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Kategorie: Technik

Mit Schrott unterwegs

Gefunden und gelesen bei Osthessen-News:

Am 19.11.2013 fiel der Besatzung eines BAG-Kontrollfahrzeugs ein extrem langsam fahrender polnischer Sattelzug auf, der umgehend einer intensiven Kontrolle unterzogen wurde. Ein BAG-Kontrollbeamter stellte im Rahmen der technischen Kontrolle am Sattelzug über zehn Mängel fest, von denen mindestens sieben schwerste Mängel jeweils allein zum verkehrsunsicheren Zustand des Sattelzugs führten

Ein Wunder an Fahrtüchtigkeit. Haha. Wenn es nicht so traurig wäre, könnte man drüber lachen. Natürlich war der Pole innerdeutsch unterwegs. Gut, solange die Kabotageregelung eingehalten wird, ist das nicht verboten.
Trotzdem hoffe ich, dass der Verlader auch eine auf den Deckel bekommt. Wer ein Fahrzeug auf die Reise schickt, dessen Mängel schon so sichtbar sind, hat es eigentlich nicht anders verdient.

„Wunder an Fahrtüchtigkeit“ – Polnischer Schrott-Sattelzug auf A 5 gestoppt
Erklärung Kabotage

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Fundstücke Teil LXXVIII

Das was hier in etwas mehr als zwei Minuten gezeigt wird, dauert in der Regel etwa sieben Stunden und beschäftigt rund 500 Leute. So steht es zumindest in einem der Kommentare unter dem Video bei YouTube:

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Scania in Zwolle
Scania global

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Thomas war unterwegs und beobachtete folgendes:

Hallo,

ich bin vor kurzem mit einem Reisebus gefahren und saß im „Oberdeck“. Da es schon dämmerte ist mir aufgefallen das in etwa jedem dritten LKW während er Fahrt ein Laptop aufgeklappt war entweder Filme oder TV Programm darauf lief.
Könnte mein Eindruck stimmen?
Gruß Thomi

Hallo Thomas,

keine Ahnung, ob Dein Eindruck stimmt. Ich achte eher weniger darauf. Also ich sehe schon mal Laptops auf dem Mitteltisch anderer Lkw stehen. Nur ob da Filme laufen oder das Teil nur als Navi dient, kann ich Dir nicht schreiben.

Ich finde, da fehlt eine klare Regelung. Das Benutzen eines Handys während der Fahrt ist ja auch verboten. Warum das nicht auch für Laptops gilt, weiss ich nicht. Ich würde mir da auch eine klare Festlegung wünschen.
Im § 23 Absatz 1 der STVO steht zwar: „Wer ein Fahrzeug führt ist dafür verantwortlich, dass seine Sicht und das Gehör nicht durch die Besetzung, Tiere, die Ladung, Geräte oder den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt werden.“ Nur ob das auch auf während der Fahrt aufgeklappte Laptops angewendet werden kann? Gute Frage!

StVO § 23 Sonstige Pflichten von Fahrzeugführenden

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Ruhe sanft im Sommer

Irgendwo bei Solingen beschwerten sich mindestens zwei Personen bei der Polizei, dass ein Lkw-Fahrer während der Pause den Motor seines Lasters nicht abstellte. Polizeibeamte fuhren daraufhin zum Standort des Fahrers, um den Anrufen nachzugehen. Dieser sagte den Polizisten, er mache gelegentlich den Motor an, damit die Klimaanlage anspringt.

Letztlich muss man den Anrufern dankbar sein. Denn endlich habe ich es schwarz auf weiß, dass die rechtliche Lage nicht eindeutig ist. Die StVO verbietet zwar das grundlose Laufenlassen von Motoren. Grundsätzlich sei das aber eine Frage der Abwägung. Paragraf 1 der Straßenverkehrsordnung lege fest, dass Behinderungen und Belästigungen zu vermeiden seien. Allerdings sei dem Lkw-Fahrer zur „Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit“ eine beschränkte Nutzung erlaubt.

Die komplette Story kann man im „Solinger Tageblatt“ nachlesen. Ob das überall so gesehen wird, weiß ich nicht. Aber ich werde mir den Artikel ausdrucken und im Fall der Fälle Kontrollbeamten vorlegen. Denn auch ich ruhe ungern in einem auf mehr als 40 Grad aufgeheizten Lkw.

Zum Artikel >>>

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Uwe plant eine Tour durch Deutschland und hat dazu eine Frage:

Sehr geehrter Herr Erdmann,
erst einmal möchte ich mich für Ihre laufende Berichterstattung im Internet bedanken. Ich finde Ihre Informationen über das tägliche LKW-Leben sehr interessant und aufschlussreich.

