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Monat: Mai 2015

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Ein Leser der anonym bleiben möchte, schickte mir folgende Frage:

Hallo, ich habe ein Problem. Ich hatte einen mittelschweren Arbeitsunfall. Ich habe mir meinen rechten Mittelfinger zerquetscht. Nun sind 3 Finger, der kleine, der Ring und der Mittelfinger ein gegipst. Da ich nun ein wenig ein schlechtes Gewissen habe, wollte ich mich schlau machen, ob ich so meinen Laster (40 tonner ) fahren darf. Über eine schnelle Antwort wäre ich echt dankbar.

Was sagt denn der Onkel Doktor zu dem Fall? Hat der Dich nicht krank geschrieben?

Also ich bin der Meinung, dass man mit körperlichen Mängeln nicht am Straßenverkehr teilnehmen sollte. Sprich dann, wenn man sich auf Grund des Mangels nicht mehr sicher im Verkehr bewegen kann.
Ob dies in Deinem Fall so ist, weis ich natürlich nicht.

Ich bin auf der ARAG-Homepage auf einen Text gestoßen, der genau dieses Thema behandelt hat. Und da hieß es eben, dass die Versicherung im Falle eines Unfalls mit Regressforderungen ankommen kann, wenn der Fahrer sich trotz Einschränkungen hinters Steuer gesetzt hat.

Ob eine Beeinträchtigung bei drei eingegipsten Fingern gegeben ist? Ich habe keine Ahnung. Vielleicht könnte ich mit drei gegipsten Fingern das Lenkrad greifen und benutzen, aber nicht so fest zupacken, wie es in einer Gefahrensituation erforderlich wäre.

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Das System der Kontrolle

Raymund Lausberg ist Hauptinspektor bei der belgischen Polizei. Mehr über ihn und die Hintergründe seiner Arbeit erfahrt Ihr hier >>>

Hier mal ein kleiner Ausschnitt aus einer seiner Kontrollen:

Wahnsinn auf unseren Straßen: 4 Lkw kontrolliert und ALLE besanstandet:

1: LT/B Sattelzug in Panne – Abschleppdienst bringt Ersatzzugmaschine mit 4 Monaten abgelaufenen TÜV. Stillgelegt und zum TÜV gebracht. LT Fahrer seit 3 Monaten im Fahrzeug (siehe Bild). Strafanzeige Menschenrechtsverletzung.

Zigeuner im Lkw

2: BG/B Sattelzug erste Woche in Doppelbesatzung beendet Schichtzeit nach über 38h (das sind 17 zu viel)

3: PL/B Sattelzug mit gefälschten PL TÜV (jetzt sind wir bei über 60 erwischte)

4: PL/FIN Sattelzug mit gefälschter Urlaubsbescheinigung + 7 EG-Verstößen

Die osteuropäischen Fahrer dieser Lkw sind ganz arme Schweine. Ausgebeutet von ihren Chefs und diese widerum werden ausgenutzt von westeuropäischen Logistikunternehmen. Die Devise lautet billig bis zum geht nicht mehr.
Einfach verrückt. Die Großen werden noch grösser und den kleinen Spediteuren steht das Wasser bis zum Hals – und viele schauen nur zu, obwohl dieses Übel eigentlich verhindert werden kann.

Für viele Normalbürger ist dieses Wochenende etwas länger und wird bei Verwandten, Bekannten oder Freunden verbracht. Fahrt am Sonntag auf der Rückfahrt nach Hause einfach mal über einen beliebigen Rasthof und schaut Euch an, wie die Fahrer dort hausen. Dazu reichen fünf Minuten.
Im Rasthaus werdet Ihr sicher keinen finden. Die Verpflegung dort kann kaum einer von denen bezahlen. Gekocht und gegessen wird am oder im Lkw, inmitten von wabernden Urindämpfen. Denn selbst die SaniFair-Toiletten können sich viele nicht leisten.

Tja, und dann zählt mal diese silbernen VW-Bullis vom Bundesamt für Güterverkehr. Ich gehe jede Wette ein, dass Ihr keinen von denen sehen werdet. Denn kontrolliert wird am Wochenende so gut wie nie. Die Fahrer dürfen ja während ihrer Wochenendruhezeit nicht gestört werden. Das ist nur ein Argument.

Deshalb sind die Rastanlagen in Deutschland auch an Wochenenden überfüllt. In Belgien und Frankreich dagegen herrscht gähnende Leere. Denn dort werden die Sozialvorschriften überprüft. Deshalb werden die Fahrer von ihren Arbeitgebern angewiesen, bis nach Deutschland zu fahren. Denn da gilt Narrenfreiheit.

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Politische Arbeitsteilung

Eigentlich eine ganz simple Frage:

Sehr geehrte Frau Nahles,

Ist ein nationales Gesetzgebungsverfahren geplant, welches die Pflicht einer Standklimaanlage für LKW vorschreibt, die im Übernachtungsverkehr eingesetzt werden können und somit auch über Schlafmöglichkeit für min. 1 max. 2 Fahrer verfügen?

