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Kategorie: Technik

Von Kameras und Richtlinien

Auch die Europäische Union hat Maßnahmen zur Reduzierung des „toten Winkels“ im unmittelbaren Umfeld von Fahrzeugen erlassen. Dazu wurden bestehende Bestimmungen weiterentwickelt. Diese enthalten erhebliche Änderungen gegenüber älteren Richtlinien und traten mit Wirkung vom 26. Januar 2010 an deren Stelle.
Ein Grund war, dass die Bestimmungen der Richtlinie 71/127/EWG über Rückspiegel sich in Anbetracht des derzeitigen Stands der Technik für das Sichtfeld neben, vor und hinter dem Fahrzeug als unzureichend erwiesen hatten.

Mit der neuen Richtlinie 2003/97/EG wurden die Bestimmungen über die Typgenehmigung von Einrichtungen für indirekte Sicht und von mit solchen Einrichtungen ausgestatteten Fahrzeugen harmonisiert.

Sie führte hauptsächlich nachstehende neue Verpflichtungen ein:

  • Verpflichtende Vergrößerung des Mindestsichtfelds für bestimmte Fahrzeuge;
  • Ausrüstung bestimmter Fahrzeuge mit zusätzlichen Spiegeln (z. B. LKW mit Frontspiegeln);
  • Anpassung an den technischen Fortschritt (z.B. Krümmungsradius der Oberfläche von Rückspiegeln);
  • Austausch bestimmter Spiegel durch andere Systeme für indirekte Sicht (z. B. Kamera-Monitor-Systeme).

Die neuen Vorschriften der Richtlinie 2003/97/EG wurden nach und nach zwischen 2005 und 2010 eingeführt.

Zu den Kamerasystemen habe ich ja bereits hier schon was geschrieben. Nun machte mich letzte Woche ein (leider) unbekannter Leser per eMail darauf aufmerksam, dass es auch von anderen Herstellern solche Kamerasysteme gibt.
Das habe ich ja auch nicht bestritten. Mein Beispiel von vor vier Wochen beruhte nur auf einer Pressemitteilung, die ich da gerade gelesen hatte.

Ausserdem handelt es sich bei dem Tipp des Lesers um Rückfahrkameras und nicht um 360-Grad-Kameras. Ich bestreite ja nicht, dass diese nicht auch nützlich sind. So steht in der bereits erwähnten Richtlinie 2003/97/EG:

Die Problematik besteht bei allen Fahrzeugen generell, die keine direkte Hecksicht haben und dennoch gezwungen sind, rückwärts zu fahren, ohne sich sicher zu sein, dass sich keine Person hinter dem Fahrzeug aufhält. Daher kann der Einsatz eines solchen Systems zur Erhöhung der Sicherheit in jedem Falle empfohlen werden.

In einzelnen Ländern, wie z.B. in Spanien, wird dieses Sichtfeld auch für Busse der Fahrzeug-Klasse M2 und M3 gefordert. Eine Änderung der EG-Richtlinie, die dies in Folge für ganz Europa fordert, ist in Vorbereitung.

Das heißt dann wohl, dass in Zukunft Rückfahrkameras zumindest erst einmal für Busse vorgeschrieben werden. Aber auch Lkw-Fahrern würde solch ein System helfen. Da wären Unfälle wie der von mir vor einiger Zeit vermeidbar.

EG-Richtlinie 2003/97/EG
So parkt man heute

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Es ist schon irgendwie unglaublich

Die Gegend um Olpe gehört zum Einzugsbereich der Firma, für die ich fahre. Deshalb kenne ich die einigermaßen gut. So war ich auch heute dort in der Umgebung – und ja, es gibt für einen Lkw-Fahrer bessere Landstriche. Einige Dörfer sind schwer zu erreichen, die Straßen oft nicht die breitesten.

Wenn gar nix mehr geht, rufe ich halt in der zu beliefernden Firma an. Da breche ich mir keinen ab. Dann verlasse ich mich auch auf die Wegbeschreibung des dortigen Mitarbeiters. Da kann mein Navi noch so sehr „bitte wenden“ quäken.

Ein Tscheche war aber anderer Meinung. Der vertraute eher dem Navigationsgerät, als auf die telefonischen Angaben des Landmaschinenhändlers, bei dem er einen Klein-Lkw abliefern sollte. Das Ende vom Lied? Der fuhr sich fest, beschädigte weitere geladene Pkw und kam letztlich nur durch den Einsatz von schweren Bergegerät wieder frei. Da fällt mir nichts mehr zu ein.

