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Schlagwort: Führerschein

Auf die nächsten fünf Jahre

In der Kirmeswoche zum Arzt gehen, um eine Untersuchung über sich ergehen zu lassen, damit ich auch die nächsten fünf Jahre mit einem Lkw durch die Gegend fahren darf, ist auch ein bissel gewagt.
Aber ok, soweit war alles gut. Denn da sind sie, meine Bescheinigungen.

Anfang Oktober hab ich einen Termin bei meiner Fahrerlaubnisbehörde und dann gibt es nen neuen Führerschein.

Attest über ärztliche Untersuchung zur Führerscheinverlängerung

Diese Untersuchungen alle fünf Jahre ab fuffzig sind für Lkw-Fahrer, Busfahrer ect. übrigens vorgeschrieben. Anders für normale Autofahrer. Deren Führerschein hat eine unbefristete Gültigkeitsdauer.
Nur gibt es diese Begutachtungen, obwohl diese unnötig ist? Glaub eher nicht.

Denn irgendwann merkt man schon, dass der Körper nachlässt. Früher mal ne gute Sehfähigkeit, heute Brille für nah und fern.
Das Gehör wird schlechter, die kognitiven Fähigkeiten lausiger. Sagt auch die Wissenschaft.

Apropo verpflichtende Fahrtauglichkeitstests für älter werdende Autofahrende. Die gibt es übrigens in Portugal ab 50 Jahre und Litauen ab 55 Jahren.

Wer in Lettland, Luxemburg, Ungarn oder Tschechien sechzig wird, in Estland, Kroatien, Griechenland, Portugal, Slowakei und Spanien fünfundsechzig, wird auch zum Arzt gebeten.

Das Vereinigte Königreich, Irland, Dänemark, Finnland, Italien, Malta, Slowenien und Zypern folgen ab 70, die Niederlande und die Schweiz mit 75. In Norwegen müssen alle Pkw-Fahrer und Fahrerinnen ab 80 Jahren regelmäßig zum Arzt.

Aber klar, die haben alle keine Ahnung und spinnen komplett. Denn logo. Nur bei uns in Deutschland weiß man, wie es korrekt zu laufen hat: Nämlich freie Fahrt bis in den Tod.

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Fünf Minuten Gang

Nicht alle Behördengänge müssen lästig sein. Letzte Woche bei der für mich zuständigen Fahrerlaubnisbehörde nett nachgefragt, ob ich meinen vor drei Wochen neu beantragten Führerschein trotz Schließzeiten am Montag abholen könnte. Die freundliche Antwort der Sachbearbeiterin? Klar, von acht bis zehn wäre das kein Problem.

Heute früh kurz nach acht war ich dort. Alten Führerschein entwerten lassen, ein Formular unterschrieben, neue Karte bekommen, fertig.

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Viel Geld für eine kleine Karte

Wer glaubt, mit der bestandenen Führerscheinprüfung endlich einen Lkw fahren zu dürfen, liegt falsch. Denn dann beginnt erst der oftmals mühsame Weg durch die Bürokratie und diverse Ämter lassen sich das gern bezahlen.
Aber auch wer schon viele Jahre fährt, muss tief in seine Brieftasche greifen.

Bei „eurotransport.de“ habe ich einen interessanten Bericht über die Kosten gefunden, die regelmäßig auf einen Bus- oder Lkw-Fahrer zukommen:

Endlich Lkw fahren – wie schön war der Moment, als der Prüfer im März seinen Servus unter die Bescheinigung gesetzt hat. Prüfung bestanden, Fahrerlaubnis erteilt! Jetzt konnte es endlich auf die Straße gehen.
Und dann das: Am 19. Januar 2013 gab es eine Führerscheinreform. Alle zuvor beantragten Führerscheine hat die Behörde eingestampft. Wer mit seiner Bescheinigung nach dem Stichtag zur Abholung an der Führerscheinstelle erschien, musste den Lappen neu beantragen.

Bürokratie kennt keine Gnade! Wer zur Führerscheinstelle geht, um die Ziffer 95 eintragen zu lassen, der braucht Geduld und einen großen Geldbeutel.

Weiter (externer Link): >>>

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Berufskraftfahrer können Schlüsselzahl „95“ ohne vorherigen Weiterbildungsnachweis vorzeitig eintragen lassen

Berufskraftfahrer mit einer D- oder einer C-Klasse benötigen in der gesamten EU grundsätzlich ab dem 10. September 2013 bzw. 2014 im Führerschein den Eintrag der Schlüsselzahl „95“*.
In Deutschland gelten für zahlreiche Kraftfahrer Harmonisierungsfristen von bis zu zwei Jahren. Bislang gab es für so genannte „Besitzständler“, die ihre Fahrerlaubnis vor dem 10. September 2008 (D-Klasse) bzw. 10. September 2009 (C-Klasse) erworben haben, offiziell keine Möglichkeit, vor dem individuellen Stichtag ohne Nachweis einer Grundqualifikation diese Schlüsselzahl eintragen zu lassen.

Schlüsselzahl 95 vorzeitig eintragen lassen

Wer Schwierigkeiten im Ausland befürchtet, kann jetzt in Baden-Württemberg, Niedersachsen, Bayern und Nordrhein-Westfalen auf Antrag vorzeitig die Schlüsselzahl “95” eintragen lassen.

Auf Antrag bei den zuständigen Führerscheinstellen können künftig in allen Fällen des Besitzstands nach Paragraph 3 des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes (BKrFQG) entsprechende Einträge ohne vorherigen Weiterbildungsnachweis vorgenommen werden.

Gebühr wird fällig

Allerdings wird dafür eine Gebühr für die Ausstellung eines neuen Führerscheins fällig. Der Fristablauf für die Schlüsselzahl „95“ erfolgt gemäß dem nach § 5 Abs. 1 BKrFQG für den Abschluss der Weiterbildung maßgeblichen Datum.

*Die absolvierte Grundqualifikation und Weiterbildung werden durch den Eintrag der harmonisierten Schlüsselzahl 95 der Europäischen Union auf dem Kartenführerschein nachgewiesen. Die Schlüsselzahl 95 wird durch die für die Erteilung von Fahrerlaubnissen zuständige Behörde eingetragen, sofern der Fahrer durch Bescheinigung nachweist, dass er die erforderlichen Leistungen erbracht hat.

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