Weil es so schön zu dieser Aussage passt:
Kommentare geschlossenSchlagwort: Maut
4 KommentareDeshalb ist das ganze Maut–Gesetz von vorne bis hinten ein großes Hirngespinst. Man kann den Speditionen nicht sagen: Rüste Deine Fahrzeuge auf E–Mobilität um und dann schau mal, wo der Strom herkommt. Das ist ein Witz!
Markus Barth, Spediteur aus Laupheim, in einem Interview mit „schwäbische.de“ zur geplanten Mauterhöhung am 1. Dezember.
Mich ärgert auch ein weiterer Punkt: Trotz fehlender Parkplätze, Übernachtungsmöglichkeiten, desolaten Straßen und Brücken gehen die Mehreinnahmen der Maut von zirka sieben Milliarden Euro zweckentfremdet an die Deutsche Bahn.
Geraet defekt, Service (7). Tolle Warnmeldung. Kurz auf den nächsten Parkplatz gefahren, Motor ausgemacht, gewartet bis sich das Gerät abschaltet. Nach einer Minute Lkw wieder gestartet, Kasten logt sich ein, funktioniert wieder. Keine Ahnung was das Problem war.
Kommentare geschlossenSeit vorgestern gelten neue Tarife für die Lkw-Maut. So wird der Mautsatz jetzt auch nach der Gewichtsklasse bestimmt. Auch Lärmbelastungskosten spielen erstmals eine Rolle.
Lärmbelästigung jetzt Kriterium
Nützlich zu wissen ist, dass sich der Mautsatz je Kilometer aus drei Mautteilsätzen zusammensetzt. So beinhaltet der erste Mautteilsatz die Infrastrukturkosten. Diese sind abhängig von der Gewichtsklasse, der das mautpflichtige Fahrzeug oder die Fahrzeugkombination angehört. Den zweiten Mautteilsatz bilden die verursachten Kosten für die Luftverschmutzung. Natürlich sind diese abhängig von der Schadstoffklasse des Fahrzeugs. Die verursachten Lärmbelastungskosten sind der dritte Mautteilsatz. Deren Höhe beträgt zwei Cent pro Kilometer.
Wie sich der neue Mautsatz zusammensetzt, seht Ihr übersichtlich in dieser Grafik: Klick hier >>>
Kurzer Fakt am Rand: Elektro-Lkw sind von der Maut befreit, erdgasbetriebene Lkw ebenfalls bis 2020.
Neue Mitwirkungspflicht für Lkw-Fahrer
Wichtig für uns Fahrer ist dabei, dass sich eine neue Mitwirkungspflicht ergibt. So müssen wir unbedingt vor jeder Fahrt das zulässige Gesamtgewicht des Fahrzeugs oder der Fahrzeugkombination auf der OBU einstellen. Das kann sich ändern, wenn beispielsweise ein Anhänger an- oder abgekoppelt wird. Oder man mit einer Sattelzugmaschine ins Nachbardorf fährt, um dort einen Auflieger zu holen.
Um das zulässige Gesamtgewicht von Fahrzeugkombinationen zu ermitteln, werden die zulässigen Gesamtgewichte der Einzelfahrzeuge addiert. Dieses steht in der Zulassungsbescheinigung Teil 1. Stütz- und Aufliegelasten werden dabei nicht berücksichtigt.
Wichtig: Gewichtsklasse einstellen
Die Gewichtsklassen werden vom Gesetzgeber so vorgegeben: größer/gleich 7,5 – 11,99 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht, größer/gleich 12 Tonnen bis 18 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht und größer 18 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht.
Für die letzt genannte Gewichtsklasse, also über 18 Tonnen, wird zusätzlich nach Achsen unterschieden: bis zu 3 Achsen und vier und mehr Achsen. Die Anzahl müssen wir Fahrer im Gerät angeben. Bei Fahrzeugen oder Fahrzeugkombinationen bis zu 18 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht ist eine Einstellung der Achszahl auch möglich, aber nicht verpflichtend.
Wie die OBU bedient wird, erklärt Toll Collect in dieser Online-Anleitung >>> auf der klassischen Toll Collect-Seite. Da findet man alle Informationen rund um die Lkw-Maut.