In meiner Kind-u.Jugendzeit hat mich mein früherer Nachbar oft im LKW mitgenommen. Dadurch haben mich LKW´s und die Arbeitsbedingungen bis heute immer interessiert und beeindruckt. Nach langem Überlegen werde ich in fünf Wochen mit dem Sohn meiner Lebenspartnerin (16 Jahre) einen langgehegten Wunsch erfüllen. Wir werden mit einem gemieteten LKW (MAN 7,5t mit Schlafkabine-3,65m hoch) 2000km durch
Deutschland fahren (Köln-Kassel-Würzburg-Berlin-Flensburg und zurück), um das LKW-Dasein auf der Straße zu erleben. Diesbezüglich würde ich mich freuen, wenn Sie mir als erfahrenen LKW-Fahrer einen Rat geben könnten. Mir ist das Problem mit Brücken bewußt geworden. Wir werden zwar überwiegend auf Autobahnen fahren. Aber ich möchte auf keinen Fall mit einer Brücke kollidieren.
Ist es sinnvoll, dass ich mir ein Navigationsgerät für LKW´s besorge. Nutzen Sie so eins und welche Firma könnten Sie empfehlen. Wie lösen Sie das Brückenproblem.

Vielen Dank und immer eine gute Fahrt wünscht Uwe

Hallo,

ich nutze ein ganz normales Navigerät, welches man in jedem Elektronikfachmarkt käuflich erwerben kann. Also ohne spezielle Lkw-Software. Bisher hatte ich damit kaum nennenswerte Probleme. Wichtig ist, egal ob mit oder ohne spezielle Software, nicht nur auf Verkehrsschilder zu achten, sondern auch auf sein Bauchgefühl und nicht völlig dem Gerät zu vertrauen. Gerade das scheinen einige manchmal zu vergessen. Das merkt man ja an immer wieder erscheinenden Berichten in verschiedenen Zeitungen.

Tipps zu Vor- oder Nachteilen für diverse Navigationsgeräte speziell für Lkw kann ich somit nicht geben. Ob es sich überhaupt lohnt, für drei oder vier Wochen ein Gerät für mehrere hundert Euro anzuschaffen, muss natürlich jeder selbst entscheiden. Verkehrt ist es sicher nicht, nur ich bin bisher ohne ausgekommen.

Viele Grüße und danke für das Lob!

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Wasser! Stop!

Ihr kennt das sicher vom Hamburger Elbtunnel: Ist ein Lkw oder ein Fahrzeugteil höher als vier Meter, wird eine automatische Höhenkontrolle ausgelöst. Diese besteht aus einem Paar Lichtschranken, die in einem gewissen Abstand voneinander angebracht sind, um Fehlalarme durch z.B. Vögel zu vermeiden.

In Sydney gibt es ein ähnliches Beispiel, den Harbour-Tunnel. Auch hier werden Fahrer überhoher Brummis bereits vor dem Hindernis mittels großen blitzenden Alarmhinweisen gewarnt. Wer trotzdem unbeirrt weiterfährt, steht plötzlich jedoch vor einen Stopp-Schild. Dieses ist so groß wie die Tunneleinfahrt und wird durch eine Wasserwand direkt auf die Fahrbahn projiziert. Schon irgendwie genial.

Mehr über das „Softstop Barrier System“ erfahrt Ihr hier >>>

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Createur de Malheur

Das Magazin für die Transportbranche „Kfz-Anzeiger“ würdigt in einem kurzen Artikel das Sondermodell „Premium Truck Racing“ von Renault. Darin heißt es, dass dieses Fahrzeug vor allem auf seine Stärken setzt: Ein sportliches Styling, 460 PS und ein automatisches Getriebe.
Dann natürlich Alufelgen, lackierte Außenspiegel und ein schwarzer Kühlergrill. Erwähnen sollte man natürlich auch das rote Lederlenkrad.

Ich habe noch keinen Premium gefahren. Aber drin gesessen habe ich schon. Mein Eindruck war, dass Ding ist eng. Schweine eng. Oder anders ausgedrückt: Für den Fernverkehr ist so ein Teil eher nicht zu gebrauchen. Da hilft auch kein rotes Lenkrad.

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Ein rundes Laster

Die EU-Kommission hat neue Normen für Lkw-Führerhäuser und Anhänger vorgeschlagen, mit denen sie die Umwelt schonen und die Zahl der Verkehrstoten senken will. Dem Vorschlag nach dürften Führerhäuser künftig eine abgerundete Form haben und am Ende der Hänger würden „aerodynamische Luftleiteinrichtungen“ zugelassen, teilte die Kommission mit.

Weiter (externer Link) >>>

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