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8 Comments

  1. Alexander Haack
    Alexander Haack 19/08/2012

    Wenn man nicht grad ständig im Süden unterwegs ist, kann man doch an den wenigen Tagen in dennen es hier auch Nachts so heiß ist, einfach den Motor laufen lassen, oder?

  2. yourrs
    yourrs 19/08/2012

    @Alexander:
    ist das nicht gesetzlich verboten?

  3. Ralf
    Ralf 19/08/2012

    @Alexander: Wenn du dich mit einen Kühlaufbau auf einen Rastplatz stellst, spielst du schon mit deinem Leben. Da brauchste schon sehr tolerante Kollegen wenn du die ganze Nacht den Motor laufen lassen willst.

  4. Stephan
    Stephan 20/08/2012

    Wie wird denn eine Standklimaanlage mit Energie versorgt?
    Wie wird der Külaufbau mit Energie versorgt?

  5. maik
    maik 20/08/2012

    @yourrs: Ja, es ist verboten. Die Strafen dafür hier in Deutschland weiss ich nicht.
    In Italien jedoch kostet es mehrere hundert Euro.

    Dann lieber schwitzen.

  6. Ralf
    Ralf 21/08/2012

    @Stephan: Die Standklima wird elektrisch betrieben. Ist die Batterie leer, geht die Standklima aus. MAN nennt seine hauseigene Standklima „Kältespeicher“. Dieser hält bis zu 8 Stunden vor. Danach ist wieder Schwitzen angesagt (oder Motor starten).

    Der Kühlaufbau wird dual angetrieben. Entweder elektrisch oder, wenn kein Stromanschluss vorhanden, über ein Dieselaggregat. Allerdings läuft ein Kühler auch nicht ständig durch, sondern springt nur dann an, wenn die Temperatur im Aufbau einen Grenzwert unterschreitet.

  7. Ralf
    Ralf 21/08/2012

    @maik & yourrs: BKat Nr. 117: Bei Benutzung eines Fahrzeug unnötigen Lärm oder vermeidbare Abgasbelästigungen verursacht => 10€
    Mit Vorsatz, wovon man ausgehen kann wenn der Motor zwecks Klimaanlage läuft, 20€.
    Da kann man dann aber gerne vor Gericht diskutieren ob die Abgasbelästigung vermeidbar war oder nicht.

    Fühlt sich jemand anderes (z.B. ein Anwohner) durch den laufenden Motor belästigt, kann es auch eine Ruhestörung sein. Dann greift die Lärmschutzverordnung des jeweiligen Bundeslandes in dem man sich gerade befindet. Die Bußgelder sind hierbei aber deutlich empfindlicher und in NRW fängt so etwas bei 150 Euro plus Gebühren an.
    Hinzu kommt das es da keinen Diskussionsspielraum gibt. Die Polizei hat zwar einen Ermessensspielraum, hat sie jedoch die Vorgabe für Ruhe zu sorgen weil sich z.B. Anwohner schon häufiger über Ruhestörungen dieser Art beschwert haben, hat man sehr schlechte Karten.

  8. highwayfloh
    highwayfloh 22/08/2012

    MAN hatte mit den „Stand-Klimas“ bezüglich ein paar Typen das Problem, dass die Zugmaschinen abbrennen konnten, sobald man die Dinger benutzt hat… .

    WENN schon, dann ECHTE Standklimas ==> In der Rückwand verbaute Kühlakkus, die über 48 h durchhalten.

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