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Links und rechts der (Daten-) autobahn

Diese Woche hatte es irgendwie in sich. Also in negativer Hinsicht. Da war z.B. diese Lkw-Irrfahrt durch Oberfranken. Im Drogenrausch lieferte sich ein Lkw-Fahrer eine wilde Verfolgungsjagd mit der Polizei. Erst mit dem gezielten Einsatz des Scheinwerfers eines Hubschraubers konnte der Lkw gestoppt werden.

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Auf der A 3 bei Wiesbaden verursachte ein osteuropäischer Lenker einen schweren Unfall. Er fuhr unbeleuchtet von einer Raststätte auf die Autobahn, drängte dabei einen anderen Lkw ab. Der widerum versuchte auszuweichen und kollidierte dabei jedoch mit einem Pkw. Glücklicherweise gab es hier keine Verletzten. Allerdings wurde beim Unfallverursacher eine Atemalkoholkonzentration von 3,26 Promille festgestellt.

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In Brandenburg wird ein zehnjähriges Mädchen durch einen rechtsabbiegenden Lkw erfasst und überrollt. Die kleine stirbt einige Stunden später im Krankenhaus.
Das Kind hat alles richtig gemacht. Bei rot gewartet, bei grün losgefahren. Wer hier einen Fehler gemacht hat, ist der Fahrer des Lkw – und genau das ist meine Urangst. Nämlich das ich auch mal einen Fußgänger oder Radfahrer übersehe. Trotz Vorsicht und ständigen Schauen in alle Spiegel. Ich hoffe echt, dass ich niemals in solch eine Situation komme.

Solange Lkw nicht serienmäßig mit verfügbaren Abbiegeassistenten ausgerüstet sind, sollten Ampelanlagen so geschaltet werden, dass der Abbiegeverkehr nicht zur gleichen Zeit grün hat, wie Radfahrer und Fußgänger. Schon möglich, dass der Durchfluss des fließenden Verkehrs an diesen Kreuzungen geringer wird. Aber wenn dadurch Leben geschützt werden, sollte das doch trotzdem möglich sein.

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Den Gewinn von DAF habe ich auch verarbeitet. Also durchgelesen. Wer Interesse an dem Buch „Spur der Laster“ hat, kann dies bis zum 2. Februar in den Kommentaren kundtun. Viel Glück.

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Drei Geheimnnisse über Trucker – Hätten Sie das gedacht?

Die meisten Trucker feiern gern. Vor allem im Sommer trifft sich die deutsche Trucker- und Countryszene auf zahlreichen Festen und Events. Am Pfingstwochenende waren zahlreiche Besucher im beschaulichen Geiselwind beim Trucker-Festival. Das jährlich auf dem Autohof Geiselwind stattfindende Ereignis zog zahlreiche Besucher aus dem In- und Ausland an.

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Unterschiede zwischen Wein und Bier

Auf einem Weingut im Friaul sollte ich gestern 29 Paletten mit alkoholischen Getränken laden. Empfänger ist ein Großlager im Rheinland:

Buongiorno. Ich soll hier für Deutschland laden. Germania.“
Buongiorno. Cliente?“

Shak!“
Tschak?“

No. Shak!“
Ah. Tschak!“

No Tschak. Shak!“

Schließlich einigten wir uns doch auf die Aussprache „Tschak“. Der klügere gibt halt nach. Und ja, die richtige Ware habe ich bekommen.

Was mir aber immer wieder auffällt: Lade ich in Deutschland Bier, gibt es für mich als Abholer immer einige Büchsen oder Flaschen als eine Art Trinkgeld. Was für ein Wortspiel. In Weingütern dagegen gibt es nie etwas. Dabei sind die Anfahrtswege dorthin oftmals abenteuerlich. Eigentlich immer enge Nebenstraßen, ich hatte sogar schon Feldwege, die ich befahren durfte.

