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Monat: Oktober 2011

TV – Tip: Könige der Strasse

Es ist wie ein Schweben. Hoch oben über den Straßen, in seinem gut gefederten Sitz, sieht der Mensch die draußen vorüber ziehende Welt mit anderen Augen. Das Versprechen von Unabhängigkeit, Freiheit und Abenteuer – hier wird es eingelöst.

Mit dem an allen Ecken und Enden reglementierten Alltag eines wirklichen LKW-Fahrers hat das freilich herzlich wenig zu tun. Im richtigen Leben können die Rebellen der Landstraße von jedem schlecht gelaunten Polizisten oder kleinkarierten Zöllner schnell auf den Boden der Tatsachen zurückgeholt werden.
Aber im Kino dürfen wir träumen…

Mit fünf entsprechenden Kinospielfilmen begibt sich ARTE im Oktober „on the road„: Unter der brennenden Sonne der Sahara jagt ein Laster einen anderen für 100.000 DOLLAR IN DER SONNE. In Henri Verneuils Klassiker liefern sich unternehmungshungrige Fahrer eine wilde Verfolgungsjagd voller Action und Abenteuer, an der eine Männerfreundschaft beinahe zerbricht.

In Steven Spielbergs DUELL wird das Freiheitsversprechen pervertiert, die Erlaubnis zum Brechen aller Regeln und Normen zur tödlichen Bedrohung – für den, der nicht im LKW sitzt.

Die Fahrer aus Sam Peckinpahs CONVOY fühlen, denken und handeln wie ehedem die Cowboys und erfüllen damit wie die Helden der alten Western den ewigen Zuschauertraum vom freien Leben in einem weiten Land.

Für die Brüder Joe und Paul Fabrini in Raoul Walshs Klassiker SIE FUHREN BEI NACHT bedeutet der eigene Truck vor allem wirtschaftliche Eigenständigkeit im Amerika der Großen Depression.

Und dem von Hans Albers gespielten Fernfahrer Schlüter ermöglicht das Fahrzeug zumindest für kurze Zeit das Ausbrechen aus den spießigen Konventionen der Bundesrepublik der 1950er Jahre. Die Liebe darf dann auch mal zusteigen des NACHTS AUF DEN STRASSEN.

Begleitend zu den TV-Ausstrahlungen finden sich auf den Internetseiten von ARTE.TV zahlreiche Zusatzangebote und spannende, anregende Vorabinformationen: arte.tv/trucker

Einen Überblick über die Reihe und ihre Einzeltitel könnt Ihr Euch hier verschaffen:

Alle Filme im Überblick

Convoy – Ein Spielfilm von Sam Peckinpah

Duell – Ein Film von Steven Spielberg

Sie fuhren bei Nacht – Ein Film von Raoul Walsh

Nachts auf den Straßen – Ein Film von Rudolf Jugert

Passend zur Reihe gibt es eine virtuelle Pinnwand, die man mit eigenen Erlebnissen bestücken kann: Mein Truck und ich

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Schlaue Dialoge

Der öffentliche Verkehr ist vielen fremd. Ein Großteil der Leute ist zum Wechsel gar nicht in der Lage. Fahrkarten oder Tarifzonen – das sind Giftpfeile.

Andreas Knie (Mobilitätsforscher)

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Keine Kohle, dafür Knast

Ich fahre seit über 20 Jahren nach Italien, aber sowas habe ich noch nicht erlebt

Noch heute, rund vier Wochen nach dem Vorfall, kann Rudolf Brunnhölzl, Chef der gleichnamigen Spedition in Kirchl/Hohenau (Lkr. Freyung-Grafenau), nicht glauben, was einem seiner Fahrer auf der Arbeitsfahrt durch Italien passiert ist.

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Unterwegs…

…auf der A4 bei Mailand:






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Neue Fahrerkarte

Auf was man nicht alles achten muß: Selbst eine simple Fahrerkarte ist nur fünf Jahre gültig. Dem Fahrtenschreiber ist das egal. Der zeigt nicht mal eine Warnung an.
Ein eidgenössischer Wachtmeister machte mich bei einer Kontrolle in der Schweiz darauf aufmerksam.

Immerhin traf die neue Karte innerhalb von zwei Wochen ein. Die Unterschrift ist zwar nicht erkennbar, aber das ist wohl nicht so wichtig. Das Bild dagegen sieht mir ähnlich. Deshalb bleibt es auch aussen vor 🙂 .

Fahrerkarte

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Mit dem Tod eines Menschen erlischt der Urlaubsanspruch

Urlaubsansprüche eines Toten sind nicht vererbbar. Somit hat sich der fast zwei Jahre dauernde Gang durch Instanzen für eine 46 – jährige Frau aus Mühlhausen nicht gelohnt.
Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt hat die Klage (Az. 9 AZR 416/10) abgewiesen und nach eigenen Angaben mit diesem Urteil Neuland betreten.

„Mit dem Tod eines Menschen erlischt der Urlaubsanspruch und wandelt sich nicht in einen Abgeltungsanspruch um“, entschied der 9. Senat nach mündlicher Verhandlung. Dem voraus gegangen waren eine Klage und ein Prozess vor dem Arbeitsgericht Bocholt im Oktober 2009 und eine Berufungsverhandlung vor dem Landesarbeitsgericht in Hamm im April 2010.

Die Richter in zweiter Instanz hatten der Frau den finanziellen Ausgleich in Höhe von 3 230,50 Euro für 35 Urlaubstage zugesprochen. Dagegen legte die beklagte Spedition aus NRW Revision beim Bundesarbeitsgericht in Erfurt ein. Diese wurde zugelassen und verhandelt.

Die Klägerin hatte nach dem Tod Ihres Mannes die Abgeltung des krankheitsbedingt nicht gewährten Urlaubs für die Jahre 2008 und 2009 verlangt. Der Mann war seit 2001 als Kraftfahrer in der Firma beschäftigt und seit April 2008 bis zu dessen Tod durchgehend arbeitsunfähig erkrankt. Noch zu Lebzeiten hatte er Ansprüche geltend gemacht.
Seine Frau klagte auch auf seinem Wunsch.

Das Arbeitsverhältnis endete mit dem Tod des Mannes im April 2009 und damit nach höchstrichterlichen Spruch auch der Anspruch auf finanziellen Ausgleich. Nach Auffassung der 9. Senats kann der Urlaubsanspruch in Form von Arbeitsbefreiung nur zu Lebzeiten und bei bestehenden Arbeitsverhältnis geltend gemacht werden.
Ein finanzieller Ausgleich ist laut Bundesurlaubsgesetz nur dann möglich, wenn es wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht genommen werden kann.

Zum möglicherweise vererbbaren Vermögen hätte der Anspruch demnach werden können, wenn der Kraftfahrer zum Todeszeitpunkt nicht mehr bei der beklagten Firma, sondern schon woanders gearbeitet hätte und dadurch ein Abgeltungsanspruch gegenüber dem frühreren Arbeitgeber bestanden hätte.

Und noch ein Urteil zum Thema Geld: Einem gekündigten Kraftfahrer müssen die Überstunden rückwirkend für drei Jahre vergütet werden. Das entschied das Arbeitsgericht Eisenach am 28. September. Dem Mann aus dem Wartburgkreis stünden 31.000 Euro für Überstunden zu.

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