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Schlagwort: Gastbeitrag

Wilder Streik von ausländischen Fahrern mit Scheinselbstständigkeit in Deutschland?


Ein Gastbeitrag von Gregor Ter Heide und Andreas Kernke

Wilder Streik der BKF mit Scheinselbstständigkeit in Deutschland? Wieso ist so etwas möglich?

Immer mehr Berufskraftfahrer (BKF) vom Multi-Transport-Unternehmen Mazur schließen sich auf der Autobahn-Raststätte Gräfenhausen dem Protest als wilden Streik an, weil sie seit mindestens drei Monaten kein Geld erhalten haben.

Mittlerweile haben sich insgesamt über 90 Fahrer auf der Rastanlage Gräfenhausen und der rund fünfzehn Kilometer weiter liegenden Rastanlage Pfungstadt-West an der A67 versammelt. …

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Die eigene Sicherheit sollte immer an erster Stelle stehen

Die Grünen wollen Radfahrer und Fußgänger besser vor Unfällen mit Lastwagen schützen. Die Bundestagsfraktion spricht sich für Verkehrssicherheitszonen in Städten aus, in die nur noch Lastwagen mit einem Abbiegeassistenten fahren dürfen.

Hier die Gedanken von Andreas Kernke, Begründer des ehemaligen „Kraftfahrerkreis Hannover-Hameln„:

Gegeneinander geht nicht, nebeneinander ist zu wenig. Es geht nur miteinander. Die tödlichen Abbiegeunfälle sind eine unerträgliche Situation. Keiner von uns Berufskraftfahrern möchte so etwas erleben. Die Unternehmer ordern Lkw mit Abbiegeassistenten. Richtig und gut so. Ob das wirklich das richtige Mittel der Wahl ist? Erst in einigen Jahren werden wir das erfahren. Nämlich dann, wenn alle Fahrzeuge damit ausgerüstet sind.

Natürlich müssen wir auch darüber reden, dieses Thema in den Schulungen intensiv zu besprechen. Derweil wird unser Ruf in Deutschland systematisch schlecht geredet. Auch die Medien stürzen sich geil und sabbernd auf uns.

Wen wundert es dann, wenn nur noch gefrustete Kraftfahrer unterwegs sind? Eine Sache fällt mir immer wieder auf. Alles was die Politik in dieser Angelegenheit unternimmt, kostet nicht ihr Geld. Es ist immer das Geld der Wirtschaft. Warum werden nicht zeitnah Spiegel an den Ampelkreuzungen angebracht? Warum werden Radfahrer nicht geschult oder die Räder nicht mit Kennzeichen ausgerüstet (Wiedererkennung)? Warum werden die Ampelschaltungen nicht angepasst?

Mehrheitlich werden nur Fahrräder verkauft, die überhaupt keine Zulassung für die Straße haben. Niemand macht die Käufer darauf aufmerksam.Technisch einwandfreie Räder? Meist Fehlanzeige. Leuchtende Kleidung?
Schwarz ist schick. Wer die Statistik bemüht wird feststellen, dass es kaum einen Unterschied bei Rad- Unfällen mit Pkw gibt. Nur, kein Mensch spricht darüber. Ist das eine andere Art Unfall?

In Zukunft wird der mobilisierte Verkehrsraum in den Städten weiter schrumpfen und der Raum für Radfahrer, Fußgänger und all den anderen mit ihrer neuen Fortbewegungstechnik, wird wachsen. Wir sollten den Dialog suchen zu den Radfahrern.

Gegeneinander geht nicht, nebeneinander ist zu wenig. Es geht nur miteinander. Das bedeutet aber auch, dass wir mit allen gefährdeten Verkehrsteilnehmern einen tragbaren vernünftigen Weg finden sollten. Ich selbst habe vor etwa zwei Jahren den Dialog zum ADFC in Hannover gesucht. Leider wollte man mit einem Berufskraftfahrer nicht zusammen arbeiten. Heute reiche ich noch einmal die Hand. Wir müssen miteinander sprechen.

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Gastbeitrag: Ein System der Angst

Deutsch­land­weit und in ganz Europa steht die Transportbran­che mit dem Rücken zur Wand, und das nicht ohne Grund. Billigstar­bei­ter aus Ost­eu­ro­pa und Asien sind in in den Fahrerhäusern der Fernlaster längst keine Seltenheit mehr. Ihre Ar­beits­be­din­gun­gen und Löhne sind mi­se­ra­bel.