Aber irgendwie sind Winzer knausriger. Oder nein, eher sparsamer. Gut, einmal hatte ich eine kostenlose Führung. Ich durfte mir die Abfüllanlage anschauen und zusehen, wie der Wein in Flaschen abgefüllt wird. Auf eine Weinprobe verzichtete ich aber. Musste ja noch fahren. Das war vor einigen Jahren irgendwo bei Ancona.
Aber sonst ging ich, wie bereits erwähnt, immer leer aus.

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Andi schickte mir einen Link:

Hallo Maik,

ich lese hier regelmäßig aber meist unkommentierend mit und finde den Blog sehr
interessant.
Eben hab ich in unserer „Heimatzeitung“ eine nette Geschichte gefunden, die Dir
evtl. gefällt. Der letzte Teil in folgendem Artikel:

rosenheim24.de/rosenheim/lk-rosenheim/lk-rosenheim/rosenheim-mehrere…

Hallo Andi,

danke für Deine Nachricht.

Alkohol ist kacke. Da gibt es nichts zu beschönigen. Was mich ein wenig – hmm – verwirrt. Der Junge der sich da hat voll laufen lassen, ist gerade mal 21. Und schon fertig mit der Welt. Wieso und warum? Das weiß wohl nur er selbst. Oder seine Eltern.

Über die Reaktion seines Arbeitgebers, kann und will ich auch nicht viel schreiben. Nur so viel: Ich finde es schäbig, Ihn einfach auszusetzen. Ausserdem würde mich interessieren, wie der Ersatzfahrer eigentlich zu dem Autohof kam.
Wurde er gebracht oder war er zweiter Fahrer eines anderen Lkw dieser Firma? Hätte der Junge nicht weiter mitfahren können? Also zumindest so lange, bis der Lkw wieder in der Heimat ist?

Aber so ist sie, die „moderne Sklaverei im heutigen Europa“. Wer nicht spurt, wird gnadenlos aussortiert. Der Wettbewerb ist halt extrem hart. Und. Im Vergleich zu Deutschland sind die Arbeitsbedingungen für osteuropäische Fahrer oftmals noch katastrophaler.

Link: Betrunkener Tscheche liegt auf Autohof

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Vor einer Woche rastete ein betrunkener Lkw-Fahrer nach einem Streit unter Kollegen aus und rammte bei einer anschließenden Irrfahrt durch mehrere Straßen von Kleinostheim in Unterfranken Autos, überfuhr Schilder, Bäume und Büsche.

Blogleser Micha schickte mir über diese Begebenheit den Link eines Artikels, in dem die „Sächsische Zeitung“ darüber berichtet:

www.sz-online.de/nachrichten/lasterfahrer-rastet-aus-und-hinterlaesst-ein-schlachtfeld

Danke dafür!

Kurze Anmerkung: Das postete ich bereits letzten Sonntag auf meiner Facebookseite. Dort bezeichnete ich diesen Fahrer als „dumme Sau„. Das gefiel einigen nicht. So schrieb ein User: „Das fällt unter die Rubrik Stammtischparolen…“.
Ein anderer war der Meinung, dass dieser Fahrer keine „dumme Sau“ sei. Das untermauerte er mit dieser Aussage: „Er wird aus Gründen, die wir nicht kennen, die Nerven verloren haben!“

Das mag vielleicht sein. Nur ob Alkohol Nerven stärkt, bezweifel ich etwas. Auch ich stehe des öfteren übers Wochenende draußen, irgendwo weitab der Heimat – und ich bin alles andere als ein Superheld, dem das nichts ausmachen würde. Aber das kommt halt vor. Nur würde es mir nie einfallen, meine Rübe mit Alkohol zu betäuben.
Andere Länder, andere Sitten? Mag sein! Von mir aus können die sich tot saufen. Nur dann sollen die unter sich bleiben.

