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Schlagwort: Italien

Einhundert Euro, die niemand sieht. Italiens Wartezeitgesetz scheitert an der Realität

Sechs Monate nach Einführung der 100-Euro-pro-Stunde-Regel für Wartezeiten im italienischen Straßengüterverkehr fällt die Zwischenbilanz ernüchternd aus.

Eine aktuelle Umfrage des nationalen Transportverbands ASSOTIR* zeigt, dass für die Mehrheit der Transportunternehmen die gesetzlich verankerte Entschädigung bislang ohne spürbaren finanziellen Effekt bleibt.

*ASSOTIR (Associazione delle Imprese di autotrasporto) ist ein italienischer Transportverband, der sich auf die Vertretung und den Schutz von kleinen und mittleren Unternehmen im Straßengüterverkehr konzentriert. 

Klare Zahlen, klare Schieflage

Diese Ergebnisse sprechen eine deutliche Sprache:

  • Nur 28 % der mittelgroßen Unternehmen geben an, die Entschädigung erfolgreich durchgesetzt zu haben, wenn Lkw über die gesetzliche Schwelle hinaus warten müssen.
  • Bei Kleinstunternehmen mit ein bis fünf Fahrzeugen, einem Rückgrat des italienischen Straßengüterverkehrs, liegt die Quote bei lediglich 5 %.
  • De facto erhalten damit über 70 % der anspruchsberechtigten Unternehmen keine Zahlung.

Was als starkes politisches Signal gedacht war, droht damit in der Praxis zu verpuffen. Die Daten legen eine wachsende Kluft zwischen gesetzgeberischem Anspruch und wirtschaftlicher Realität offen.

Eine Reform mit Signalwirkung

Mit dem im vergangenen Sommer verabschiedeten Decreto Infrastrutture setzte Italien ein deutliches Zeichen. Das Gesetz 105/2025 gilt als einer der entschlossensten Eingriffe in die europäische Straßengüterverkehrspolitik der letzten Jahre.

Die zentralen Punkte:

  • 90 Minuten Karenzzeit für Be- und Entladevorgänge
  • Danach 100 € für jede weitere Stunde oder angebrochene Stunde Wartezeit
  • Gesamtschuldnerische Haftung von Auftraggeber und verladeberechtigter Partei
  • Unabdingbarkeit der Regelung (kein vertraglicher Ausschluss möglich)

Im November bekräftigte das italienische Ministerium für Infrastruktur und Verkehr in einem offiziellen Rundschreiben, dass diese Zahlung verpflichtend ist.
Sie darf weder ausgeschlossen noch reduziert oder vertraglich „wegverhandelt“ werden.

Auf dem Papier ist die Regel klar und eindeutig.

Widerstand aus der Praxis

Doch die Umsetzung stieß früh auf Widerstände. Ende 2025 warnte der Branchenverband FIAP*, dass einige Auftraggeber nicht mit Anpassung, sondern mit Druck reagierten.

*Die FIAP (Federazione Italiana Autotrasportatori Professionali) ist ein weiterer Branchenverband für den Straßengüterverkehr in Italien. Sie vertritt die Interessen von Transportunternehmen und Speditionen auf nationaler Ebene. 

Laut FIAP wurden Transportunternehmen, die die 100-Euro-Gebühr in Rechnung stellten, teils mit dem Verlust zukünftiger Aufträge bedroht.
In anderen Fällen sollen Frachtführer aufgefordert worden sein, Verzichtserklärungen zu unterzeichnen, trotz klarer gesetzlicher Unabdingbarkeit.

lkw stehen an einer rampe und warten auf die beladung. zu sehen sind drei weiße iveco und ein blauer scania.

FIAP bewertete solche Klauseln als rechtlich unwirksam und potenziell als Missbrauch wirtschaftlicher Abhängigkeit.
Der Verband informierte die italienische Wettbewerbsbehörde und richtete ein Monitoring-Observatorium ein, um problematische Praktiken an Be- und Entladestellen systematisch zu dokumentieren.

Das Kernproblem: Kein Automatismus

Die aktuellen Daten von ASSOTIR legen nahe, dass die Schwäche der Regelung weniger in ihrer Formulierung als in ihrem Mechanismus liegt. Denn die Entschädigung erfolgt nicht automatisch.
Sie muss aktiv vom Frachtführer gegenüber dem verantwortlichen Auftraggeber geltend gemacht werden.

Für kleine und kleinste Betriebe bedeutet das ein Dilemma:

  • Sie sind häufig von einer begrenzten Zahl an Auftraggebern abhängig.
  • Das Einfordern der Zahlung kann wirtschaftliche Risiken bergen.
  • Die Verhandlungsmacht ist oft ungleich verteilt.

Ein gesetzlich verbrieftes Recht ist in der Praxis schwer durchsetzbar, wenn Marktstrukturen und Abhängigkeiten dagegensprechen.

Gerade Kleinstunternehmen sind doppelt exponiert. Diese leiden besonders unter langen Wartezeiten.
Schon wenige Stunden können Folgeaufträge gefährden und Margen aufzehren und zugleich setzen sie die Entschädigung am seltensten durch.

Der Blick nach Portugal und Spanien

Italien steht mit diesem Ansatz nicht allein. Ähnliche Regelungen wurden in den letzten Jahren bereits in Portugal und Spanien eingeführt.

In Portugal trat 2021 das Decreto-Lei 57/2021 in Kraft. Es:

  • verbietet Fahrern schwerer Nutzfahrzeuge, Be- und Entladetätigkeiten durchzuführen,
  • setzt eine maximale Wartezeit von zwei Stunden fest,
  • erlaubt eine Entschädigung zwischen 12 € und 40 € pro Stunde, abhängig von Fahrzeuggewicht und Transportart,
  • sieht bei Verzögerungen über 10 Stunden einen Zuschlag von 25 % pro weiterer Stunde vor,
  • schreibt zudem Mindeststandards für Wartebereiche (Toiletten, Aufenthaltsräume) vor.

