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Monat: Dezember 2018

Vom Streit um Paletten und einer Nominierung

Momentan herrscht hier im Blog ein wenig Tristesse. Urlaub für mich, „zwischen den Jahren“ ein bissel abschalten und auch sonst passiert nix groß interessantes, was aufschreibenswert wäre. Oder habe ich was übersehen? Oh ja, klar. In der Woche vor Weihnachten wurde die Shortlist mit den Nominierten für den Goldenen Blogger veröffentlicht.
Die goldenen Blogger. Klingt lustig. Wie eine Spassveranstaltung. Gut, ich muss zugeben, so richtig wahrgenommen habe ich diese Abstimmung und alles drum herum auch nie. Ging immer etwas an mir vorbei.

Aber jetzt wo dieser Weblog nominiert wurde, habe ich ein bissel rumgestöbert im weltweiten Netz. Spaßig gemeint war es vielleicht in den Anfangsjahren. Mittlerweile ist daraus eine Gala mit viel Vor- und Nacharbeit geworden, die es selbst in die klassischen Medien schafft.
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Aber gut. Noch ist dieser Blog nur nominiert. Klickt mal hier >>> und scrollt ziemlich weit runter bis zur zehnten Kategorie „Themen- & Nischen-Blog“. Da seht Ihr auch die beiden anderen Blogs, die in dieser Rubrik zur Auswahl stehen.
Wer den Preis bekommt, entscheidet sich am 28. Januar. In vier Wochen also. Entschieden wird entweder per Online-Voting, Jury-Entscheid oder durch die Zuschauer im Saal. Das wird erst kurz vorher beschlossen .
Wie auch immer. Gewinne ich das Ding nicht, darf ich wenigstens rum floskeln: Auf den Sieg kommt es nicht an, ich war immerhin nominiert. Auch schön.
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Fast acht Jahre ist das schon wieder her. Unglaublich wie die Zeit vergeht. Und das ist keine Floskel.

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Hier >>> der geschriebene Text dazu. Noch einige Monate älter.
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Was bin ich froh, dass im Italienverkehr meist keine Paletten getauscht werden. Denn dort gibt es für Transportunternehmen keine Verpflichtung, Paletten zu tauschen. Denn Paletten gelten als Ladehilfsmittel, die ein Teil des Verpackungsmaterials sind und entweder im Produktpreis mit eingerechnet oder separat in Rechnung gestellt werden.

Der Europäische Palettenverband Epal und der Internationale Eisenbahnverband (UIC) wollen ihren Streit um den Tausch von Ladungsträgern beider Organisationen in einem gemeinsamen Pool beilegen.

Logistikunternehmen, Speditionen, Transportunternehmen haben am Tausch von Paletten kein Interesse. Das ist Sache von Industrie und Handel und sollte von denen anständig vergütet werden. Denn das sind deren Verpackungsmaterialien. Der Palettentausch wie er jetzt fabriziert wird, ist nur ein Verlustgeschäft für Speditionen und Transporteure.
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Ein Lkw-Fahrer erzählt von seinen Beobachtungen auf der Straße. Manches kann man kaum glauben.

Sind die Menschen inFranken nicht von dieser Welt? Es ist doch allgemein bekannt, dass während der Fahrt nicht nur nach vorn geguckt wird. Ein jeder hat doch schon mal aufs Handy, in Lieferpapiere, Straßenkarte oder worauf auch immer, geschaut. Man kann es also schon glauben.

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Mitwirkungspflichten für Fahrer

Ab 1. Januar 2019 wird die Lkw-Maut auf der Basis der Schadstoffklasse, der Gewichtsklasse und bei Kraftfahrzeugen oder Fahrzeugkombinationen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 18 Tonnen zusätzlich nach Achsen berechnet. Diese Anhebung hat der Bundestag mit den Stimmen der großen Koalition am 18. Oktober diesen Jahres beschlossen. Zusätzlich werden die Kosten für die Lärmbelastung angerechnet.