So auch in den Betrieben der Globalplayer und Großlogistiker: Die Firmen geben große Teile des Be­trie­bes in die Hände von Sub­un­ter­neh­mern, womit diese selbst nicht mehr die Ver­ant­wor­tung für die dort Be­schäf­tig­ten trägt. Die Ar­beits­be­din­gun­gen in die­sen Sub­un­ter­neh­men sind ver­hee­rend: 10-18 Stun­den-Schich­ten, mi­ni­ma­le Löhne, keine Ar­beits­ver­trä­ge und Kran­ken­ver­si­che­run­gen, man­gel­nde Schutz­klei­dung, völ­li­ge Iso­la­ti­on von der Au­ßen­welt.

Täg­li­cher sozialer- und Arbeitsdruck der Be­trof­fe­nen schaf­fen ein Sys­tem der Angst, aus dem sie sich meist selbst nicht mehr be­frei­en kön­nen. Der Gang zu einer Behörde oder zum Arzt wird schlichtweg un­ter­sagt, indem die Betroffenen gar nicht erst in die Nähe Ihres Lebensmittelpunktes disponiert werden. Eine soziale Ver­bin­dung zur „Au­ßen­welt“ und zur eigenen Familie wird somit nahezu un­mög­lich gemacht. …

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Gastbeitrag: Be- und Entladen, Haftung, Versicherung

Be- und Entladen, Haftung, Versicherung
Von Gregor Ter Heide

Theorie und Praxis sind im Güterverkehr, auch bei der Be- und Entladung vom LKW, zwei ganz
verschiedene Welten. Wer bringt diese alltäglichen Wirklichkeiten, mit der Theorie für BKF bei
ihrer alltäglichen unfreiwilligen Arbeit, nun endlich in Ordnung.
Das Problem der BKF, kennen eigentlich nur die Praktiker der Be- u. Entlade -tätigkeiten selbst aus der eignen Erfahrung. Diese
widerrechtliche, meistens Versicherungslose und haftungsrechtliche Knechtschaft gehört eigentlich
schon immer abgeschafft, damit dieses elendige Rampen-Problem innerhalb der ganzen EU,
endgültig in die „Geschichte des gewerblichen Güterkraftverkehrs“ abgelegt werden kann.

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Gastbeitrag: Amtsschimmel gezähmt

Mit freundlicher Erlaubnis von portatio.com

Da ruft man als Bürger bei einem Bundesamt an und weist auf eine fehlerhafte Praxis hin. Die Behörde erkennt den Fehler, bedankt sich für den Hinweis und ändert diese Praxis. Das ist kein Märchen aus dem fernen Land Utopia sondern eine Erfahrung, die wir von portatio heute ganz real machen durften, wir sind selbst überrascht. Doch der Reihe nach. Es hatte sich der User Jan Ehrt bei uns gemeldet mit folgender kniffeliger Frage:

„Ich beginne eine neue Schicht, fahre 3 h, mache 45 min Pause, fahre nochmal 1,5 h und mache weitere 30 min Pause.
Frage: „Darf ich nach der 2. Pause von 30 min wieder volle 4,5 h fahren, indem ich sie zu den vorangegangenen 45 min zähle und als volle Lenkzeitpause rechne???
Oder begann der neue 4,5 h-Lenkzeitabschnitt bereits nach der 1. Pause, so dass ich nach der 2. Pause nur noch max. 3 h weiterfahren darf und somit eine weitere Pause von 45 min einlegen muss, bevor ich die restliche Lenkzeit verbrauchen darf???“

Jeder LKW-Fahrer erkennt sofort die Brisanz dieser Frage. Für die anderen sei der Zusammenhang kurz erklärt: Die EU-Verordnung 561/2006 über Lenk- und Ruhezeiten regelt diese so detailliert, dass das Gesetz sehr kompliziert geworden ist, mit Ausnahmen, Ausnahmen von den Ausnahmen usw. Dennoch wird von jedem Fahrer verlangt, das Gesetz genau zu kennen und zu befolgen. Laut dieser Verordnung kann man die 45-minütige Pause, die man nach 4,5 Stunden einlegen muss, auch splitten. Und zwar dürfte man innerhalb der 4,5 Stunden zuerst 15 und dann 30 Minuten Pause machen (umgekehrt ist nicht erlaubt). Man könnte also beispielsweise 3 Stunden, 15 Minuten Pause machen, danach 1,5 Stunden fahren und 30 Minuten Pause machen. Genau das hat der Kollege im vorliegenden Fall getan. Nur hat er statt der ersten 15 Minuten gleich 45 Minuten Pause gemacht. Und plötzlich hat er ein Problem.