Die ganze Geschichte kann man hier nachlesen: Lkw-Fahrer von Navi in die Irre geleitet und festgefahren

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Batteriewechsel

Irgendwann haucht jede Batterie ihr Leben aus. Dann heißt es, alten Stromspender raus und neuen rein. Eigentlich ist das eine Arbeit von 15 Minuten. Dachte ich zumindest vorher. Nur hatte ich nach der Viertelstunde nicht mal zwei Schrauben los. Nach drei Lebensjahren waren die so angefault, dass nur noch ein Trennschleifer half.

Auch die restlichen Schrauben zu lösen, war eher Krampf. Letztlich dauerte die ganze Wechselaktion mehr als eine Stunde. Einen Vorteil hat die von Scania entworfene Konstruktion aber: Ich brauche mir keine Sorgen zu machen, dass mir die Batterien je geklaut werden. Jeder Dieb würde schon an der Befestigung verzweifeln.

batteriewechsel

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Kamera zum Nachrüsten

Noch ein kurzer Nachtrag zum Thema „Tod beim Abbiegen„: Continental bietet ein 360-Grad-Kamerasystem zum Nachrüsten an. Dieses nennt sich „ProViu ASL360“ und besteht aus vier Kameras. Diese übertragen ihre hochauflösenden Bilder an eine elektronische Steuereinheit. Durch diese werden die Bilder zu einem Gesamtbild zusammengesetzt und auf einem Display im Cockpit angezeigt.

Klingt erst mal gut, ist aber auch nicht unfehlbar. Zum einen wird dadurch nur die unmittelbare Umgebung des Lkw abgebildet. Plötzlich auftauchende Radfahrer oder Fußgänger bleiben weiterhin unsichtbar. Denn wenn ich abbiege, schaue ich mit Sicherheit nicht auf einen Monitor.
Außerdem ist dieses System nur für Fahrzeuge mit festen Aufbauten geeignet. Damit fallen viele Lkw schon aus dem Raster.

360-Grad-Kamerasystem Continental ProViu ASL360 zum Nachrüsten

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Tod beim Abbiegen

Mit Forderungen nach Unfällen sind Politiker immer schnell zur Hand. So auch nach dem Tod eines 18-jährigen Mädels, welches in Hamburg mit Ihrem Fahrrad unterwegs war und von einem rechtsabbiegenden Lkw – Fahrer übersehen und überrollt wurde.
Nun fordert die Staatssekretärin im Bundesverkehrsministerium Katharina Reiche Konsequenzen. Sie verlangte die Einführung eines elektronisches Warnsystems für Lastwagen. Dieses Warnsystem soll verpflichtend zumindest für alle neu zugelassenen Lkw sein – sobald es zuverlässig einsetzbar ist. Eigentlich zeigt diese Forderung eine tiefe Hilflosigkeit, ja eine gewisse Frustration darüber, dass man bis heute ein so fehleranfälliges Verkehrssystem mit Toten und Verletzten hat.

Das es noch immer so viele Unfälle bedingt durch den toten Winkel gibt, liegt auch an mangelnder Aufklärung. Ein Radfahrer oder Fußgänger hat rechts neben einem Lkw nichts zu suchen. Eine nicht gerade kleine Fläche bleibt für mich als Fahrer unsichtbar. Da kann ich meinen Kopf noch so sehr verrenken. Gerade das muss bereits Kindern klar gemacht werden.

Wie soll so ein elektronisches Warnsystems eigentlich funktionieren? Vielleicht per Summton? Erklingt dieser, schau ich erst mal automatisch auf meine Instrumente, ob irgendeine Fehlermeldung aufleuchtet. Diese eine Sekunde Ablenkung reicht bereits, um den Blick von der Straße abzuwenden. Die Folgen wären ebenso verheerend.
Oder durch eine Warnmeldung im Außenspiegel? Diese mag vielleicht bei größeren Objekten wie Pkw anschlagen. Bei Fahrradfahrern oder gar Fußgängern habe ich da so meine Zweifel.

In den Niederlanden gibt es eine Regelung, die bereits seit Januar 2003 LKW-Besitzer verpflichtet, an ihren Fahrzeugen über 3,5 Tonnen einen vierten Außenspiegel, den sogenannten DOBLI-Spiegel (das ist ein Rückspiegel, der an der Front des Lkw unterhalb der Frontscheibe angebracht wird) anzubringen. Damit verringert sich die Größe des toten Winkels auf 4 %.
In Deutschland dagegen? Fehlanzeige! Nach Ansicht das Verkehrsministeriums löst dieser Spiegel das Problem nicht ausreichend, weil er angeblich die Sicht durch die Windschutzscheibe auf die Straße behindert.
Stattdessen ist seit 2009 ein Nahbereichsspiegel für alle Lkw ab 3,5 Tonnen vorgeschrieben. Dieser ist rechts über der Frontscheibe befestigt und deckt nur den vorderen rechten Bereich des Lkw ab. Für mich kann ich behaupten, dass dieser Spiegel seinen Zweck so gut wie nie erfüllt. Der eigentliche tote Winkel bleibt nach wie vor unsichtbar.