Diesen Gesetzentwurf unterstützte die Opposition allerdings nicht. So kritisierte die AfD unter anderen die einseitige Bevorzugung bestimmter Technologien, wie der Elektro-Lkw. Die finanzielle Belastung des mittelständischen Transportgewerbes beklagte die FDP. Die Grünen hatten sich bereits im Vorfeld für Änderungen stark gemacht. Ihr Verkehrspolitiker Stephan Kühn bemängelte, die Lärmkosten würden dem Lkw-Verkehr bei der Maut nur zu 28 Prozent angelastet. Das sei zu wenig: „Der Straßengüterverkehr sorgt für Belastungen durch Lärm und Abgase und muss die Kosten dafür vollständig tragen.“

Aber das nur am Rande. Denn wichtig ist, auch auf uns Fahrer kommen bestimmte Mitwirkungspflichten zu. So sind wir ab dem 1. Januar 2019 verpflichtet, die Gewichtsklasse an der On Board Unit (OBU) aktuell und korrekt vor jedem Fahrtantritt einzustellen. Denn ist die Gewichtsklasse nicht richtig eingestellt und das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) kontrolliert, führt das zur Ahndung und zur Nacherhebung der Mautbeträge.
Mautpflichtig sind alle Kraftfahrzeuge und Fahrzeugkombinationen mit einem zulässigen Gesamtgewicht ab 7,5 Tonnen. Das zulässige Gesamtgewicht, welches der Halter bei der Registrierung des Fahrzeugs angegeben hat, ist dabei grundsätzlich im Fahrzeuggerät gespeichert.

Mautgerät Anzeige tollcollect

Sollte sich das zulässige Gesamtgewicht ändern, etwa weil ein Anhänger an- oder abgekoppelt wird, ist vor Antritt der Fahrt das zulässige Gesamtgewicht auf der On-Board Unit anzupassen. Dies gilt für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis einschließlich 18 Tonnen. Oberhalb von 18 Tonnen ist zusätzlich die Angabe der Achsen erforderlich (≤3 Achsen bzw. ≥4 Achsen). Bei Fahrzeugen oder Fahrzeugkombinationen von unter 18 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht ist die Angabe der Anzahl der Achsen möglich.

Also unbedingt vor Fahrtantritt das richtige zulässige Gesamtgewicht des Fahrzeugs oder der Fahrzeugkombination anhand der neuen Gewichtsdeklaration einstellen. Wer das versäumt, riskiert eine empfindliche Strafe.
Ab 7,5 Tonnen wird das Gewicht der Kraftfahrzeuge in Auswahlschritten von 1,5 Tonnen deklariert. Beachtet dabei, dass keine Gewichtsklasse eingestellt werden kann, die kleiner ist, als das auf dem Fahrzeuggerät gespeicherte Gewicht. Zudem wird ab 1. Januar 2019 das zulässige Gesamtgewicht bei Fahrzeugkombinationen abweichend von der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung aus der Summe der zulässigen Gesamtgewichte der Einzelfahrzeuge gebildet. Stütz- und Aufliegelasten sind nicht zu berücksichtigen.

Hier einige Beispiele. Die Betriebsanzeige in Deutschland zeigt nach Fahrtantritt folgenden ausgewählten Gewichtsbereich an:

Fahrzeug 3 Achsen

mautfrei <7,5 Tonnen
Fahrzeug 5 Achsen
Gewicht 9 Tonnen
Fahrzeug 5 Achsen
Gewicht 16,5 Tonnen
Fahrzeug 5 Achsen
Gewicht >18 Tonnen

In Österreich schaut es etwas anders aus. Wer den Dienst Toll2Go aktiviert hat, sieht folgende Displayanzeige:

Aktuell eingestellte Achszahl
Dienstgebiet
deklarierter Bereich: mautfrei
deklarierter Bereich: Gewichtsklasse I
deklarierter Bereich: Gewichtsklasse II
deklarierter Bereich: Gewichtsklasse III

Das ganze nochmal im Kurzüberblick: Sobald Ihr den Motor startet, seht Ihr die Gewichtseinstellung der letzten Fahrt. Also entweder das dauerhaft auf dem Fahrzeuggerät gespeicherte zulässige Gesamtgewicht oder das von Euch oder einem anderen Fahrer vorher ausgewählte zulässige Gesamtgewicht.
Ihr könnt keine Gewichtsklasse einstellen, welche niedriger ist, als das auf dem Fahrzeuggerät dauerhaft gespeicherte zulässige Gesamtgewicht. Und auch wichtig: Beachtet bitte, dass Ihr bei Kraftfahrzeugen oder Fahrzeugkombinationen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 18 Tonnen, zusätzlich die korrekte Anzahl der Achsen einstellt.

