angrenzenden Gebiete, umso höher die Wahrscheinlichkeit, dass ein Parkplatz zum „Treffpunkt“ wird.
So etwas in unmittelbarer Umgebung eines Familien-Wohngebietes kann nicht gut und Wille sein, oder? Um Ihrer Frage zu begegnen: ist es nicht egal, wer die Kunden sind? Eine Erweiterung des Rastplatzes fördert diese Entwicklung. (Ich erspare Ihnen die Fotosammlung über bereits heute abgelegte Kondome).

3. Ihr Aufkleber trägt das Motto: „Finger weg von unseren Parkplätzen“. Erklären Sie mir bitte, weshalb Autobahnparkplätze nur Ihnen gehören.

Reinhard Crasemann: Es ist unser Land, unser Kreis, unser Ort und in diesem semantischen Sinne sind es auch unsere Rastplätze. Daraus, Gott bewahre, leite ich keinerlei Besitzansprüche ab.
Aber ich leite daraus eine Verpflichtung ab. Wenn ich mich in dieser Gestalt mit meiner selbst gewählten Heimat identifiziere, versuche ich Schaden von ihr abzuwenden.

Auch wenn es keiner bezahlt, wenn es keiner dankt, und wenn es erheblichen Aufwand bedeutet. Der Aufkleber nimmt auch keinen Bezug auf Autobahnparkplätze generell, sondern speziell auf die hier in Ramelsloh und Ohlendorf – also unsere.

4. Sie schreiben weiterhin: „Wer Lärm sät, wird Krach ernten. Gemessener Lärm am Sonntag, den 22. 11. um 18.22 Uhr: 68 db im Durchschnitt!“
Ist Ihnen bekannt, dass am Sonntag ein Fahrverbot für Lkw gilt und dieser Lärm somit von Pkw stammt – also auch von Ihnen?

Reinhard Crasemann: Genau. Wer immer diesen Lärm macht. Und ich behaupte nicht das es nur LKWs sind. Er ist da.

Vor dem 6spurigen Ausbau der A7 war er es nicht. Ich habe genau diesen Zeitpunkt gewählt, weil ich es gerade für sehr Eindrucksvoll halte, das der Lärmpegel sogar ohne den LKW-Verkehr schon so hoch ist. Mit dem Ausbau wurden Vereinbarungen getroffen, die in Ihren Grenzen weit überschritten, also nicht eingehalten werden. Grund für Krach, finden Sie nicht?
Statt die Einhaltung durch angepasste Maßnahmen zu erreichen, will man weiterbauen. Das scheint mir nur schwer vermittelbar.

Herr Erdmann, ich fürchte, dass bei Ihnen der Eindruck entstanden ist, Rastplatzwahnsinn.de stellt sich gegen die LKWs auf. Das stimmt nicht. Es heißt nicht LKW-Wahnsinn.
Rastplatzwahnsinn stellt sich noch nicht einmal gegen die bestehenden Anlagen auf. Es geht um die Erweiterung. Und die ist nunmal leider – nicht von uns – an den Begriff LKW-Stellpätze gekoppelt.

Wir wissen beide, dass deshalb die PKW’s genauso dort halten. Je größer desto mehr. Die Gemeinde Seevetal, und hier insbesondere die Ortschaften Ramelsloh und Ohlendorf, sind unverhältnismäßig stark von Emissionen aller Art betroffen (am deutlichsten im Punkto Lärm): A1, A7, A250, Maschener Kreuz, Horster Dreieck, ICE Trasse, Gütergleisverkehr, größter Güterbahnhof Europas etc. – die Lärmkarten zeigen ein beeindruckendes Bild, dass Sie in dieser Konzentration in kaum einer anderen Gemeinde finden.

In kürzester Zeit haben mich eMails von 170 Einwohnern erreicht, die entsetzt bis verunsichert sind. Keiner toleriert diese Entwicklung. Ich denke, Ortschaften wie Ramelsloh und Ohlendorf haben es verdient, dass man sich für sie einsetzt, wenn Bund, Land oder sonstwer versucht die Lebensqualität der Einwohner nachhaltig zu verschlechtern. Das ist der Grund, der Antrieb, die Motivation unseres Vorgehens.

Vielen Dank für ihre Antworten.

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Mal was internes

Michael vom Nissan – Fanblog fragte als Reaktion zu diesem Artikel:

Muss man denn gleich mit einer Klage rechnen, wenn man in der Geschichte den Namen des Orts und der Frittenbude angibt? Ansonsten wäre bei so geballter Freundlichkeit gegenüber dem Kunden ein wenig Informationspolitik angesagt – damit andere Reisende in Zukunft gewarnt sind.