Die Gefahr bleibt also bestehen und meine Angst als Lkw-Fahrers einen Radfahrer oder Fußgänger zu übersehen, fährt weiter mit. Da helfen mir auch die halbgaren Forderungen einiger Politiker nicht wirklich weiter.

Unfall-Drama auf dem Weg zur Schule
ACHTUNG: Toter Winkel
Gefahr für Radfahrer durch den Toten Winkel
Homepage Katherina Reiche

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Porno statt Arbeit

Ein ungewöhnlicher Vorgang beschäftigte am letzten Dienstag die Nürnberger Polizei: Die Rückfahrkamera eines Kleinlasters zeigte beim Einparken statt der Parklücke plötzlich einen Porno. Manch einer – mich nehme ich davon natürlich aus – hätte in solch einem Fall wohl erst einmal seine gesetzlich vorgeschriebene Pause gemacht.
Nicht so der überraschte Mann. Er verständigte daraufhin die Polizei.

Ein Düsseldorfer Rechtsanwalt berichtete in seinem Blog darüber und vermischte das ganze lustigerweise mit einer momentanen Abmahnwelle.

PS. Danke an Christian für den Hinweis.

law blog: Hoffentlich war’s nicht Amanda
#Redtube #Abmahnung – Der wahrscheinlichste Ablauf

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Über die mobile GPS-Ortung von Lkw

Kaum ein Auto- oder LKW-Fahrer setzt sich heute bei längeren Fahrten ohne ein Navigationssystem hinters Steuer. Dieses basiert auf dem so genannten Global Positioning System (GPS) . Neben der Routenplanung birgt das Globale Positionsbestimmungssystem für Pkw- oder Lkw-Fahrer und insbesondere für Logistikunternehmen viele weitere Vorteile.

In den 1970er-Jahren vom amerikanischen Verteidigungsministerium ursprünglich für militärische Zwecke entwickelt, sind die Navigationssatelliten seit 1995 voll einsatzfähig. Seit dem Jahr 2000 wird das Satellitensystem auch für private und wirtschaftliche Zwecke zur Ortsbestimmung benutzt. Aufgrund der relativ preiswerten Technik sind die Einsatzgebiete vielfältig: GPS wird zum Beispiel in Rettungswagen, im Vermessungswesen oder zur Positionsbestimmung im Transportwesen, in der See- und Luftfahrt genutzt.
Privat werden die Positionsbestimmungssysteme im Outdoorbereich bei Wanderungen und Radtouren, hauptsächlich aber von Autofahrern für die Routenerstellung in Anspruch genommen. Durch das Zusammenspiel mehrerer Satelliten können Ziele heute bis auf einen Meter genau bestimmt werden.

Verbreitet sind GPS-Systeme und -Ortungen aber auch bei Transport- und Logistikunternehmen. Sind Schiffe oder Lkw mit einem Transponder ausgestattet, kann ein Unternehmen jederzeit die genaue Position eines Fahrzeuges ermitteln. So hat die Firmenzentrale jederzeit einen Überblick über den Aufenthaltsort der einzelnen Fahrzeuge, kann berechnen, wann ein Lkw am Ziel ankommen wird und so die Transporte besser planen.
Den Kunden können entsprechend genaue Liefertermine genannt werden, was den Kundenservice erhöht.

Auch Mitarbeiter oder Waren können lokalisiert werden – was besonders bei Werttransporten hilfreich ist. Eine mobile GPS-Ortung für Lkw hat einen weiteren nicht zu vernachlässigenden Vorteil: Im Falle eines Diebstahls kann die genaue Positionsbestimmung schnell zur Aufklärung führen.
Daneben lassen sich Routen, Streckenlängen und Fahrtzeiten berechnen und speichern, zum Beispiel für ein elektronisches Fahrtenbuch. Und schließlich können sich die Fahrer besser auf den Verkehr konzentrieren und werden seltener durch Staus aufgehalten, wenn sie von einem GPS begleitet werden, dass die Route vorhersagt und Ausweichmöglichkeiten bei Staus anbietet.

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