Dann gibt es den Facebook-Account. Wenn jemand Fragen oder Anregungen hat, kann sie oder er über diesen Weg am schnellsten Kontakt zu Mitarbeitern von Toll Collect aufnehmen. Bildlich wird es auf YouTube. Dort bietet Toll Collect kurze Filme zum Thema Maut oder auch zur Bedienung der OBU an.
YouTube-Originallink >>>
Dann gibt es noch den Unternehmensblog mit vielen Informationen und Hintergrundgeschichten. Ausserdem erhält man einen kleinen Einblick in die Welt von Toll Collect.
Aber noch einmal zurück zu den Gewichtsklassen. In der OBU ist das zulässige Gesamtgewicht dauerhaft gespeichert, welches der Halter bei der Registrierung angegeben hat. Wird ein Anhänger an- oder abgekoppelt, ist das Gewicht auf der OBU vor Antritt einer Fahrt anzupassen. Dies gilt mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis einschließlich 18 Tonnen. Bei einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 18 Tonnen muss nicht die Gewichtsklasse, aber die Achszahl geändert werden.
Ist ein Fahrer mit einem Fahrzeug unterwegs, dessen zulässiges Gesamtgewicht unter 7,5 Tonnen beträgt, muss die Gewichtsklasse „< 7,5 t“ gewählt werden. Fährt er mit Hänger und ist mit 7,5 Tonnen zGG oder mehr unterwegs, dann wählt er “≥ 7,5 t“ und ist mautpflichtig.
Deklaration in Schritten von 1,5 Tonnen
Ab 7,5 Tonnen wird das Gewicht der Kraftfahrzeuge in Auswahlschritten von 1,5 Tonnen deklariert. Beachtet dabei, dass keine Gewichtsklasse eingestellt werden kann, die kleiner ist, als das auf dem Fahrzeuggerät gespeicherte Gewicht. Ändert der Fahrer vor Beginn einer neuen Fahrt die Einstellungen an der OBU nicht, werden die Einstellungen der letzten Fahrt verwendet.
Kommentare geschlossenAb 1. Januar 2019 wird die Lkw-Maut auf der Basis der Schadstoffklasse, der Gewichtsklasse und bei Kraftfahrzeugen oder Fahrzeugkombinationen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 18 Tonnen zusätzlich nach Achsen berechnet. Diese Anhebung hat der Bundestag mit den Stimmen der großen Koalition am 18. Oktober diesen Jahres beschlossen. Zusätzlich werden die Kosten für die Lärmbelastung angerechnet.
Diesen Gesetzentwurf unterstützte die Opposition allerdings nicht. So kritisierte die AfD unter anderen die einseitige Bevorzugung bestimmter Technologien, wie der Elektro-Lkw. Die finanzielle Belastung des mittelständischen Transportgewerbes beklagte die FDP. Die Grünen hatten sich bereits im Vorfeld für Änderungen stark gemacht. Ihr Verkehrspolitiker Stephan Kühn bemängelte, die Lärmkosten würden dem Lkw-Verkehr bei der Maut nur zu 28 Prozent angelastet. Das sei zu wenig: „Der Straßengüterverkehr sorgt für Belastungen durch Lärm und Abgase und muss die Kosten dafür vollständig tragen.“
Aber das nur am Rande. Denn wichtig ist, auch auf uns Fahrer kommen bestimmte Mitwirkungspflichten zu. So sind wir ab dem 1. Januar 2019 verpflichtet, die Gewichtsklasse an der On Board Unit (OBU) aktuell und korrekt vor jedem Fahrtantritt einzustellen. Denn ist die Gewichtsklasse nicht richtig eingestellt und das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) kontrolliert, führt das zur Ahndung und zur Nacherhebung der Mautbeträge.
Mautpflichtig sind alle Kraftfahrzeuge und Fahrzeugkombinationen mit einem zulässigen Gesamtgewicht ab 7,5 Tonnen. Das zulässige Gesamtgewicht, welches der Halter bei der Registrierung des Fahrzeugs angegeben hat, ist dabei grundsätzlich im Fahrzeuggerät gespeichert.
Sollte sich das zulässige Gesamtgewicht ändern, etwa weil ein Anhänger an- oder abgekoppelt wird, ist vor Antritt der Fahrt das zulässige Gesamtgewicht auf der On-Board Unit anzupassen. Dies gilt für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis einschließlich 18 Tonnen. Oberhalb von 18 Tonnen ist zusätzlich die Angabe der Achsen erforderlich (≤3 Achsen bzw. ≥4 Achsen). Bei Fahrzeugen oder Fahrzeugkombinationen von unter 18 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht ist die Angabe der Anzahl der Achsen möglich.