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Schlaue Zitate

In Deutschland gilt derjenige, der auf den Schmutz hinweist, für viel gefährlicher als derjenige, der den Schmutz macht.

Kurt Tucholsky (1890 – 1935), Schriftsteller und Journalist

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Alles voll

Freitag Nachmittag, fünf Uhr. Der dritte Parkplatz, den ich umsonst abgefahren habe. Nicht mal für zwei Minuten zum piss.., sorry, pieseln, kann man halten. Geschweige denn für neun oder elf Stunden Pause. Das ist doch nicht mehr normal.

Parkplatz voll

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Sie haben Post

Lieber Maik,

bestimmt liest Du diese Frage dieser Tage öfters mal. Noch gibt’s keinen Blog-Eintrag von Dir dazu, deshalb frag ich selbst mal nach. Folgender Artikel steht seit gestern in den Nachrichten:

http://www.tagesschau.de/ausland/eu-lkw-101.html

Was meinst Du, gehen die mit dem absoluten Kabinenschlafverbot da zu weit oder ist das eine Unumgänglichkeit, da sonst Kabinenschlafen durch die Hintertür wieder erzwingbar wäre? Weiterhin heißt das ja für alle Fahrer, dass nun der Kampf um die Hotels inklusive passender Parkmöglichkeiten beginnt, die viel zu rar sind. Dauert pro Tag bestimmt auch seine Zeit…
Mit der Forderung nach gleichem Lohn treffen sie aber endlich mal ins Schwarze, oder?

Beste Grüße und gute Fahrt!
Seb

Hallo,

zuerst mal: Das mit dem absoluten Kabinenschlafverbot stimmt nicht. Da hat die „Tagesschau“ zwar den österreichischen Verkehrsminister Hofer zitiert, die Klarstellung seiner Sprecherin aber unterschlagen. Auf „NTV“ wurde es extra erwähnt:

Eine Sprecherin stellte jedoch klar, dass dies nur für die wöchentliche Ruhezeit gelte, nicht für die Übernachtung nach einer regulären Schicht.

Ich darf also weiter im Lkw schlafen. Das mit der Wochenruhezeit schaut momentan so aus. Jeder darf so lange unterwegs sein, wie er es möchte. Oder eben sein Chef es von ihm verlangt. Schlafen darf er aber nur zwei Wochen im Lkw. Nämlich mit einer verkürzten Ruhezeit. Dann muss der Fahrer in einer geeigneten Unterkunft untergebracht werden. So lustige Argumente wie „Zelt neben Lkw“ oder „Hängematte auf dem Auflieger“ sollte man also bitte nicht ernst nehmen.

Das ändert sich aber wohl. In Zukunft soll es so ablaufen: Ein Fahrer muss nach vier Wochen Richtung Heimat disponiert werden. Die Wochenruhezeiten müssen dabei ausserhalb vom Fahrzeug verbracht werden.
Allerdings können zwei Wochenruhezeiten verkürzt werden. Dann muss der Fahrer aber bereits nach drei Wochen wieder zuhause sein.

Aber das ist erstmal eine Einigung zwischen den Verkehrsministern. Jetzt muss das Europäische Parlament darüber und einige andere beschlossene Dinge beraten. Dazu gehören Fragen zur Kabotage, zur Entsendung, einheitlicher Lohn und weitere Fragen zu Ruhezeiten. Es ist also noch ein langer Weg.

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Frühe Luftnummer

Noch eine Stunde Fahrzeit bis zu meinem letzten Entladekunden – die Niederlassung einer Spedition in der Nähe von Vicenza. Zehn Paletten bekommen die.
Halb sechs fangen die an. Wurde mir gesagt. Hab gestern noch extra bei meiner Disponentin nachgefragt und die hier unten in Italien.

Also um kurz nach vier aus der Koje gequält, eine halbe Stunde später losgefahren.
Jetzt, um sieben, ist das Gebäude immer noch duster. Das war mir irgendwie klar. Aber eigentlich meine Schuld. Ich hätte es wissen müssen, dass das wieder eine Luftnummer wird.

Nun denn, Standheizung läuft, in der Kühlbox liegt noch Joghurt. Was soll ich auch sonst machen.

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