Und die Antwort dazu:

Sehr geehrter Herr Skoppeck,

ich möchte Sie bitten, Fragen, die meine Tätigkeit als Bundesministerin betreffen, direkt an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (Wilhelmstr. 49, 10117 Berlin; E-Mail: info@bmas.bund.de) zu senden.

Beste Grüße
Andrea Nahles

Das komplette Frage/Antwort – Spiel kann man hier nachlesen >>>

Genau das hat Herr Skoppeck anschließend getan und diese Antwort bekommen:

Anfrage Nahles

Ich verstehe diese Antwort nicht. Warum obliegt die fachliche Zuständigkeit zu diesem Sachverhalt dem Ministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur? Was haben der Dobrindt und seine Untergebenen damit zu tun?

Es gibt „Technische Regeln für Arbeitsstätten„, kurz „ASR“ genannt. Diese geben den Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Arbeitshygiene sowie sonstige gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse für das Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten wieder.
Zu solch einer Arbeitsstätte zählt auch das Führerhaus des Lkw, in dem ich arbeite.

Diese „ASR“ werden vom Ausschuss für Arbeitsstätten (ASTA) ermittelt oder angepasst und vom (Achtung) Bundesministerium für Arbeit und Soziales nach §7 der Arbeitsstättenverordnung im gemeinsamen Ministerialblatt bekannt gegeben.
So gibt es eine ASR A3.5. Diese konkretisiert die Anforderungen an Raumtemperaturen in Arbeitsstätten. Das kann man in Kurzform hier nachlesen >>>

Demnach kennen die im Arbeitsministerium ihre eigenen Aufgaben nicht. Obwohl die Mitarbeiter von Frau Nahles genau diese auf ihrer eigenen Homepage nachlesen können >>>

Man könnte das natürlich auch so verstehen: Ein Lkw-Fahrer sitzt den ganzen Tag nur vor dem Bett und schaut aus dem Fenster. Das scheint ein verbreitetes Vorurteil zu sein. Ähnlich dem, dass viele Kollegen gerne übers Wochenende draußen stehen. Da würden die eh nur an irgendeinem Strand liegen und sich die Sonne auf ihre dicken Bäuche scheinen lassen.

Aber zurück zum Thema: Gehört nicht auch ein gesunder Schlaf zur Arbeitssicherheit? Und welches Ministerium ist für eben diese Sicherheit verantwortlich? Also ich denke, dass der Nahles. Oder habe ich da was missverstanden?

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Fundstücke Teil XCV

Ein wenig Unaufmerksamkeit? Das kommt uns sicher allen bekannt vor. Na ja, zumindest manchmal. Oder nicht?

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Unterschiede

Dieser Preisunterschied zwischen zwei Tanksäulen ist mir gestern erst nach dem Tanken aufgefallen. Der Diesel war der gleiche, kam schließlich aus Lkw-Zapfanlagen. Preislich kann sich auch nichts verändert haben, da ich beide Tanks gleichzeitig gefüllt habe. Komische Geschichte.

unterschiedlicher Preis

Diese Woche fahre ich seit langer Zeit mal nicht nach Italien. Stattdessen sind zwei Touren in die Schweiz geplant. Die erste habe ich morgen früh schon hinter mir.
Aus alter Gewohnheit wäre ich gestern Nachmittag fast über die Transitspur auf den Zollhof in Weil gefahren.

Für Unkundige sollte ich das kurz erklären: Vor dem Grenzzollamt in Weil gibt es drei Spuren. Die rechte ist für Lkw vorbehalten, die Ware verzollen lassen müssen. Auf der mittleren bewegen sich Lkw, die im Transit durch die Schweiz fahren und ganz links fahren Pkw und Busse.
Auf der rechten Spur herrscht quasi Dauerstau. Es gibt halt zu wenige Parkplätze auf dem Zollhof. Dagegen läuft es im Transitverkehr relativ flüssig. Zumindest ab dem späten Vormittag.

Auf der Zollanlage sind beide Bereiche – also Verzollung und Transit – auch getrennt. Tja, und gestern wäre ich fast im falschen Bereich gelandet. Aus purer Gewohnheit.

Heute Abend das bereits gewohnte Spiel, diesmal am Rasthof Hardtwald-Ost bei Heidelberg: Die Toilettenfachkraft fährt gegen 18.00 Uhr nach Hause. Danach werden die beiden Duschen für die nächsten zehn oder zwölf oder vierzehn Stunden nicht mehr gereinigt.
Selbst das Klopapier war schon eine Stunde später, also gegen sieben Uhr abends, alle. Die Abdeckung für den Papierspender lag in der Dusche. Über das Nichtvorhandensein dieses Pflegeartikels war mein Vornutzer wohl noch erzürnter als ich.

Der volle Preis ist natürlich fällig. Auch für keinerlei Gegenleistung. Gut, außer vielleicht dreißig Liter Wasser.

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