Viele werden sich noch an den Unfall erinnern, bei dem ein betrunkener Fahrer auf der A1 bei Bremen als Geisterfahrer unterwegs war. Bei seinem nachfolgenden Wendemanöver krachten mehrere Autos in den Laster, zwei Menschen starben. Waren die Probleme dieses Menschen auch so schwerwiegend, dass er betrunken los fuhr? Und fühlt sich einer berufen, dass den Hinterbliebenen zu erklären?

Für mich sind Menschen, die betrunken Kraftfahrzeuge bewegen, dumm. Dumm und Verantwortungslos. Die Gründe die dazu führen, interessieren mich nicht. Deshalb stehe ich auch dazu, diesen Amokfahrer von Kleinostheim als „dumme Sau“ bezeichnet zu haben. Stammtischparole hin oder her.

Lasterfahrer rastet aus und hinterlässt „ein Schlachtfeld“
Fahrer verursacht betrunken verheerenden Unfall – Zwei Tote

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Neues aus der InfoMail Nr. 54 der Polizei Münster vom 12. 09. 2012

EU-Sozialvorschriften – Beschwerdestelle für LKW-Fahrer

Wer sich im Zusammenhang mit den EU-Sozialvorschriften ungerecht behandelt fühlt, kann sich an eine Online-Beschwerdestelle des Bundesverbands Güterkraftverkehr und Logistik (BGL) wenden.
Der BGL hat die Beschwerdestelle zusammen mit der International Road Transport Union (IRU) und den europäischen Kontrollbehörden Euro Contrôle Route (ECR) und Tispol ins Leben gerufen.

Hintergrund ist laut BGL, dass die Bestimmungen zu den EU – Sozialvorschriften in Europa nicht einheitlich angewandt und kontrolliert werden. Auf Basis der Online – Beschwerdestelle soll eine Datenbank entstehen, mit der die Unterschiede in den Mitgliedsstaaten identifiziert und abgestellt werden sollen.
Der BGL betont allerdings, dass die Beschwerdestelle keine individuelle Rechtshilfe- oder Widerspruchsstelle ist.

Die Teilnahme am Beschwerdeverfahren erfolgt freiwillig und anonym. Die Daten werden auf den Servern der ECR gespeichert und gemeinsam mit der IRU und ihren Mitgliedsverbänden ausgewertet.

Das Online-Formular für die Abgaben der Beschwerden ist in deutscher Sprache auf der IRU-Webseite abrufbar: www.iru.org/iforms-app?

Härtere Strafen für Trunkenheitsfahrten im Gefahrguttransport

Nach Mitteilung des Bundesverkehrsministeriums sollen alkoholisierte Fahrer von Gefahrguttransporten in Zukunft härter bestraft werden. Über die Bußgelder hinaus sollen die Alkoholsünder auch Punkte im Verkehrszentralregister in Flensburg bekommen, wenn gegen das Alkoholverbot verstoßen wird. Die Änderung soll voraussichtlich 2013 in Kraft treten.

Damit trat das Ministerium Befürchtungen der Polizeigewerkschaft entgegen, das absolute Alkoholverbot für Fahrer solcher Transporte solle aufgeweicht werden. Es gehe vielmehr darum, den Bezug zur Blutalkoholgrenze von 0,5 Promille im Straßenverkehrsgesetz in der neuen Verordnung so zu modifizieren, dass Verstöße auch mit Punkten im Verkehrszentralregister geahndet werden können. „Dies ist bisher nicht möglich“, so das Ministerium.

Quelle: Bernhard Härtlein – III. Bereitschaftspolizeiabteilung Würzburg

Jeder fünfte Tacho war manipuliert

Das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) hat im Rahmen der Überprüfung von Lenk- und Ruhezeiten Anfang Juli auf der Bundesautobahn A 8 im Raum Irschenberg eine Sonderkontrolle zu „Manipulationen“ rund um das analoge und digitale Kontrollgerät durchgeführt.

