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359 Ergebnisse für "unterwegs"

Transit (West)Berlin

Am Reformationstag besteht auf den Autobahnen in Mittel- und Ostdeutschland für Lkw – Fahrer eine Ausnahmeregelung.
Diese beinhaltet, dass Lkw trotz des Feiertages von 0.00 Uhr bis 22.00 Uhr auf den Autobahnen unterwegs sein dürfen, jedoch nur für Fahrten von und nach Berlin.
Also in etwa wie vor 1989 🙂

Das Verlassen der Autobahn ist nicht zulässig. Im Fall einer unfall- oder baustellenbedingten Vollsperrung der Autobahn müssen die Fahrer der ausgewiesenen Umleitung folgen.

Am Buß- und Bettag, der am 19. November nur in Sachsen Feiertag ist, besteht kein Fahrverbot.

Wo ich schon einmal dabei bin – eine Liste von Fahrverboten von Europa findet Ihr hier >>>

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Tanken = Tankstelle – Parken = Parkstelle

Es ist nicht nur unkollegial, sondern auch unfair, wenn „Kollegen“ Zapfsäulen sinnlos blockieren, nur weil man zu faul ist, 50 Meter vom Parkplatz ins Rasthaus zu gehen.

Ich habe nichts dagegen, wenn man sich einen Kaffee greift oder eine Kleinigkeit für unterwegs von der Tanke mitnimmt – das geht fix und keinen stört es.
Nur wenn man sich breitbeinig im Rasthaus niedersetzt, um erst einmal 4 Rühreier und einen Pott Kaffee zu sich zu nehmen, hört bei mir der Spass auf.

Tankstelle blockiert

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In Frankreich gehen die Nummernschilder aus

Vor einigen Wochen wollte der Berliner CDU – Politiker Peter Trapp die Ortsbezeichnungen auf Kfz.- Kennzeichen abschaffen.
Er begründete dieses mit der angeblichen Diskriminierung einiger Autofahrer, deren Kennzeichen lustige Wortspielereien zulassen würden.
Gut, der Sommer ist vorbei und somit auch dieses Thema wieder vom Tisch…

Anders aber in Frankreich: Dort beginnt diese Diskussion erst.

Der Grund ist aber ein ganz anderer: In Frankreich gibt es keine Pflicht, sein Auto nach der Verschrottung abzumelden. Die Behörden haben deshalb inzwischen rund 150 Millionen Autos registriert, auch wenn tatsächlich nur etwa 40 Millionen auf der Straße sein dürften.
Das heißt, dass die Nummernschilder in einigen Jahren ausgehen.

Nun will das Innenministerium in Paris einen großen Wurf machen. Die neuen Nummernschilder nach dem Muster „AA-123-AA“ sollen ein Auto fortan von der Neuzulassung bis zur Schrottpresse begleiten. Das würde dem Staat nicht nur Verwaltungsaufwand, sondern den Gebrauchtwagenkäufern auch Gebühren ersparen – aber eben ausschließen, sich auf eine Region festzulegen.

Für viele Franzosen geht aber damit ein Stück regionale Identität verloren. Außerdem seien die bisherigen Kennzeichen ein Mittel der Kontaktaufnahme für alle, die fernab der Heimat unterwegs seien und sich so erkennen könnten.

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Scheiss Ferienfahrverbot Teil II

Noch am Freitagabend hatte ich entschlossen, die 500 Kilometer Bundesstrasse in Angriff zu nehmen. Na gut, nicht ganz: Ich bin die A 9 bis Ingolstadt gefahren und dann der B 13 gefolgt. Da waren es dann nur noch etwas mehr als 400 Kilometer 🙂 .

Auch wenn sich diese Bundesstrasse in Teilen gut fahren läßt, ist es doch mühselig.
Da gibt es Kipperfahrer, die wirklich nur Ihre 60 km/h fahren, hinter Eichstädt wird es „rumpelig“ und dann die einheimischen Bauern. Oh je… 😉

Ich bin dann gegen Mittag an einem Autohof bei Gollhofen an der A 7 stehen geblieben und am Samstagabend gegen 20 Uhr weiter gefahren.

