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Links und rechts der (Daten-) autobahn

Ein neuer Iveco ist fast da. Der „Stralis“ ist Geschichte, der neue heißt „S-Way„. Was mir auffällt: Steht das „S“ bei „S-Way“ eigentlich für „Scania„? Denn zwei Scheinwerfer ins Hochdach gebaut und es könnte glatt ein Scania sein. Aber ich will nicht meckern.
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Galileo klärt auf, wieso Abbiegeassistenten noch immer nicht verpflichtend sind.
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Es fehlen Lkw-Fahrer. Immer noch. Zu viele hören auf, zu wenig kommen nach.
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Auch Lokführer werden verzweifelt gesucht. Der Markt ist leergefegt.
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Grenzgeschichten. Mit dem Auto nach China.
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Ein sogenannter Plus-Artikel, den man komplett nur als registrierter User lesen kann. Ob es sich lohnt? Ich weiß nicht. Denn bereits im lesbaren Teil gibt es zwei Fehler. Der erste bereits im Einstiegssatz:

Lastwagenfahrer dürfen ihre Pause am Wochenende nicht im Lkw verbringen.

Stimmt so nicht. Lastwagenfahrer dürfen ihre reguläre Wochenruhezeit nicht im Lkw verbringen. Und die muss nicht am Wochenende sein. Das habe ich in etwa hier schon mal erklärt.

Der nächste Fehler dann im nächsten Absatz:

Deshalb müssen Lastwagen ohne Sondergenehmigung spätestens um 14 Uhr runter von der Autobahn.

Auch Quark. Denn seit 1985 gibt es eine Verordnung, die sogenannte „Verordnung zur Erleichterung des Ferienreiseverkehrs auf der Straße“, oder eben in Kurzform die „Ferienreiseverordnung“ (FerReiseV). Die regelt, dass vom 1. Juli bis zum 31. August an jedem Samstag ein Fahrverbot für Lkw auf bestimmten Straßen in Deutschland gilt.
Dieses Lkw-Fahrverbot am Samstag gilt jedoch nicht ab 14.00 Uhr, sondern laut § 1 Absatz 1 FerReiseV nur für die Zeit von 7 Uhr bis 20 Uhr.
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Jetzt kommt der Hofreiter Toni und macht sich für eine bessere Bezahlung in der Lkw-Branche stark. Ausserdem sei die Tatsache, dass ost- und südosteuropäische Fahrer oft monatelang in der Kabine übernachten müssten und dafür häufig nur Mindestlöhne bekommen, nicht hinnehmbar.
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