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Blogleser Markus fragt:

Hallo,

immer wieder stellt sich die Frage nach dem Be- und Entladen. Muß das der Fahrer machen oder kann er sich auch weigern.

Also, so richtig weiss ich das auch nicht, aber ich habe mich mal ein wenig im Internet kundig gemacht. Da gibt es z.B. ein Güterkraftverkehrsrecht. In diesem existieren keine Regelungen für die Zuständigkeit zu einer Be- und Entladung.

Im Handelsgesetzbuch jedoch steht folgendes:

Grundsätzlich hat der Absender das Gut beförderungssicher zu laden, zu stauen und zu befestigen sowie zu entladen.
Vertragliche Regelungen, Abreden, Handelsbräuche oder regionale Verkehrssitten können ggf. dazu führen, dass die Be- oder Entladung entgegen dem gesetzlichen Regelfall vom Frachtführer (bzw. dessen Fahrer) übernommen werden soll.

Nähere Auskünfte kann hierzu die IHK geben. Bezüglich der Haftungsfragen kommt es auf die jeweilige Fallgestaltung an; Die Frage, wie der Fahrer bei einer Be- oder Entladung versichert ist, kann die Berufsgenossenschaft beantworten.

Wichtig ist auch: Nimmt der Fahrer die Be- und Entladetätigkeit vor, handelt es sich um „andere Arbeiten“. Diese sind nicht zu den Ruhezeiten zu zählen. Auch bist Du für die Ladungssicherung gemäß § 22 Abs.1und § 23 Abs.1 Satz 2 StVO verantwortlich.

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Benjamin wird vermisst

Vermisst

Hallo,

seit dem 1. 05. 2009 vermissen wir unseren Sohn Benjamin Bastian! Er wurde am 04.05. noch einmal in Oslo gesehen.
Benjamin ist 20 Jahre alt; 1,89m groß; hat braune Augen und dunkelblondes Haar.

Es wäre nett, wenn vielleicht alle, besonders in Skandinavien, die Augen offen halten könnten.

Wir machen uns schreckliche Sorgen. Die Polizei ist informiert!

Vielen Dank
Axel und Manuela

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Der Osten ist toll

Die Zeiten, in denen aus dem Osten Europas nur Schrott auf Rädern Richtung Westen fuhr, sind lange vorbei.
So zeichnete die Internationale Transportunion (IRU) drei Speditionsunternehmen aus den Ländern der ehemaligen Sowjetunion jetzt für ihre Bemühungen für einen umweltschonenden Lkw-Verkehr aus.

Die Preise gingen an „Investkhimprom“ aus Russland, „Belsotra“ aus Weißrussland und „Auto+“ aus der Ukraine. Gewürdigt wurde vor allem ein hoher Anteil von Lkw in den Fahrzeugflotten, die die Abgasnorm Euro 5 erfüllen.

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Grandios schlecht

Schon wenn Mandy versucht, mir das neue Windows 7 schmackhaft zu machen, bekomme ich leichte Magenbeschwerden.
Das ist aber nichts gegen diese Präsentation einer Schweizer Elektronikfachmarktkette: Nach dem Anschauen dieses Videos sind zehn Tage Bettruhe garantiert:

So etwas kann doch nur ein Fake sein„, war mein erster Gedanke. Das ist es aber nicht, denn auf diesem Blog wird auf das (inzwischen entfernte) Video direkt verlinkt.

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Stop Reloaded!

Tja, damals gab es noch Anstand und Ehre 🙂

Chef, fahren Sie doch langsamer, die Karre bricht uns auseinander!

Ach Quatsch, wenn die das nicht aushält, können wir sie nicht mit guten Gewissen verkaufen!

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Ländliche Lösungen

Nicht nur der Schulweg ist gefährlich, sondern auch in Schulbussen passieren immer wieder Unfälle. So kommt es vor allem beim Ein- und Aussteigen zu gefährlichen Situationen.
Die Busse sind häufig sehr voll, Sitzplätze begehrt, es wird gedrängelt und gerempelt. Muss der Bus dann womöglich noch plötzlich bremsen, sind Verletzungen der Kinder nicht selten.

Deshalb sucht man in ländlichen Gebieten nach Lösungen, um diese Gefahr zu minimieren. Eine Lösung ist, Schulkinder in Lkw zu verfrachten.

Schulbus

Vor der Abfahrt wird natürlich die ordungsgemäße Ladungssicherung der Kinder von besonders geschulten Polizisten kontrolliert:

Polizei

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