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Monat: April 2015

Wie man ein nicht fahrtüchtiges Fahrzeug zum Käufer bringt

Es ist eine seltene Situation, die dennoch einige Menschen betreffen kann: Man besitzt einen (alten) Pkw, den man verkaufen möchte, welcher aber nicht mehr fahrtüchtig ist. Soll heißen: Das Auto ist schlichtweg nicht fahrbar und man möchte es möglichst günstig, sicher und schnell von A nach B bringen. Wie kann man in einer solchen Situation vorgehen?

3 Situationen, in denen das Auto nicht mehr fahrtauglich ist

Es gibt viele verschiedene Situationen, die ein Fahrzeug unfahrbar machen. Laut der ADAC Pannenstatistik 2014 musste das Unternehmen 2013 über vier Millionen Mal Pannenhilfe leisten. Viele dieser Fahrzeuge waren nicht mehr fahrbar. Dennoch kann man sie weiterhin verkaufen.

  • Motorschaden: Der Motorschaden ist ein kostspieliges Thema, dessen Reparatur sich je nach Alter des Fahrzeugs nicht mehr lohnt. In den meisten Fällen müsste der Motor komplett ausgetauscht werden, was sich unter Umständen schlichtweg nicht lohnt. In diesem Fall optieren Pkw-Besitzer für den Verkauf des Fahrzeugs ohne oder mit beschädigtem Motor. Einige Menschen kaufen dieses an und bauen einen neuen Motor ein oder verwenden einfach die restlichen Bauteile, die sie separat verkaufen.
  • Unfall: Unfälle können großer und kleiner Natur sein. Erstere bedeuten unter Umständen einen Totalschaden. In diesem Fall ist das Fahrzeug nicht mehr fahrbar. Je nach Schaden kann es dennoch verkauft werden. Meist verfolgen die Käufer denselben Hintergrund wie beim Motorschaden. Sie verkaufen einzelne Teile des Pkws, die beim Unfall nicht beschädigt wurden. Laut dem Österreichischern Automobil-, Motorrad- und Touringclub (ÖAMTC) landen viele solcher Autos in Österreich auf der sogenannten Wrackbörse. In Deutschland gibt es eine solche leider nicht.
  • Oldtimer: Der Transport eines Oldtimers ist eine besondere Situation. Diesen möchte man unter Umständen aufgrund seines hohen Wertes nicht fahren, um einen Schaden auszuschließen. Oder aber es handelt sich um ein altes Auto, welches schlichtweg nicht mehr fahrtüchtig ist. Dieses möchte der Verkäufer aber restaurieren und es somit fahrtauglich machen. In beiden Fällen kommt nur der Transport infrage.

Ein besonderer Fall ist der Verkauf eines fahrtauglichen Fahrzeugs, welches man aber nicht fahren möchte, damit der Tacho keine zusätzlichen Kilometer registriert. Das kann unter Umständen auch bei einem Oldtimer zutreffen. Wer einen solchen Gebrauchtwagen besitzt, hat die Möglichkeit, seinen Pkw unproblematisch zu verkaufen. Einige Unternehmen haben sich darauf spezialisiert, Gebrauchtwagen anzukaufen. Sie führen eine Bewertung aus und ermitteln mit ihrer Hilfe den Wert des Fahrzeugs. In einigen Fällen ist auch ein Erbschaftsverkauf oder die Ablösung bei der Bank möglich.

Vorüberlegungen für den Kauf eines nicht fahrbaren Fahrzeugs

Der Verkauf eines nicht fahrbaren Pkws ist mit gewissen Vorüberlegungen verbunden, da es sich von einem klassischen Autoverkauf unterscheidet. Eine Probefahrt mit dem Fahrzeug fällt von vorneherein aus, schließlich kann das Fahrzeug nicht bewegt werden. Wie es sich auf der Straße verhält, ist für den Käufer somit nicht ersichtlich. Er muss dem Verkäufer somit großes Vertrauen schenken. Der Fahrzeughalter kann den Käufer beruhigen, indem er ihm alle Daten über das Fahrzeug nennt, über Reparaturen informiert und das Service-Heft vorlegt. Auch Rechnungen zu Reparaturen und Pflegemaßnahmen sind eine gute Möglichkeit, zu zeigen, dass es sich um ein gepflegtes Fahrzeug handelt.

Scania alt

Verkäufer sollten aber auch kein Risiko eingehen, das Fahrzeug zum Käufer zu bringen, ohne dass man vorher eine Garantie für die Transaktion erhält. Sollte es sich der Käufer plötzlich anders überlegen, bleibt man auf den Transportkosten sitzen. Aus diesem Grund ist es sinnvoll, den Käufer zum Standort des Fahrzeugs zu bitten, damit er sich dieses ansehen kann. Hier sollte auch der Kaufvertrag unterschrieben werden, indem bekräftigt wird, dass sich der Verkäufer verpflichtet, das Fahrzeug bis zu einem bestimmten Datum auszuliefern. Der Kfz-Kaufvertrag sollte alle wichtigen Punkte beinhalten, damit keine der beiden Seiten den Kürzeren zieht.

