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Schlagwort: Österreich

Prioritäten setzen

Ein Urlauberpärchen in einer Raststätte in Österreich:

„Schatz, schau doch mal hier. Diese süßen kleinen Kuhglöckchen. Wollen wir nicht eine mitnehmen?“

„Die kosten 12.90 Euro? Viel zu teuer. Lass uns zwei Kaffee holen und weiterfahren.“

Schatz kauft zwei Kaffee für je 3.90 Euro.

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Platzsuche

So, Feierabend in Österreich. Der Auflieger steht in einer Spedition und wird kommende Nacht entladen. Das passt. So brauch ich morgen früh nur die Papiere zu holen und kann gleich weiter fahren.

Auf dem Gelände darf man nicht bleiben. Kollegen von mir parken immer schräg vor dem Einfahrtstor. Eigentlich ist da Platz, erst recht nur mit der Sattelzugmaschine. Aber irgendwie erwischen die immer einen anderen Pförtner. Der von heute legte mir nahe, einen anderen Platz zu suchen. Er hätte die Anweisung, dort nur bestimmte Firmen parken zu lassen. Na ja, also tat ich ihm den Gefallen und suchte mir was anderes für die Nacht.

Jetzt stehe ich in einem Gewerbegebiet. Hier ist zwar viel Autoverkehr, aber egal. Ist eh gleich dunkel. Dann wird es bestimmt ruhiger.
Also geruht Euch gut.

Autos im Gewerbegebiet

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Die Ösis wieder

Wer mit einem Lkw nach oder durch Wien, durch den Osten Niederösterreichs oder durch die Steiermark fährt, braucht seit 1. Januar diesen Jahres eine sogenannte Abgasklassenplakette. Der Grund sind verschärfte Umweltfahrverbote für Lkw und Sattelkraftfahrzeuge.
Betroffene Fahrverbotsgebiete sind derzeit das gesamte Wiener Stadtgebiet sowie der Osten Niederösterreichs und in der Steiermark die Südost-Steiermark und Teile des Murtales. Man braucht die Abgasklassenkennzeichnungsplakette also auch bei Fahrten am Autobahnen- und Schnellstraßennetz südlich und auch nördlich von Wien Richtung Ungarn und Slowakei und in der Umgebung von Graz.

Auch in Tirol (A 12) könnte ab Mitte 2015 für LKW über 7,5 t eine Kennzeichnungspflicht mit Abgasplaketten kommen.

Abgasklassenplakette

Abgasklassenkennzeichnungsplaketten anderer Länder, wie z.B. Deutschlands, werden in Österreich aufgrund der uneinheitlichen Rechtslage in den verschiedenen Staaten nicht anerkannt:

Lkw, die z. B. bereits die deutsche Umweltplakette angebracht haben, brauchen also trotzdem zusätzlich die österreichische Abgasklassenplakette.
Einer der Gründe ist, dass sich die österreichische Abgasklassenplakette auf die Fahrzeugidentifikationsnummer bezieht – sie muss im oberen Bereich der Plakette ersichtlich sein – und nicht, wie z. B. die deutsche Umweltplakette, auf das Zulassungskennzeichen.
Auch alle ausländischen Lkw benötigen also seit 1. 1. 2015 bei Fahrten in oder durch die Fahrverbotsgebiete die österreichische Abgasklassenplakette.

Das sich die Fahrzeughalter selbst um die Zuordnung ihrer Lkw zur richtigen Abgasklasse kümmern müssen, ist selbstredend. Die Plaketten können nicht online oder in Deutschland bezogen werden, sondern müssen in Österreich vor Ort abgeholt werden.

Es besteht jedoch die Möglichkeit, über verschiedene Anbieter (z. B. ÖAMTC, Dekra Austria) die Abgasplaketten vorab per E-Mail unter Angabe der Nachweise über die Schadstoffklasse der jeweiligen Fahrzeuge zu beantragen.
Außerdem können die Plaketten über alle Scania Werkstätten in Österreich bezogen werden. Na immerhin.

