Mittlerweile gibt es diese Sanifaireinrichtungen“ auf deutschen Raststätten schon mehrere Jahre.
Aber noch immer gibt es Reisende, die mit diesem erfrischend anderen WC auf der Autobahn Ihre Schwierigkeiten haben.
So versuchen einige, ohne zu bezahlen durch das blankgeputzte Drehkreuz zu gehen. Die Reaktionen auf den Hinweis der Toilettenaufsicht, doch bitte erst 50 Cent einzuwerfen. sind immer wieder interessant.
So verlassen einige laut schimpfend, andere leise vor sich hinmurmelnd diesen erschreckenden Ort der Abzocke. Selbst der hinterhergerufene Hinweis der Toilettenaufsicht, dass ein Wertbon (auf neudeutsch: Voucher) ausgegeben wird, verhallt ungehört an den grün – blauen Wänden.
Vielleicht übertönt aber auch nur diese seicht dahin plätschernde Hintergrundmusik diesen Hinweis.
Andere wiederum suchen minutenlang in Ihren Taschen nach passendem Kleingeld. Auf die Idee, dass dieser Automat auch als Geldwechsler funktioniert, kommen viele nicht.
Kaum wurde das passende Kleingeld eingeworfen, erscheint das nächste Problem: was macht man mit diesen (bleiben wir bei altdeutsch) Wertbon?
Einige werfen ihn weg, besinnen sich dann aber und denken wohl, dass man ohne diesen Bon die Toilettenanlage nicht mehr verlassen kann und angeln diesen wieder aus dem Müll heraus.
Beim verlassen dieser Anlage versuchen diese Leute, diesen Bon wieder in den „Schlitz“ zu schieben…
Anderen wiederum muß die Toilettenaufsicht (nicht immer bereitwillig) erklären, was man mit diesem Bon alles machen kann (nun ja – eigentlich nur im Shop einlösen).
Lustig die dann oftmals zu hörende Aussage: „Aber ich war doch schon im Shop“!
Zum Ende noch folgende Frage: welchen Straftatbestand erfüllt man eigentlich, wenn man gefundene oder von anderen vergessene Bons selber einlösst?