In Spanien gilt seit September 2022 eine vergleichbare Regelung. Sie verbietet Fahrern von Fahrzeugen über 7,5 Tonnen die Durchführung von Be- und Entladearbeiten und führt eine verpflichtende Entschädigung bei Verzögerungen von mehr als einer Stunde in Verteilzentren ein.

Zuvor lag die Schwelle bei zwei Stunden. Zusätzlich enthält die spanische Gesetzgebung Mechanismen zur Anpassung von Transportpreisen an Kraftstoffkosten sowie zur Durchsetzung des EU-Mobilitätspakets, insbesondere in Bezug auf Lenk- und Ruhezeiten.

Fazit: Starkes Gesetz, schwache Durchsetzung

Die italienische 100-Euro-Regel ist politisch ambitioniert und rechtlich klar formuliert. Doch die ASSOTIR-Daten zeigen, dass ohne effektive Durchsetzungsmechanismen selbst eine zwingende Vorschrift in der Praxis oft wirkungslos bleibt.

Die entscheidende Frage lautet daher nicht mehr, ob die Regel richtig konzipiert ist, sondern ob sie strukturell so ausgestaltet ist, dass insbesondere kleine Marktteilnehmer ihr Recht tatsächlich wahrnehmen können.

Solange die Durchsetzung vom individuellen Mut einzelner Frachtführer abhängt, bleibt die 100-Euro-Stunde für viele ein theoretischer Anspruch, aber kein realer Ausgleich.

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Lkw-Fahrverbote in Italien 2026: Alle Termine für Fahrzeuge über 7,5 Tonnen veröffentlicht

Die Lkw-Fahrverbote in Italien für das Jahr 2026 stehen fest. Schon vor den Weihnachtsfeiertagen war der Zeitplan bekannt, vor allem für den Zeitraum zwischen dem 24. Dezember und dem 6. Januar. Jetzt hat das Verkehrsministerium im Rom alle Termine offiziell veröffentlicht.

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Kurzer Zwischenbericht

Die Leute hier in der Firma bei Brescia brauchen noch ne Stunde. Oder auch zwei.
Das Zeug welches ich laden soll, ist zwar fertig, nur müssen die Paletten noch verschnürt und mit Folie umwickelt werden. Also alles absehbar.

Ein weißer Lkw Scania steht vor einem Firmengebäude in Italien

In der Zwischenzeit gibt’s Kaffee. Ach ja, und ich darf deren Toilette benutzen. In der ist es sauber und warm. Das ist ja mittlerweile auch nicht mehr so selbstverständlich.

Das Wetter passt auch. Es ist zwar kalt, so um die null Grad rum, aber sonnig. Auf jeden Fall besser wie in den Alpen und nördlich davon.
Da sagen die Wetterberichte, egal welchen ich höre und gucke, für heute eine Menge Schnee voraus. Den hatte ich in der Nacht zum Montag schon, muss nicht unbedingt wieder sein. Von daher, immer mit der Ruhe.

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Neue Kameras zur Geschwindigkeitskontrolle auf italienischen Autobahnen

Da auch hier auf diesem Blog Kolekas mitlesen, die zumindest ab und an mal nach Italien fahren, aufgepasst. Dort wird immer mehr auf Section Control – zu Deutsch Abschnittskontrolle – gesetzt. Mit diesem System zur Geschwindigkeitsüberwachung, wird die Durchschnittsgeschwindigkeit auf einem längeren Abschnitt gemessen.

Wieso ich das hier erwähne? Nun ja, für Lkw gilt auf Autobahnen Tempo 80. Wer in solch einem Abschnitt permanent 87, 88, 89 fährt, bekommt womöglich ein finanzielles Problem. Denn die Bußgelder sind happig.
Aso. Der verlinkte Artikel ist auf italienisch. Aber ich gehe mal davon aus, dass die Übersetzungsfunktion bekannt ist. Denn ich habe ja nur intelligente Leser.

Kleines Update. Noch während ich das hier schreibe, wird mir mitgeteilt, dass dieses Tutor-System für abschnittsweise Geschwindigkeitskontrollen (Section Control) nicht zwischen verschiedene Fahrzeugarten unterscheiden kann.
Die Messgrenze bei der Messung ist auf den festen Wert von 130 km/h eingestellt. Es besteht also wenig Gefahr, mit einem Lkw geblitzt zu werden.

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Abgehoben

Da werden in Italien über Nacht zwei Kilometer Fahrbahn ausgebessert, fix sind die ja. Alles gut, alles schön.
Nur dann lässt man zum alten Stück Straße einen Absatz, da donnert man drüber und hebt fast ab. Danach kann man erstmal den Lkw neu einräumen.

Ich glaube ja, die meist verkauften Ersatzteile für Autos in Italien sind Stoßdämpfer, Federbeine und Radaufhängungen. Ja, schlimm mittlerweile die Straßen.

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Tja nun…

…so richtig ist das neue Jahr noch nicht gestartet. Zumindest was das berufliche betrifft. Heute zwar den Lkw vorgeladen, waren aber nur zwei Kunden und am Nachmittag war ich eh wieder zuhause. Trotzdem hielt sich meine Extase in Grenzen.

bild aus dem inneren eines lkw
Blick nach draußen

Montag beginnt dann also die erste reguläre Arbeitswoche. Es geht nach Italien. Wohin auch sonst. Also nicht wirklich eine Überraschung.

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