Drücke "Enter", um den Text zu überspringen.

Reißverschlusssystem gilt nicht immer

Das Reißverschlusssystem im Straßenverkehr gilt nur beim Wegfall einer Spur und nicht, wenn die Weiterfahrt auf einer Fahrspur durch ein Hindernis blockiert ist. Das hat das Amtsgericht München (AZ: 334 C 28675/11) entschieden.

Weiter (externer Link) >>>

9 Comments

  1. H.-P. Hanusch
    H.-P. Hanusch 10/11/2012

    Das war schon immer so.

  2. Otto
    Otto 10/11/2012

    Bei der Sturheit der deutschen hilft nur ein Gerichtsurteil.

  3. Hajo
    Hajo 10/11/2012

    Otto, „typisch deutsch“ ist vor Allem, dass der gesunde Menschenverstand (oder nenn‘ es wegen mir „Pragmatismus“) ausgeschaltet ist, wenn alles und jedes reglementiert wird.

  4. maik
    maik 11/11/2012

    @Otto: Viele Menschen sind stur – und Menschen gibt es nicht nur in Deutschland ;-).

    @Hajo: Du Anarchist 😆

  5. Hajo der Anarchist
    Hajo der Anarchist 11/11/2012

    Maik, „.. und Menschen gibt es nicht nur in Deutschland“
    richtig, aber in Deutschland treten „solche Menschen“ gern im Massen auf, während sie in anderen Ländern eher Ausnahmen bilden (meine Erfahrung) 😉

  6. Klaus
    Klaus 13/11/2012

    Egal was gilt und welche Rechte man hat.
    Reißverschluss ist z.B. im Stadtverkehr auch vor stehenden Hindernissen (z.B. Zweite-Reihe-Parker) sehr sinnvoll.
    Auf diese Weise kann man den Verkehr im Fluss halten.
    Wenn es ein „Anrecht“ darauf gäbe, könnte man sich eher darauf verlassen, dass der Nachfolgende einen rein lässt und so den Verkehrsfluss aufrecht erhalten. Sonst ist man auf den guten Willen desjenigen angewiesen.
    Sobald sich 2 Leute da nicht einig sind und z.B. jemand sich nicht traut rüber zu fahren, steht ganz schnell der komplette nachfolgende Verkehr (manchmal auch nur der blockierten Spur). Dann werden die Leute gereizter, weil sie voran kommen wollen und das führt zu gefährlichen Manövern.
    Deshalb sollte Reissverschluss auch vor stehenden Hindernissen gelten.

  7. Klaus
    Klaus 13/11/2012

    @Hajo:
    Du übersiehst, dass Regeln auch Freiheit schaffen und das Leben vereinfachen. So ermöglicht die Schulpflicht es einigen Kindern überhaupt erst zur Schule gehen zu können.
    Und Regeln wie der Reissverschluss reduzieren die Handlungsoptionen und vereinfachen dadurch die Verkehrssituation.
    Wenn der Reissverschluss gilt, weiß jeder was er zu machen hat und muss sich nur seine Lücke suchen bzw. vor sich eine aufmachen. Sonst müsste man sich verständigen. Das ist durchaus nicht so einfach.
    Blickkontakt nach schräg hinten und Gesten?

  8. hajo
    hajo 13/11/2012

    Klaus, Du hast ja grundsätzlich Recht, aber muß denn alles und jedes reglementiert werden?
    .. und: hat sich mal jemand Gedanken gemacht, 1. wie all diese „Regeln“ sinnvoll und effektiv überwacht werden können und 2. was diese Überwachung (von der „Erstellung“ rede ich gar nicht 😉 ) die Melkkuh der Nation – der Steuerzahler (m/w) – kostet?
    Nein, ich setze da lieber auf die Wiedergeburt des gesunden Menschenverstandes (auch wenn’s manchmal frustriert).
    Übrigens: das „Recht auf Vorfahrt“ und dessen „Durchsetzung“ (bis hin zur Selbstjustiz!) ist besonders in unserer ach so gelobten Republik sehr oft zu erleben.
    Auch wenn mich Maik als Anarchist bezeichnet :-D, gehe ich nicht so weit, Rechte und Pflichten nur aufgrund von freiwilligen „Leistungen“ zu fordern, es nimmt halt nur seeeeehr überhand.

  9. scp
    scp 28/11/2012

    Die Sache mit dem Reißverschluss ist, dass viele den nicht einmal kennen.

    Davon ab ist das Urteil etwas dünnhäutig. Wenn ein Hindernis auf einer Fahrspur steht (z.B. Baustellen-Leucht-Dings-Maschine auf der Autobahn), fällt doch schließlich die eine Spur weg… also was gilt nun?

    Und manchmal müssen die Leute zu ihrem Glück gezwungen werden.

Die Kommentarfunktion ist deaktiviert.