Denn um die komplizierte Verordnung einheitlich anzuwenden, haben das Bundesamt für Güterverkehr (BAG), das Bundesverkehrsministerium und die Kontrollbehörden der Länder gemeinsam Richtlinien („Hinweise zu den Sozialvorschriften im Straßenverkehr“) festgelegt, die unter anderem auch auf der Internetseite des BAG veröffentlicht sind. Darin heißt es unter Punkt 3.5: „Nach jeder Unterbrechung von insgesamt mindestens 45 Minuten (zusammenhängend oder in zwei Teilen) beginnt ein neuer, für die Unterbrechung relevanter Lenkzeitabschnitt von 4 ½ Stunden. Dies bedeutet, dass auch nach einer nur 2-stündigen Lenkzeit mit anschließender 45-minütiger Unterbrechung ein neuer Lenkzeitabschnitt von 4 ½ Stunden beginnt.“

Für den Fall von Jan Ehrt bedeutet das: Hätte er seine erste Pause nicht 45 Minuten sondern nur 44 oder nur 15 Minuten gemacht, wäre alles Prima und er bekäme keine Probleme. Die Auslesesoftware für die digitalen Fahrtenschreiber verhält sich jedoch leider genau so, wie es in dieser Richtlinie geschrieben ist. Sie wertet die erste Pause nicht als die gesplittete „halbe“ Pause, sondern einfach als ganze Pause (weil sie 45 Minuten lang war) und verlangt vom Fahrer, viereinhalb Stunden später wieder eine 45-Minuten-Pause einzulegen. Vom gesunden Menschenverstand her ist das ungerecht. Ich habe diese Frage daraufhin im Forum www.truckerfreunde.de und bei Facebook zur Diskussion gestellt. Nicht nur unter den Fahrern dort, sondern auch unter den Polizisten gab es dabei zwei verschiedene Meinungen. Die einen sagten, gemäß der Richtlinie liegt hier ein Verstoß vor, die anderen sagten, es kann nicht
verboten sein, eine längere Pause als vorgeschrieben zu machen.

Daraufhin habe ich beim BAG angerufen. Deren Reaktion war verblüffend. Sie haben sofort erkannt, dass es bei der gesplitteten Pause eine Gerechtigkeitslücke gibt zwischen der EU-Verordnung 561/2006 und ihren eigenen Richtlinien, weil man schlechter gestellt wird, wenn man länger Pause macht. Sie bedankten sich ausdrücklich für diesen Hinweis und versprachen, das so schnell wie möglich zu ändern. Zitat: „Morgen werden Sie das auf unserer Internetseite noch nicht bemerken, aber in 1-2 Monaten sollte das vom Tisch sein“. Außerdem haben sie bereits eine interne Dienstanweisung an ihre Kontrollbeamten herausgegeben, in der sie auf diesen Punkt hinweisen.

portatio meint: Klasse, wenn Behörden so schnell und vernünftig reagieren, wenn Bürger sie auf eine widersinnige Praxis aufmerksam machen. Respekt!

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Sind wir denn gar nichts wert?

In einer Fahrergruppe bei Facebook berichtet eine Kollegin über eine Begebenheit, welche Sie heute erlebte:

Ich habe heute morgen in der Schweiz ausgeladen und bin dann am Bodensee lang Richtung Bludenz gefahren, da ich am Montag in Nenzing laden soll. Da ich es bevorzuge, am Wochenende eine Dusche und eine Toilette benutzen zu können, hielt ich also am Rastplatz bei Götzis an, um dort zu parken. Die LKW-Parkplätze, 24 Stück an der Zahl waren voll. Unsere osteuropäischen Freunde sind also rechtzeitig am Freitagnachmittag angehalten und genießen ihre wohlverdiente Freizeit am Wochenende. Lecker sieht das aus, was die da auf den mitgebrachten Grills liegen haben. Besser kann der Koch im Rasthof es vermutlich auch nicht zubereiten.
Ich denke aber, was der wohl macht, wenn die Bestellungen der paar Touristen irgendwann für sein Gehalt nicht mehr reichen.

