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Schlagwort: Führerschein

Fünf Minuten Gang

Nicht alle Behördengänge müssen lästig sein. Letzte Woche bei der für mich zuständigen Fahrerlaubnisbehörde nett nachgefragt, ob ich meinen vor drei Wochen neu beantragten Führerschein trotz Schließzeiten am Montag abholen könnte. Die freundliche Antwort der Sachbearbeiterin? Klar, von acht bis zehn wäre das kein Problem.

Heute früh kurz nach acht war ich dort. Alten Führerschein entwerten lassen, ein Formular unterschrieben, neue Karte bekommen, fertig.

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Viel Geld für eine kleine Karte

Wer glaubt, mit der bestandenen Führerscheinprüfung endlich einen Lkw fahren zu dürfen, liegt falsch. Denn dann beginnt erst der oftmals mühsame Weg durch die Bürokratie und diverse Ämter lassen sich das gern bezahlen.
Aber auch wer schon viele Jahre fährt, muss tief in seine Brieftasche greifen.

Bei „eurotransport.de“ habe ich einen interessanten Bericht über die Kosten gefunden, die regelmäßig auf einen Bus- oder Lkw-Fahrer zukommen:

Endlich Lkw fahren – wie schön war der Moment, als der Prüfer im März seinen Servus unter die Bescheinigung gesetzt hat. Prüfung bestanden, Fahrerlaubnis erteilt! Jetzt konnte es endlich auf die Straße gehen.
Und dann das: Am 19. Januar 2013 gab es eine Führerscheinreform. Alle zuvor beantragten Führerscheine hat die Behörde eingestampft. Wer mit seiner Bescheinigung nach dem Stichtag zur Abholung an der Führerscheinstelle erschien, musste den Lappen neu beantragen.

Bürokratie kennt keine Gnade! Wer zur Führerscheinstelle geht, um die Ziffer 95 eintragen zu lassen, der braucht Geduld und einen großen Geldbeutel.

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Berufskraftfahrer können Schlüsselzahl „95“ ohne vorherigen Weiterbildungsnachweis vorzeitig eintragen lassen

Berufskraftfahrer mit einer D- oder einer C-Klasse benötigen in der gesamten EU grundsätzlich ab dem 10. September 2013 bzw. 2014 im Führerschein den Eintrag der Schlüsselzahl „95“*.
In Deutschland gelten für zahlreiche Kraftfahrer Harmonisierungsfristen von bis zu zwei Jahren. Bislang gab es für so genannte „Besitzständler“, die ihre Fahrerlaubnis vor dem 10. September 2008 (D-Klasse) bzw. 10. September 2009 (C-Klasse) erworben haben, offiziell keine Möglichkeit, vor dem individuellen Stichtag ohne Nachweis einer Grundqualifikation diese Schlüsselzahl eintragen zu lassen.

Schlüsselzahl 95 vorzeitig eintragen lassen

Wer Schwierigkeiten im Ausland befürchtet, kann jetzt in Baden-Württemberg, Niedersachsen, Bayern und Nordrhein-Westfalen auf Antrag vorzeitig die Schlüsselzahl “95” eintragen lassen.

Auf Antrag bei den zuständigen Führerscheinstellen können künftig in allen Fällen des Besitzstands nach Paragraph 3 des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes (BKrFQG) entsprechende Einträge ohne vorherigen Weiterbildungsnachweis vorgenommen werden.

Gebühr wird fällig

Allerdings wird dafür eine Gebühr für die Ausstellung eines neuen Führerscheins fällig. Der Fristablauf für die Schlüsselzahl „95“ erfolgt gemäß dem nach § 5 Abs. 1 BKrFQG für den Abschluss der Weiterbildung maßgeblichen Datum.

*Die absolvierte Grundqualifikation und Weiterbildung werden durch den Eintrag der harmonisierten Schlüsselzahl 95 der Europäischen Union auf dem Kartenführerschein nachgewiesen. Die Schlüsselzahl 95 wird durch die für die Erteilung von Fahrerlaubnissen zuständige Behörde eingetragen, sofern der Fahrer durch Bescheinigung nachweist, dass er die erforderlichen Leistungen erbracht hat.

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