Unfallanalytiker Hansjörg Leser erklärt, wie sich Radfahrer vor tödlichen Unfallgefahren bei rechtsabbiegenden LKW schützen können. Rechtsabbiegen sei eine „ganz besonders gefährliche Situtation“:
Die Empfehlung die ich beiden geben kann, dem Radfahrer und dem Lkw – Fahrer ist, zusammen zu kommunizieren, Sichtkontakt aufnehmen. Das gilt vor allem für die Radfahrer.
Die Grundregel ist: Wenn Sie den Lkw – Fahrer nicht sehen können, dann kann der Sie auch nicht sehen.
Weiter (externes Video, ZDF Mediathek) >>>
Übersetze ich den ersten Satz richtig wenn ich höre
„Lkw Fahrer sind beim Rechtsabbiegen überfordert“ ?
Ich als Rennradfahrer kann dazu sagen, das meist gefährliche Problem an der Sache ist der Radweg. So paradox das klingt.
Autofahrer achten auf den Radweg, welcher zwischen Gehweg und parkenden Autos verläuft recht wenig, insbesondere auch beim rechts abbiegen.
Nicht „umsonst“ ist der Radweg mitunter Gefahrenquelle Nummer 1 für Radunfälle.
scp: seit wann dürfen so genannte Radrennfahrer auf dem Radweg fahren?
Zu dem Video-Beitrag fällt mir nur der Vergleich mit den Sprüchen eines Fußballtrainers ein: „der Ball ist rund“ und „das Spiel dauert 90 Ninuten“ 😉
Aber mal im Ernst: wenn ich eine Gefahrensituation (Wechsel der Fahrtrichtung) herbeiführe, muß ich auch dafür sorgen, daß dies ohne Gefahr für andere geschieht, so und nicht anders
.. oder: basta!
@Stephan: In der entscheidenden Sekunde hat ein Lkw – Fahrer einen Radfahrer oder Fußgänger übersehen.
Das hat nichts mit Überforderung zu tun.
Der Grund nennt sich „Toter Winkel“. Es gibt halt noch immer einen Bereich außerhalb des direkten Sichtfeldes des Fahrers.
Da kann ich noch so sehr den Hals strecken, ein Teil der rechten und auch vorderen Seite des Lkw bleibt für mich unsichtbar.
Deshalb habe ich das Video verlinkt – aber bitte nicht falsch verstehen: Ich will keine Verantwortung abweisen. Die hat noch immer der Fahrer. Also auch ich. Das hat @hajo bereits erwähnt.
Aber Aufklärung, und zwar immer und immer wieder, ist notwendig. Und das am besten schon im Kindesalter.
Auch das was @scp anspricht, wird in diesem Interview erwähnt. Radwege direkt an der Strasse sind für Radler sicherer, da diese erkannt und gesehen werden.
@Hajo
Dürfen wäre schön, sie müssen sogar, wenn die Dinger mit blauem Schild gekennzeichnet sind. Wenn nicht, dann muss die niemand benutzten – auch, wenn die Bild-Zeitung etwas anderes sagt. Das gilt selbst dann, wenn die Qualität des Radwegs eigentlich nur noch das Befahren mit vollgefederten Mountainbikes erlaubt – dann hätte zwar nie die Benutzungspflicht angeordnet werden dürfen, aber gültig ist sie trotzdem. Soweit leider die Rechtslage.
Das ganze Problem mit Rechtsabbiegern ist ja direkt der Erfindung Fahrradweg geschuldet: Auf der Straße wird der Radfahrer gesehen und taucht nicht plötzlich rechts hinter Bäumen und parkenden Autos auf. Auf markierten Fahrradstreifen auf der Fahrbahn wird ein langsamer Fahrradfahrer beim Überholen wahrgenommen – gibt natürlich immer noch Menschen, die das sofort wieder vergessen, aber die Sichtbarkeit ist eben erstmal deutlich besser. Ebenso fühlt sich Radfahrer auf dem gefährlicheren Radweg sicherer, man ist ja „eigentlich“ vom Autoverkehr getrennt.
Sorry, kann man nicht oft genug sagen. Aber klar, im eigenen Interesse muss ich auf dem Fahrrad immer mit Fehlern anderer rechnen, im Zweifelsfall nutzt mir mein Recht da wenig.
Und zum Abschluss noch einen Schildbürgerstreich: https://goo.gl/maps/XrTZy
Ja, man hat den Radstreifen tatsächlich einfach auf die rechte Fahrbahn gemalt, zwischen Radstreifen und linker Spur kann eigentlich nur noch ein Smart einigermaßen fahren. Sehr lustig, wenn man vorher (wo die Fahrbahnbreite noch ok ist) vom LKW halb überholt wird und plötzlich dieser den ganzen Radstreifen einnimmt – da bleibt nur noch der beherzte Sprung auf den Gehweg. LKW rechnet nicht damit, dass seine Fahrbahn plötzlich kleiner als die eigene Fahrzeugbreite wird, links stehen Linksabbieger, die kann man auch nicht umfahren – und bei einer korrekt markierten Radspur ist „halbes Überholen“ ja auch kein Problem – so man dann eben beim Rechtsabbiegen noch dran denkt, dass da noch was war … (ha, wieder beim Thema). Genug gesabbelt für heute.