Gut, aber ich brauch einen Parkplatz. Nachdem ich mich durch die LKW der Kollegen hindurchgequetscht hatte, (es standen noch etwa 10 links am Fahrbahnrand), entdeckte ich rechts noch ein freies Plätzchen. Ich war gerade am einparken, als mir plötzlich ein Polizist mit einem Fotoapparat vors Auto sprang und mir zubrüllte, ich solle sofort weiterfahren. Auf diesem Parkplatz sei kein Platz für mich, die LKW-Parkplätze sein, wie ich sehe, besetzt. Ich erklärte ihm daraufhin, dass ich bis Montag hier stehenbleiben müsse und ich gerne eine Toilette hätte, duschen und auch etwas essen wolle.

Nein, ich sollte weiterfahren. Auch das Argument, dass ich nicht weiterfahren dürfe und ein Recht auf sanitäre Anlagen hätte, lies er nicht gelten. Er argumentierte, wenn ein Tunnel gesperrt wäre, könne man auch nicht durchfahren. Wenn ich nicht sofort weiterfahren würde, könnte ich mich schwarz bezahlen und er würde sich an Flensburg wenden etc. Wenn ich unbedingt auf Toilette müsste, dann solle ich das jetzt tun, aber in einer halben Stunde müsste ich weg sein, hätte ich eben in Bregenz anhalten müssen (dort bin ich gar nicht hergekommen).

Was bitte hat die Einhaltung der Menschenrechte mit der Sperrung eines Tunnels zu tun? Wieso gibt es an einem Autobahnrasthof nur 24 LKW-Parkplätze? Wieso dürfen die osteuropäischen Kollegen in zweiter Reihe parken, ich aber nicht und wie kann es sein, dass ein Polizist einen LKW-Fahrer dazu nötigt, über seine Fahrzeiten zu fahren, obwohl genügend Parkplätze vorhanden sind, wo man niemanden stört, die jedoch nur nicht als LKW-Parkplätze ausgewiesen sind?
Ein weiteres Problem, dass der Polizist mit mir hatte, war das Kühlaggregat. Das Parken für Kühler wäre hier sowieso verboten. Dass der Kühler aus war, spiele keine Rolle. Wie kann es sein, dass einem LKW-Fahrer das parken untersagt wird, allein auf der Tatsche, dass er einen LKW mit Kühlaggregat hat, der dazu auch noch ausgeschaltet ist?
Gut, dass war jetzt Österreich, aber es ist ja in Deutschland nicht anders.

Wir kämpfen für die Menschenrechte in Südostasien und Afrika, gleichzeitig wird aber verlangt, dass ein LKW-Fahrer bei 30 Grad übers Wochenende im Industriegebiet ohne Dusche und ohne Toilette steht. Wird er dabei erwischt, wie er sich draußen erleichtert, wird ihm eine Geldstrafe aufgebrummt. Was bitte schön bleibt einem denn anderes übrig.
Kann es sein, dass man den Spruch von einem Polizisten, also von einem Freund und Helfer, zu hören bekommt, wenn man am Wochenende nicht im Industriegebiet stehen könnte, dann sollte man sich eben einen Job im Nahverkehr suchen?

So sieht die Welt für uns aus. Deswegen mache ich bei der Actie mit, denn wie lang wollen wir uns das noch gefallen lassen? Und da ziehen auch so dämliche Argumente nicht wie „Mir geht es in meiner Firma doch gut!“ In diesen Situationen ist es völlig egal, welches Firmenlogo auf dem LKW steht. Sind wir denn gar nichts wert?
Ich bin dann übrigens zum nächstem Rasthof gefahren. Trotz Fahrverbot. Was anderes blieb mir ja nicht übrig. Nach zwanzig Minuten wurde sogar ein Parkplatz frei. Ich musste nur eben warten, bis der Ottonormalverbraucher mit seinem PKW mit dem Essen fertig war. Die letzten drei Parkplätze waren nämlich von den Pkw blockiert. Aber dafür haben wir ja Verständnis!

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Speditionen tasten sich langsam aber sicher an Euro-6 Norm heran

Es ist keine große Überraschung, dass sich bereits zahlreiche Lastwagen im Besitz von Speditionen befinden, die der Euro-6 Norm entsprechen. Schließlich soll die Abgasnorm bereits 2014 verpflichtend sein. Dies bedeutet für Spediteure widerum, bis dahin erste Erfahrungen zu sammeln. Die Fuhrparks etlicher Betriebe umfassen daher zumindest eine kleine Anzahl entsprechender Fahrzeuge.