Irgendwie hatte ich gehofft, um diese Zeit entspannt in Richtung Heimat fahren zu können. Aber ich war überrascht, wieviel Verkehr an solch einem Abend auf der Autobahn, besonders der A 3 ist.
Ich hatte das Gefühl, in der Woche unterwegs zu sein…

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Noch ne Frage…

Heute ist der Tag der beantworteten Fragen:

Blogleser Eric fragt:

Auf vielen Lkw steht hinten auf einem Schild „TIR“. Was bedeudet das?

T.I.R. ist eine Abkürzung für das Versandverfahren Transports Internationaux Routiers. Diese Abkürzung wird auf Schildern an Lkw angebracht, die Waren im TIR-Verfahren transportieren. Die Frachträume der Fahrzeuge werden verplombt, so dass unterwegs keine Öffnung möglich ist, ohne dass sie bei einer Kontrolle auffallen würde.

Somit wird der Verwaltungsaufwand bei Zollkontrollen minimiert, da nur das Start- und Zielland von der Verzollung betroffen sind.

Ausgestellt werden Carnets TIR von der in Genf ansässigen Internationalen Straßentransportunion (IRU – International Road Transport Union/Union Internationale des Transports Routiers).

Rechtsgrundlage des TIR-Verfahrens ist das Übereinkommen über den internationalen Warentransport mit Carnet TIR vom 14. November 1975 mit zurzeit 65 Vertragsstaaten, einschließlich den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU).

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Gedanken zur Bahn

Laut einem Bericht des Webportals „DerWesten“ sollen Lkw künftig auch für so genannte externe Kosten aufkommen, die durch Stau, Lärm und Umweltschäden entstehen.

Da überrascht es nicht, dass die eifrigsten Befürworter einer neuen Zwangsabgabe für Lastwagen die europäische Eisenbahn-Branche ist.
Der Direktor ihres Dachverbandes CER, Johannes Ludewig, fordert die EU-Kommission zu einer Kurskorrektur auf . „Es ist höchste Zeit, wir müssen raus der Sackgasse.“
Bislang würden Kosten für Umweltschäden, Staus und Lärm von der Allgemeinheit getragen und nicht vom Verursacher.

Weiter fordert er, dass zusätzliche Milliarden-Einnahmen aus dem Lkw-Verkehr in die Modernisierung und in den Ausbau der Verkehrswege fließen müssten, vorrangig in die Schiene.

Also in ein Fass ohne Boden: die Bundesbahn wurde im Verhältnis zum Lkw immer langsamer und inflexibler. Im EU- Durchschnitt sind Waren per Bahn mit der Geschwindigkeit eines mittleren Radfahrers unterwegs – mit 14 Km/h.
Starres Tarifsystem, nicht dem Bedarf angepaßte Fahrpläne, fehlende Rationalisierung und andere Versäumnisse beschleunigten den Niedergang der Bahn.

Das es auch anders geht, zeigt folgendes Beispiel: in der ehem. DDR war per Gesetz festgelegt, daß Gütertransporte über 50 Km mit der Bahn oder dem Schiff zu erfolgen haben. 78% aller Gütertransporte erfolgten per Bahn. Sicherlich würde eine solche massive Begrenzung zu weit führen.

Aber sowohl bei der Bahn, als auch bei der Schiffahrt sind erhebliche Kapazitäten frei.
Studien besagen: zwischen 34 % und 62 % der Gütertransporte könnten Bahntransporte sein.

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Sonntagsfahrverbot

Ob Staus, Unfallzahlen, Abgasemissionen oder Straßenschäden – immer wieder zeigen Öffentlichkeit, Medien und Politiker mit dem Finger auf den Lkw – Fahrer.

Bestes Beispiel ist das Sonntagsfahrverbot: regelmäßig wird in den Medien darüber philosophiert, warum auch am „heiligen Sonntag“ auf Deutschlands Fernstraßen Lkw unterwegs sind.

Aber worauf beruft sich eigentlich diese Kritik?