@T: Den „Schildbürgerstreich“ verstehe ich nicht. Wenn der Radweg von einen Radfahrer in dem Moment benutzt wird in dem ich dort entlang fahre, dann ist der Radweg für mich Tabu. Und wenn vor mir jemand links abbiegt, muss ich dementsprechend hinter dem abbiegenden Fahrzeug stehen bleiben.
Das einzige Problem das sich an dieser Stelle ergibt, ist jenes, dass die Anforderungen für den Erwerb der Fahrerlaubnis in Deutschland doch recht niedrig gehalten werden.
In Essen gibt es an einer Stelle eine Rechtsabbiegespur die nicht ganz 2,50m breit ist. Steht links ein PKW, kommt man mit dem LKW so gerade eben noch bis vorne hin. Steht links ein Bus oder anderer LKW, muss man stehen bleiben oder mit einem Rad über den Gehweg holpern.
Jetzt darfst du dreimal raten was in 90% der Fälle passiert wenn links ein Bus steht und dahinter ein LKW der rechts abbiegen will. Richtig. Was nicht passt, wird passend gemacht.
Ich hab da schon so manche Fußgänger gesehen die einen ordentlichen Sprung zur Seite gemacht haben. Das ist in meinen Augen aber weniger ein Systemfehler als die mangelnde Qualifikation deutscher Kraftfahrzeuglenker.
Der Braune Streifen zwischen den Laternen im ehemals grünen Mittelstreifen (https://goo.gl/maps/C9O4e) stammt überwiegend von PKW-Fahrern die un-be-dingt links abbiegen mussten, vor ihnen aber andere PKW den Weg bis zur Ampel versperrten. Hier ist es ein Grünstreifen, woanders ist es ein Geh- oder Radweg. Für mich ist es einfach die absolute Unfähigkeit ein Fahrzeug verantwortungsvoll zu lenken.
@T trifft es. Das Problem an der Sache ist die uneinsichtbarkeit des Radweges, der sich in den meisten hinter parkenden Autos und Bäumen versteckt. Wenn dann an einer abbiegenden Strasse auf einmal der Radfahrer entlang fährt, ist der wirklich schwer bis zu spät zu erkennen.
So leider auch wohl im traurigen Fall aus der heutigen Ruhr Nachrichten:
„Krefeld. Ein 22-jähriger alter Fahrradfahrer ist gestern bei einem Unfall in Krefeld ums Leben gekommen. Anscheinend übersah ein LKW-Fahrer beim Abbiegen den jungen Mann, der auf einem Radweg unterwegs war. Laut Polizei stürzte der 22-jährige und geriet unter den LKW.“
@Hajo
Grundsätzlich darf jeder Radfahrer auf dem Radweg fahren. Ob das sinnvoll ist, ist manchmal eine andere Sache. Ich pers. fahre innerstädtisch nicht auf dem Radweg, unabhängig davon ob das blaue Radwegbenutzungspflicht-Schild aufgestellt ist.
@scp: Bei dem Unfall in Krefeld dürfte der Radweg kaum übersehbar sein. Ich kenne die Kreuzung, fahre da selber regelmäßig lang, komme allerdings aus der entgegen gesetzten Richtung (Am Verschubbahnhof). Ist die gleiche Situation wie T sie beschrieben hat. Steht man auf der Linksabbieger/Geradeausspur, ist rechts nur noch wenig Platz. Gibt aber genug Idioten die meinen sie müssten sich vorbei drängeln und holpern dann auch mal gerne über den Rad- und Gehweg ohne auf Radfahrer zu achten.
Bei dem Unfall in Krefeld dürfte das aber alles keine Rolle gespielt haben. Dort ist genug Platz für alle Fahrzeuge und es ist auch alles recht übersichtlich.
Entweder beide standen an der Ampel und der LKW-Fahrer hat den Radfahrer nicht gesehen. Oder der Radfahrer hat nicht auf den LKW geachtet und versucht im letzten Moment vorbei zu ziehen.
Heute hat’s mir doch beinahe die Sprache verschlagen: fährt doch so ein Kleinbus (!) vor mir her mit dem hier
https://www.svg-consult.de/index.php/beitrag-einreichen
angepriesenen Aufkleber.
Ich frag‘ mich, was wollen uns die Herrschaften von der SVG denn damit sagen?
Clou war nicht nur, dass das Fahrzeug – tonnagemäßig – doch wohl nicht zur Zielgruppe für den Aufkleber gehört, vielmehr kam es, dem Kennzeichen nach, aus einem am Main linksseitig gelegenen Ort, dessen Bewohnern „man“ (selbstverständlich vollkommen zu Unrecht 😉 ) ein recht eigenwilliges Verkehrsverhalten nachsagt :-D.