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Ein Griff ins Klo

Das Bundesfinanzministerium will für jeden Toilettengang eine Quittung. Damit soll es möglich werden, einen exakten Nachweis für die Steuererklärung zu erbringen. Über einen Zeitraum von drei Monaten hinweg, sollen möglichst alle Belege gesammelt werden. Am 24. Dezember letzten Jahres erwähnte ich das bereits.

So einfach ist das aber nicht. In meiner ersten Arbeitswoche Anfang Januar versuchte ich, Bons zu bekommen. Bei nicht einmal der Hälfte der Nachfragen hatte ich Erfolg. Kaum ein Tankstellenmitarbeiter kannte diese Regelung. Andere konnten oder durften keine Quittungen ausstellen oder hatten keine vorrätig oder Zugriff darauf. Zumindest erzählten mir das einige – und das muß ich dann ja glauben.

So bleibt als Konsequenz, dass das ganze sprichwörtlich ein Griff ins Klo war. Also frage ich auch nicht mehr danach. Sollen sich andere zum Affen machen.

9 Comments

  1. Ralf
    Ralf 04/02/2013

    Quittungen kannst du selber ausstellen. Einfache Liste mit Ort, Datum, Betrag und Unterschrift. Wenn sie dir keine Quittung oder Unterschrift mit Stempel geben wollen, einfach mal fragen ob sie schon mal was vom Finanzamt gehört haben. Wenn die keine Quittung ausstellen, dann ist das an der Steuer vorbei verkauft.
    Mir wäre das aber auch zu blöd. Frag mal bei deinem Finanzamt an ob die einen Pauschalbetrag akzeptieren. 70 Cent pro Arbeitstag fürs Klo sollten glaubhaft sein.

  2. Daniel
    Daniel 05/02/2013

    Das verstehe ich. Ich hätte auch keine Lust, wegen 20 oder 50 Cent nach Quittungen zu fragen und meistens eine Abfuhr zu erhalten.

  3. Werner
    Werner 06/02/2013

    @Ralf
    Was du meinst nennt man Eigenbeleg. Das muß auch als Überschrift drauf und nicht Quittung. Erkennt jedes Finanzamt an, solange es halbwegs glaubwürdig ist. Eigenbelege sind auch möglich für andere Geschäftsfälle, also immer dann, wenn man keine Quittung vom Verkäufer bekommt.
    Wenn man das konsequent macht dann läppert sich das.

  4. Spottdrossel
    Spottdrossel 08/02/2013

    Kannst Du nicht dank Fahrerkarte belegen, wann und wie oft Du gestanden hast? In Kombination mit einer Liste, welcher Rasthof das war und welche Tarife da herrschen, müßte man sich doch ein bedienungsfreundliches vereinfachtes Verfahren basteln können. Die meisten Finanzfritzen sind friedlich, wenn man sie mit ausreichend Papierkram erschlägt – und falls sie uneinsichtig sind, reich einfach als Beweis die Rechnungen von Kaffee und Getränken ein – was rein geht, muß auch raus 😉

  5. Andreas
    Andreas 08/02/2013

    vielleicht tut es ja auch ein ärztlicher Attest? 🙂

  6. Kollege
    Kollege 08/02/2013

    Haha Andreas, dass hat er schon. Der ärmste ist krank geschrieben 🙂

  7. Andreas
    Andreas 08/02/2013

    So ungefähr in dem Wortlaut:

    „Wir bestätigen Herrn Erdmann, dass er täglich mindestens fünf Mal das WC aufsuchen muss.“ – Damit sollte doch auch das F-Amt klar kommen! :-;

  8. benny
    benny 09/02/2013

    “Wir bestätigen Herrn Erdmann, dass er täglich mindestens fünf Mal das WC aufsuchen muss.” –

    Muss oder Darf? 😀

  9. Andreas
    Andreas 09/02/2013

    „Muss“ natürlich – Du sagst doch höchstwahrscheinlich auch, „ich muss mal“ und nicht „ich darf mal“. Obwohl es ja Notdurft heisst, und nichtt Notmusst. 😉

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