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Sie haben Post

Blogleser Rainer weist auf eine geplante Änderung in Österreich hin. Die dortige Verkehrsministerin Bures will einen Gesetzesentwurf in Begutachtung schicken, in dem Sie ein Fahrverbot für Lkw über 7,5 Tonnen auf der ganz linken Spur auf Autobahnen durchsetzen will. Gelten soll das Verbot auf drei- und vierspurigen Abschnitten.

https://www.kleinezeitung.at/nachrichten/chronik/3409101/bures-will-lkw-fahrverbot-linker-autobahnspur.story

Mir war nicht bekannt, dass ich in Österreich mit einem Lkw die dritte Spur befahren darf. In Deutschland ist das verboten. Von daher berührt mich dieses voraussichtliche Verbot nicht besonders. Allein schon deshalb, weil ich es bisher nicht vermisst habe.

Link: Bures will Lkw-Fahrverbot auf linker Autobahnspur
Bundesministerin Doris Bures
Straßenverkehrsordnung Österreich

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Schnee in der Früh

Ich zitiere mal einige Zeilen aus einem Lied von „Truck Stop„:

Schneesturm auf der Autobahn und vor mir keine Spur.
Ich seh die blauen Schilder kaum und ahn die Fahrspur nur.

Soweit die Kunst. Nun aber zum Ernst des Lebens: Wenn es bis gegen fünf in der Früh so weiter schneit, wird es mir wohl ähnlich ergehen.

Schnee am Abend

PS. Gerade hält neben mir ein Lkw mit der Aufschrift „Polar-Truck.pl„. Passt irgendwie.

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Gute Seiten, schlechte Seiten

Mehrere Jahre lang durften Lkw – Fahrer mit Ziel Italien, Tirol nicht auf der Strasse durchqueren. Zumindest dann, wenn sie bestimmte Güter geladen hatten. Dazu zählten u.a. Steine, Rundholz und Kork, aber auch Kraftfahrzeuge, Marmor, Fliesen und Stahl. Mit dieser Maßnahme sollte eine teilweise Verlagerung des schweren Güterverkehrs auf die Schiene erfolgen. So wurden Lkw gezwungen, die Strecke zwischen Wörgl und Brenner per Zug zurück zu legen.
Transporte mit Ursprung oder Ziel Tirol unterlagen dem Transportverbot jedoch nicht.

Letzten Dezember urteilte der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg, dass dieses Fahrverbot mit dem freien Warenverkehr nicht vereinbar sei.

Schon einmal, nämlich 2005, hatte es dieses sektorale Fahrverbot als illegal erklärt. Dieses hätte im August 2003 auf einem Teilbereich der Inntalautobahn in Kraft treten sollen, wurde jedoch durch eine einstweilige Verfügung der EU – Kommision bis zum Urteil des EuGH ausgesetzt.
Daraufhin hatten die österreichischen Behörden eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 100 km/h verhängt, später aber durch ein variables Tempolimit ersetzt. Weil die Umweltbelastung im Inntal zwischen Österreich und Italien nach wie vor hoch blieb, erließen die Behörden dieses beschränkte Fahrverbot de facto erneut.

Auch diesmal entschieden die EU – Richter, dass es sich bei dem sektoralen Fahrverbot zweifellos um eine Beschränkung des freien Warenverkehrs handelt. Dieses kann zwar gerechtfertigt sein, wenn sie nötig ist, um ein Ziel wie das des Umweltschutzes zu erreichen. Jedoch kam der EuGH bei der Prüfung, ob es sich bei dem Verbot um eine geeignete Maßnahme handele, zu einem negativen Ergebnis. Denn Österreich habe nicht alle anderen Möglichkeiten zur Senkung der Schadstoffbelastung ausgeschöpft.
Desweiteren waren die Argumente Österreichs, wonach die sektorale Fahrverbotsverordnung zum Schutz des Grundrechts auf Achtung des Privat- und Familienlebens und aus zwingenden Gründen des Umweltschutzes erforderlich sei, nicht überzeugend.

Als Folge dieses Urteils werden die Behörden in Tirol die Kontrollen an den LKW – Kontrollstellen Brenner, Radfeld und Kundl verstärken. Somit ist davon auszugehen, dass die Schikanen wieder zunehmen. Wenn aber in den Sommermonaten zehntausende Pkw Richtung Gardasee oder Adria rollen, spielt Umweltbelastung keine Rolle. Dann wird auf das Immissionsschutzgesetz-Luft verwiesen. Im Stau macht das natürlich viel Sinn.

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