Manchmal gibt es schon Zufälle – gerade heute bekam ich eine eMail eines Lesers der fragte, weshalb ich grundsätzlich keine realen Namen erwähne, sondern nur Synonyme oder großflächige Ortsangaben.

Die Namen von Personen oder Firmen erwähne ich grundsätzlich nicht, d.h., ich versuche, weitgehend anonym zu bleiben.
So gebe ich auch nicht den Namen der Firma für die ich fahre bekannt. Da könnte ich meinen Blog gleich ins Nirvana befördern.
Natürlich gibt es Leser, die mich persönlich und somit auch die Spedition kennen, in der ich angestellt bin. Da erwarte ich aber, dass diese Ihr Wissen für sich behalten.

Was mir aber völlig klar ist: Im Internet gibt es natürlich keine echte Anonymität, vor allem nicht in Blogs.
Der geringste Prozentsatz der deutschen Blogs ist wirklich anonym. Außerdem sind die meisten Blogger verpflichtet, ein Impressum öffentlich zu machen. „Vergisst“ man dieses, kann durchaus eine juristische Abmahnung drohen.

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…und was macht Ihr heute so?

Mein Arbeitsgerät klang letzte Woche wie ein „Hubschrauber im Landeanflug“ – na ja, zumindest so ähnlich. Nun steht es in der Werkstatt und wartet darauf, wieder wie ein ganz gewöhnlicher Sechszylinder zu klingen.
Das bedeutet für mich, dass ich heute zuhause bin. Nur kam das für mich natürlich überraschend, so das ich nun überlege, was man an einem kühlen, grauen Tag im November machen könnte.

Das Treppenhaus müsste gewischt werden und das Bad hätte es auch mal nötig. Auf der anderen Seite denke ich mir, dass es sinnvoller wäre, den Tag nützlich zu verbringen. Also gehe fahre ich erstmal in die Stadt, Frühstück machen.
Die unnützen Tätigkeiten verschiebe ich auf später…

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Irgendwie nix neues

Kaum ist es Montagabend, sieht es hier im Lkw sprichwörtlich „wie bei Hempels unterm Sofa“ aus. Nein, es ist nicht schmutzig, im Gegenteil – nur halt ein wenig unaufgeräumt.
Da fliegt eine Wasserflasche im Bett herum, im Fußraum auf der Beifahrerseite stapeln sich Büchsen mit essbaren Inhalt und auf dem Motortunnel liegt mein Waschbeutel, eingerahmt von irgendwelchen Papieren und einem T-Shirt.

Hmm, ich glaube hier fehlt eine Frau…

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Sie haben Post

Blogleser Markus fragt:

Hallo,

immer wieder stellt sich die Frage nach dem Be- und Entladen. Muß das der Fahrer machen oder kann er sich auch weigern.

Also, so richtig weiss ich das auch nicht, aber ich habe mich mal ein wenig im Internet kundig gemacht. Da gibt es z.B. ein Güterkraftverkehrsrecht. In diesem existieren keine Regelungen für die Zuständigkeit zu einer Be- und Entladung.

Im Handelsgesetzbuch jedoch steht folgendes:

Grundsätzlich hat der Absender das Gut beförderungssicher zu laden, zu stauen und zu befestigen sowie zu entladen.
Vertragliche Regelungen, Abreden, Handelsbräuche oder regionale Verkehrssitten können ggf. dazu führen, dass die Be- oder Entladung entgegen dem gesetzlichen Regelfall vom Frachtführer (bzw. dessen Fahrer) übernommen werden soll.

Nähere Auskünfte kann hierzu die IHK geben. Bezüglich der Haftungsfragen kommt es auf die jeweilige Fallgestaltung an; Die Frage, wie der Fahrer bei einer Be- oder Entladung versichert ist, kann die Berufsgenossenschaft beantworten.

Wichtig ist auch: Nimmt der Fahrer die Be- und Entladetätigkeit vor, handelt es sich um „andere Arbeiten“. Diese sind nicht zu den Ruhezeiten zu zählen. Auch bist Du für die Ladungssicherung gemäß § 22 Abs.1und § 23 Abs.1 Satz 2 StVO verantwortlich.

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Neues vom Rattenhund

Da hüpfe ich aus dem Lkw und lande fast auf einem kleinen, felligen, grauen Vieh. Im ersten Augenblick dachte ich, es wäre eine Ratte oder so etwas und wollte es leicht angewidert mit dem Fuß wegstoßen. Doch dann höre ich aus dem dunklen eine weibliche Stimme, die nach Mucki ruft.

Wie kann man sich nur einen Hund als Haustier halten, der in der Nacht wie eine Ratte aussieht?

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