Von insgesamt 51 kontrollierten Fahrzeugen wurden bei 11 Fahrzeugen (22 Prozent) Manipulationen am digitalen Kontrollgerät festgestellt. Hierbei handelte es sich laut BAG um nicht ordnungsgemäße Plombierung des Kontrollgerätes, Manipulation durch Einsatz eines Magneten am Sensor und unzulässige Veränderungen der Einstellungen im digitalen Kontrollgerät.

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Schnelltest auf französisch

Ab dem 1. Juli 2012 ist in Frankreich in jedem Kraftfahrzeug ein Alkoholtestgerät mitzuführen. Diese Vorschrift gilt auch für Ausländer, die das Land mit ihrem Auto, Wohnmobil oder Motorrad bereisen. Nach Ablauf einer Übergangsfrist Ende Oktober wird bei Zuwiderhandlungen eine Verwarnungsgebühr von 11 Euro erhoben.

Bei dem Test handelt es sich um einen Plastiksack mit Mundstück, das sich je nach Promillegehalt unterschiedlich verfärbt. Das Einmal-Utensil ist unbenutzt zwei Jahre lang verwendungsfähig und wird in Apotheken, Diskotheken und Tankstellen für weniger als fünf Euro erhältlich sein.
Frankreich versucht mit dieser Maßnahme, der hohen Zahl an Alkoholunfällen im Land entgegenzuwirken.

Eine Pflicht zur Benutzung des Alkohol-Schnelltest ist mit der Mitführung aber nicht verbunden. Es handelt sich um eine symbolische Maßnahme.

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Unterschiede

Dienstagabend, irgendwann gegen halb elf. Seit knapp drei Stunden stehe ich auf dem Rasthof Würzburg und mache meine elf Stunden Pause. In der Zwischenzeit war ich duschen, habe etwas gegessen und lungerte vor dem Laptop herum. Schließlich wird es Zeit, pennen zu gehen.

Dazu kommt es aber nicht. Der kalte weisse Strahl einer Taschenlampe trifft mich voll im Gesicht. Noch ehe ich den Sinn dieser Maßnahme begreife, höre ich ein Brüllen: „Polizei. Verschwinden Sie hier.“ Selbst durch das geschlossene Fenster sind diese Worte klar zu verstehen. Ich öffne dieses und frage: „Warum?
Die genaue Antwort des Uniformierten habe ich vergessen. Oder nicht begriffen. Spielt eigentlich auch keine Rolle. Er war der Meinung, ich würde mit dem Lkw im Weg stehen. Wie so viele andere auch. Verschwinden sollte aber nur ich. Mein Einwand, dass andere einen wesentlich kriminelleren Standplatz haben, hatte eine Kontrolle zur Folge. War klar. Wenn Argumente ausgehen, kommen Staatsbedienstete mit dieser Maßnahme. Peinlich, hilflos, lächerlich. Was auch immer.

Gefunden wurde nichts. Wie auch. Für die achtzehn Minuten Überschreitung haben mich die Italiener schon abgezockt.
Anschliesend mußte ich fahren. Abends kurz vor elf. Ob ich müde bin? Egal! Ob ich Alkohol getrunken habe? Scheiss egal. Hauptsache ein Erfolgserlebnis. Für den Staatsdiener versteht sich.

Jeder Bauer würde die mit einer Mistgabel vom Hof jagen. So schaut es aus. Aber nun gut. Gefunden habe ich einen annehmbaren Standplatz für den Rest der Nacht auf einem Rasthof kurz vor Nürnberg. Also weit mehr als eine Stunde später. Verkehrssicherheit pur.

Freitagabend, Rasthof Irschenberg. Auch diesmal stehe ich abseits der Lkw – Stellplätze. Parkplatznot, Ihr wißt schon. Kurzes Gespräch mit einer Polizistin. Sie kennt die Situation, hat Verständnis und gibt sogar noch hilfreiche Tipps. Es geht also auch anders. Humaner. Und freundlicher. Danke nach Oberbayern.

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