Also unbedingt vor Fahrtantritt das richtige zulässige Gesamtgewicht des Fahrzeugs oder der Fahrzeugkombination anhand der neuen Gewichtsdeklaration einstellen. Wer das versäumt, riskiert eine empfindliche Strafe.
Ab 7,5 Tonnen wird das Gewicht der Kraftfahrzeuge in Auswahlschritten von 1,5 Tonnen deklariert. Beachtet dabei, dass keine Gewichtsklasse eingestellt werden kann, die kleiner ist, als das auf dem Fahrzeuggerät gespeicherte Gewicht. Zudem wird ab 1. Januar 2019 das zulässige Gesamtgewicht bei Fahrzeugkombinationen abweichend von der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung aus der Summe der zulässigen Gesamtgewichte der Einzelfahrzeuge gebildet. Stütz- und Aufliegelasten sind nicht zu berücksichtigen.
Hier einige Beispiele. Die Betriebsanzeige in Deutschland zeigt nach Fahrtantritt folgenden ausgewählten Gewichtsbereich an:
Fahrzeug 3 Achsen
mautfrei <7,5 Tonnen
Fahrzeug 5 Achsen
Gewicht 9 Tonnen
Fahrzeug 5 Achsen
Gewicht 16,5 Tonnen
Fahrzeug 5 Achsen
Gewicht >18 Tonnen
In Österreich schaut es etwas anders aus. Wer den Dienst Toll2Go aktiviert hat, sieht folgende Displayanzeige:
Aktuell eingestellte Achszahl
Dienstgebiet
deklarierter Bereich: mautfrei
deklarierter Bereich: Gewichtsklasse I
deklarierter Bereich: Gewichtsklasse II
deklarierter Bereich: Gewichtsklasse III
Das ganze nochmal im Kurzüberblick: Sobald Ihr den Motor startet, seht Ihr die Gewichtseinstellung der letzten Fahrt. Also entweder das dauerhaft auf dem Fahrzeuggerät gespeicherte zulässige Gesamtgewicht oder das von Euch oder einem anderen Fahrer vorher ausgewählte zulässige Gesamtgewicht.
Ihr könnt keine Gewichtsklasse einstellen, welche niedriger ist, als das auf dem Fahrzeuggerät dauerhaft gespeicherte zulässige Gesamtgewicht. Und auch wichtig: Beachtet bitte, dass Ihr bei Kraftfahrzeugen oder Fahrzeugkombinationen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 18 Tonnen, zusätzlich die korrekte Anzahl der Achsen einstellt.
Seit vier Wochen ist die Bundesstraßenmaut nun aktiv. Seitdem gilt sie auf rund 52 000 Straßenkilometern in Deutschland. Die Bezahlstrecken haben sich damit verdreifacht.
Die meisten Autofahrer werden es aber kaum mit bekommen haben. Das einzige Indiz dafür sind die blauen Kontrollsäulen, die momentan an über 600 Stellen bundesweit errichtet werden.
Noch immer werden diese Kamerasäulen von vielen für eine neue Art von Geschwindigkeitskontrollen gehalten. Das ist aber nicht so. Diese hohen blauen Kontrollgeräte kontrollieren die Maut auf Bundesstraßen. So wollen die Behörden die sogenannten Mautpreller erwischen, die keine Gebühr für die Straßenbenutzung entrichtet haben. Ihnen droht ein Bußgeld zwischen 120 Euro und 480 Euro.
Funktion und Kontrolle
Was genau deren Aufgabe ist und wie diese funktionieren, wird in einem Beitrag im Blog von Toll Collect wunderbar erklärt. So sind diese Säulen nur ein Bestandteil von mehreren Kontrollarten, auch Kontrollmix genannt. Neben der automatischen Kontrolle über Säulen auf den Bundesstraßen und Kontrollbrücken auf den Autobahnen, besteht dieser auch aus der stationären und mobilen Kontrolle sowie der Betriebskontrolle durch die Mitarbeiter des Bundesamtes für Güterverkehr.
Also keine Angst vor blau. Diese Farbe soll ja entspannend und beruhigend wirken und steht für Frieden, Harmonie, Zufriedenheit – und ist dazu noch Lieblingsfarbe der meisten Menschen.