Doch nicht jeder Spediteur zeigt sich aufgeschlossen. Ebenso gibt es viele Speditionen, die noch große Zurückhaltung zeigen bzw. sich bei der Anschaffung neuer Zugmaschinen bewusst gegen die Modelle mit Erfüllung der Euro-6 Norm entscheiden. Hierfür zeigen sich gleich mehrere Gründe verantwortlich, insbesondere die Tatsache, dass der bislang erhoffte Finanzvorteil bei der LKW-Maut noch nicht existiert.

Ein weiterer Grund, der etliche Unternehmen davon abhält, entsprechende Zugmaschinen anzuschaffen, sind die Mehrkosten. Diese sind nicht zu unterschätzen, belaufen sie sich doch auf einen größeren vierstelligen Betrag. In diesem Zusammenhang ist auf den Kraftstoffverbrauch zu verweisen. Die Euro-6 Norm verspricht gegenüber der Euro-5 Norm keine allzu große Ersparnis. Die Vorteile liegen vielmehr bei der Abgasbehandlung. Zunehmend mehr Ingenieure sind sich darüber einig, dass die Motoren nicht mehr viel sparsamer werden können. Künftige Verbesserungen beim Kraftstoffverbrauch werden eher auf Einsparungen beim Fahrzeuggewicht sowie Verbesserungen bei der Aerodynamik zurückzuführen sein.

So mancher Spediteur ist auch verunsichert, weil womöglich in absehbarer Zeit die Euro-7 Norm folgen könnte. Ob es tatsächlich dazu kommt, bleibt jedoch abzuwarten. Gerade weil sich im Bereich der Motoren viel getan hat und weitere Verbesserungen nur noch bedingt zu erzielen sind, könnte es noch eine ganze Weile dauern, bis die nächste Norm kommt. Dies ist übrigens auch eines der Hauptargumente, mit welchem die anderen Spediteure den Kauf ihrer Euro-6 Norm Maschinen rechtfertigen.

Für den Kauf spricht außerdem die Tatsache, dass es Vorteile bei der Besteuerung gibt und Förderungen der KfW zur Verfügung stehen. Gerade wegen der KfW Förderung liegen die Mehrkosten in der Anschaffung nicht mehr so hoch. In Verbindung mit dem etwas geringeren Kraftstoffverbrauch hält sich der Aufpreis gegenüber Zugmaschinen mit Euro-5 Norm in Grenzen, auf lange Sicht kann sogar Geld gespart werden.

Zudem gilt es als höchstwahrscheinlich, dass der Vorteil in Sachen Maut nicht mehr allzu lange auf sich warten lässt. Auf der IAA Nutzfahrzeuge zeigten sich Vertreter des Bundes-Verkehrsministeriums sehr positiv gestimmt. Immerhin sind die Vorteile bei der Abgasbehandlung nicht zu übersehen. Gegenüber Fahrzeugen mit Euro-5 Standard verspricht Euro-6 eine Verringerung des Ausstoßes an Stickoxiden von bis zu 80 Prozent. Zumal auch die Anzahl an ausgestoßenen Rußpartikeln um bis zu zwei Drittel zurückgeht. Offizielle Zusagen konnten damals zwar nicht gemacht werden, doch womöglich könnte der Vorteil schon bald in Kraft treten und somit die Unternehmen, die bei ihren Fuhrparks auf Lastwagen mit Euro-6 Norm setzen, eine schöne Ersparnis erzielen.

Es dürfte auch nicht mehr lange dauern, bis am Gebrauchtmarkt eine größere Anzahl an Zugmaschinen erhältlich ist, die den Euro-6 Standard erfüllen. Ein Blick in ein Portal für gebrauchte Zugmaschinen, wie z.B. unter anderem das von Truckscout24.de, gibt schnell Aufschluss über die Verfügbarkeit von gebrauchten Trucks, die der Euro-6 Norm entsprechen. Derzeit ist das Angebot an entsprechenden Lastwagen noch sehr überschaubar, doch bis Ende des Jahres kann sich noch viel tun. So haben dann auch Unternehmen, die bei ihren Nutzfahrzeugen vorzugsweise auf gebrauchte Maschinen setzen, ebenfalls die Möglichkeit, Vorzüge der Euro-6 Norm auszukosten.

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