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Monat: Januar 2012

Kein Fahrverbot

Obwohl das katholische Kirchenfest Heilige Drei Könige in Baden-Württemberg, Bayern und Sachsen-Anhalt gesetzlicher Feiertag ist, haben Brummis deutschlandweit freie Fahrt.

Üblicherweise gilt an Feiertagen dieselbe Regelung wie an Sonntagen: Lkw-Fahrverbot (über 7,5 Tonnen) auf allen Straßen von 00:00 bis 22:00 Uhr. Ist ein Feiertag regional begrenzt (wie Fronleichnam, Reformationstag oder Allerheiligen), beschränkt sich das Fahrverbot auf die Bundesländer, in denen der Tag gefeiert wird.

Für zwei regionale Feiertage gibt es jedoch Ausnahmen. Neben dem Dreikönigstag haben Lkw auch an Mariä Himmelfahrt (15. August), das nur in Bayern und im Saarland Feiertag ist, in ganz Deutschland kein Fahrverbot.

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Es wettert ungemütlich

Regen. Sturm. Schnee. Sonne. Was für ein vermatschtes Wetter heute. Gut das ich nur am Fahren war und mir den Zeitpunkt aussuchen konnte, an dem ich mein Fahrzeug verlassen wollte.

Schnee auf der A3

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Guter Anfang

Eigentlich hatte ich damit gerechnet, die Nacht im Stau vor dem Zollamt Weil/Basel verbringen zu müssen. Abends um halb neun ist das normale Realität. Da ist der Zollhof bereits wegen Überfüllung geschlossen.
Nur scheint in der ersten Woche des Jahres nicht allzuviel los zu sein. Als ich ankam, standen gerade mal fünf Lkw im Transitbereich. Das stärkt meine Hoffnung, nachher einigermassen fix durch die Schweiz zu kommen.

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