Was wird aus Lkw und Ladung, wenn der Fahrer seine Ruhezeit außerhalb seines Fahrzeuges verbringt?
Andreas Marquardt, Präsident des Bundesamt für Güterverkehr (BAG), in seiner Rede auf dem „Nikolaustreffen“ der Landesverbände Spedition + Logistik und Möbelspedition und Logistik im Verband Verkehrswirtschaft und Logistik (VVWL) NRW e. V.
Mal eine kurze Antwort von mir als Fahrer: Der bezieht sich in diesem Satz auf das (hoffentlich bevorstehende) Verbot, dass Lkw-Fahrer ihre Wochenendruhezeit im Lkw verbringen dürfen. Das heißt, Arbeitgeber müssen dann dafür Sorge tragen, dass ihre angestellten Fahrer die gesetzlich vorgeschriebene Wochenendruhezeit außerhalb des Lkw verbringen.
Also am besten zuhause bei Ihrer Familie. Ist das aus Gründen nicht möglich, in einem Hotel, Pension ect.
Diese Regelung wäre der erste wichtige Schritt, dass Nomadentum auf europäischen Autobahnen zu beenden. Denn noch immer kampieren tausende, vor allem osteuropäische Fahrer, Wochen- oder Monatelang irgendwo unterwegs.
Das der Präsident des Bundesamt für Güterverkehr seine Sorge vor allem auf Lkw und Ladung beschränkt, ist bezeichnend. Aber ich habe eine Antwort: Selbst wenn ich meine Ruhezeit im Fahrzeug verbringe, ist mir die Ladung im Falle eines Diebstahls egal. Die Sorge betrifft dann ausschließlich meiner Gesundheit.
Glaubt der ernsthaft, ich würde mich den Gangstern, Gaunern oder Strolchen breitbeinig entgegen stellen? Das wäre dann aber ein Irrglaube.