Wie man die Fahrzeuge zum Verkäufer bringt

Unabhängig davon, welche der zuvor genannten Fälle vorliegt, muss man dafür sorgen, dass man das Fahrzeug zum Verkäufer bekommt. Folgende Möglichkeiten kommen infrage:

  • Lkw: Als Lkw-Fahrer denkt man beim Pkw-Transport natürlich an den Autotransporter, mit dem in ganz Europa Autos transportiert werden. Dieser lohnt sich aber nicht für ein einzelnes Fahrzeug. Die Alternative wäre, den Pkw in einem Anhänger zu transportieren. Dieser Transport lohnt sich für wertvolle Fahrzeuge (Oldtimer) aber auch große Fahrzeuge, die nicht auf einen herkömmlichen Autotransportanhänger passen. Lkw-Anhänger können mit einer Plane abgedeckt sein, wodurch das Fahrzeug durch äußere Einwirkungen geschützt ist.
  • Anhänger: Der kostengünstigste Transport erfolgt mit dem Anhänger, welchen man mit einem anderen Pkw ziehen kann. Autotransportanhänger müssen nicht zwingend gekauft werden, sie kann man einfach mieten. Die Anhänger sind sowohl in offener als auch geschlossener Bauweise erhältlich.
  • Abschleppfahrzeug: Defekte Fahrzeuge können mit einem Kran oder einer Seilwinde geborgen und auf das Plateau des Abschleppwagens gebracht werden. Damit eignet sich der Abschleppwagen insbesondere für Unfallwagen, die aufgrund ihrer starken Beschädigung gar nicht mehr bewegt werden können.
  • Versandunternehmen: Einige Versandhändler bieten den Transport eines Autos von Punkt A nach B innerhalb der Bundesgrenzen an. Meist erfolgt diese Zustellung jedoch nur dann, wenn das Fahrzeug rollfähig und lenkbar ist. Dies ist bei einigen Unfallwagen unter Umständen nicht möglich.
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Bin ich zu doof für diese Welt?

Ich wollte eine Anfrage an das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur senden. Nur was allgemeines, also nix schlimmes.
Die Pflichtfelder wie Adresse oder eMail waren fix ausgefüllt. Auch beim Spamschutz brauchte ich nicht nachdenken. Zwei Wörter waren vorgegeben und sollten in das dafür vorgesehene Feld eingetragen werden.

Nur dann ging nichts mehr. Stattdessen erschien nach dem versuchten Absenden die Fehlermeldung „Das eingegebene Wort ist nicht korrekt„. Na ja, eigentlich sind es ja auch zwei Wörter. Nämlich „Intelligente Welt“.

Intelligent in Berlin

Jetzt frage ich Euch: Bin ich zu doof für diese „intelligente Welt“? Vielleicht auch zu blind? Oder will man mir als einfachen Bürger nur klar machen, dass ich alle paar Jahre ein Kreuzchen zu machen habe und ansonsten meiner Arbeit nachgehen soll, ohne die Ministerialangestellten in Erfurt oder Berlin oder Brüssel zu belästigen?

Nee. Das glaube ich nicht. Schließlich lebe ich in einer Demokratie und Politiker sind ja immer ehrlich. Ohne Ausnahme.

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Unterwegs…

…zwischen Zella-Mehlis und Luisenthal:

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2 Comments

Mal ehrlich – habt Ihr es geglaubt?

Ja, für mich war der 1. April schon letzte Woche. Da habe ich mir zusammen mit einigen anderen erlaubt, einen verfrühten Aprilscherz zu starten. Wir haben uns gestattet zu behaupten, dass das Tragen der Warnweste während der Arbeitszeit hinter dem Steuer zur Pflicht wird.

Also eigentlich nix schlimmes. Zumal es nicht mal eine Quellen-Angabe dazu gab, wir eine Firma mit dem Namen T. Roll erfunden haben – man denke sich den Punkt weg – und die ganze Geschichte selbst unglaubwürdig klingt.
Denn ich finde, nicht einmal Politiker kommen auf solch eine Idee.

Viele haben es gleich durchschaut. Aber einige nahmen diese Geschichte doch ernst. Das haben Scherze aber so an sich. Deshalb begebe ich mich mit größtmöglicher Beschämtheit zurück an meine Arbeit. Und tüftle nebenbei schon am nächsten Spass.

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