Es gibt keine aussagekräftigen Erhebungen über die Zahl der erteilten Sondergenehmigungen.
Weder der „Bundesverband Güterkraftverkehr“ noch das „Statistisches Bundesamt“ oder die „Bundesanstalt für Güterverkehr“, auch nicht der „ADAC“ oder das „Bundesverkehrsministerium“ können Angaben nach konkreten Daten machen oder zumindest Schätzungen geben.

Die Zahl der von Ordungsämtern und anderen zuständigen Länderstellen erteilten Ausnahmegenehmigungen wird nicht übergreifend erfasst.
Die Kritik beruft sich demnach auf eine „gefühlte Empfindsamkeit“.

Dabei will ich gar nicht ausschließen, dass die Zahl der Sonntagsfahrer tatsächlich zugenommen hat. Bei dem rasanten Anstieg des Straßengütervolumens ist das nur logisch.
Die Lkw – Fahrer oder „dreisten Spediteure“ die sich die freie Fahrt erkaufen (laut „SAT1 – Automagazin) dafür verantwortlich zu machen, ist aber ein Fehler.

Die willkürliche Vergabepraxis der Ordnungsämter lässt dem Lkw – Unternehmer oft keine andere Wahl als zu versuchen, Sonntagsfahrgenehmigungen zu bekommen.
Erhält der Unternehmer diese Genehmigung nicht bei „seinem“ Ordnungsamt, dann bekommt diese mit Sicherheit der Konkurrent bei seiner zuständigen Stelle.

Die Bereitschaft von Städten und Gemeinden ist groß, bei der Vergabe auch mal „ein Auge zuzudrücken“, spülen doch diese Genehmigungen ein hübsches Sümmchen in die Haushaltskasse.

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Vermisste Lkw – Fahrer

Im Forum TruckerFreunde.de gab es vor einiger Zeit einen Beitrag, in dem ein Fahrer erst nach Tagen tot im seinen Lkw aufgefunden wurde, obwohl er als vermisst gemeldet war.
Im Forum hat man sich dann darüber beschwert, dass die Polizei nur ungenügend nach dem LKW gesucht hat.

Eine Polizeibeamtin (Charleen) berichtet nun von einem aktuellen Fall, um zu zeigen, dass die Polizei alles mögliche unternimmt, um den Vermissten zu finden und das die Suche nach Vermissten Sie immer wieder an Ihre Grenzen bringt und dass Vermisste leider keine Einzelfälle sind, sondern in unserer heutigen Zeit leider auf der Tagesordnung stehen.

1. LKW-Fahrer, 60 Jahre alt, aus Sachsenh…., unterwegs mit einem weißen LKW MAN SZM Schmitz…, Auflieger mit blauer Plane

(Beschreibung war noch ausführlicher)

2. Auftrag war, in Belgien bei der Fa. Van Hegghen Staal SA am 13.04. Uhr zu laden

3. Gegen 15:00 Uhr fertig mit laden, dann telefonisch bei seinem Chef und seiner Frau um 15 Uhr gemeldet, sollte dann nach

Radebeul zur Fa. Thyssen Schulte

4. dort nicht angekommen

5. Am 14.04. 08, 15 Uhr, durch Ehefrau Vermisstenanzeige erstattet

6. Sofortmassnahmen eingeleitet, u.a. Handyortung

7. Diensthandy keiner abgenommen, Privathandy ging nur noch Mailbox

8. Handy konnte in Belgien geortet werden (Teilnehmer roamt im Netz von Proximus/Belgien) – keine konkreten Angaben

bezüglich des Ortes

9. Einschaltung der belgischen Kollegen

10. LKW und Auflieger am 16.04.08 um 10 Uhr in Evergem aufgefunden

11. Nach Öffnung des LKWs wurde der Fahrer tot in seiner Schlafkoje aufgefunden – Ehefrau benachrichtigt.

Leider ist dieser Vermisstenfall so ausgegangen, die Kollegen hätten der Frau lieber eine gute Nachricht überbracht.

Also macht euch bitte nicht so viele negative Gedanken, die Kollegen sind gerade bei Vermissten sehr sensibel und engagiert bei der Sache.

Danke an Martina (Charleen)!

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