Es gibt aber auch Kritik. So warnen Spediteure vor einer zusätzlichen Belastung durch die Maut. Der Deutsche Speditions- und Logistikverband warnt vor einem „erheblichen Kostenschub“ in Milliardenhöhe. Ob und in welchem Umfang die Mehrkosten an Hersteller, Händler und Kunden weitergegeben werden, wird jeder Betrieb selbst durchrechnen müssen. Dagegen geht die Bundesregierung nicht von höheren Preisen für Verbraucher aus.
Was sich für uns Fahrer ändert
Für uns Fahrer änderte sich vor allem die Anzeige in den OBU`s. Das bisher übliche akustische Signal bei Durchfahrt eines Streckenabschnittes und die Anzeige des Mautbetrages entfiel ja bereits bei der Aktuallisierung der Software über Mobilfunk. Der Grund ist, dass sich die Streckenführung auf Bundesstraßen häufiger und öfter ändert, als auf Autobahnen. So z.B. durch neue Durchfahrtsverbote, Straßensperrungen oder Baustellen. Die Daten für die Mauterhebung ändern sich dadurch viel kurzfristiger als bisher.
Heißt also: Die OBU errechnet nicht mehr den Mautbetrag. Die Berechnung findet stattdessen im Rechenzentrum statt. Die anfängliche Skepsis ist bei den meisten mittlerweile verflogen.
Durch die Ausweitung der Lkw-Maut werden nach Schätzungen rund 140 000 Fahrzeuge zusätzlich mautpflichtig. Wie viele sich letztlich eine OBU einbauen lassen, wird sich im Laufe der Zeit zeigen.
Fahrzeuge von Straßenreinigung und Winterdienst bleiben generell mautfrei – nicht aber Müllwagen und Fahrzeuge für die öffentliche Strom-, Gas- und Wasserversorgung. Diese sind vor allem in ländlichen Gebieten oft auf Bundesstraßen angewiesen. Generell haben sich viele vorbereitet, einige werden aber von der Ausweitung der LKW-Maut überrascht werden und empfindlich betroffen sein.
Über die Maut-App werden vor allem Betriebe buchen, die bisher nicht davon betroffen waren. Also Baufirmen, Gärtner oder Handwerksbetriebe, die im ländlichen Raum arbeiten und gelegentlich mit einem 7,5-Tonner unterwegs sind.
Mautflucht. Ja oder Nein?
Eine „Mautflucht“ auf Landes- oder gar Kreisstraßen, befürchte ich nicht. Denn Zeit ist Geld, besonders im Transportsektor. Wer auf solchen Straßen Maut einspart, zahlt dies mit einem Mehrverbrauch an Diesel, einem erhöhten Fahrzeugverschleiß und eben Zeitverlust.
So. Nun bin ich am Ende der fünfteiligen Artikelserie über die Mauteinführung auf deutschen Bundesstraßen angekommen. Bedanken möchte ich mich auch bei den Mitarbeitern von Toll Collect, die sich bei Fragen meinerseits immer Zeit nahmen, mir diese zu beantworten. Mir hat die bisherige Zusammenarbeit gefallen. Also vielleicht auf ein nächstes Mal.
1 KommentarIn knapp zwei Wochen ist es soweit. Dann wird die Maut auf das rund 40 000 Kilometer umfassende Bundesstraßennetz in Deutschland ausgeweitet. Das funktioniert natürlich nicht spurlos.
Selbst Autofahrer, die nicht davon betroffen sind, werden die neuen blauen Kontrollsäulen bereits gesichtet haben. Rund 600 Stück werden bis zum 1. Juli deutschlandweit stehen. Diese Säulen gehören zur Kontrolle wie die bisher bekannten Kontrollbrücken auf den Autobahnen und die mobilen Kontrollen des Bundesamt für Güterverkehr (BAG).
Wichtig ist dabei zu wissen, dass diese Säulen nicht für einen Blitzer gehalten werden. Denn egal wie schnell Autofahrer an den „blauen Säulen“ vorbeifahren, ein teures Foto bekommen sie hier nicht. Der Hintergrund der auffälligen Säulen ist wie bereits erwähnt die Lkw-Maut, die von Toll Collect nun auch abseits von Autobahnen permanent kontrolliert werden soll.
Fahrer von Lkw haben die Weiterentwicklung des Mautsystems bereits sprichwörtlich hautnah kennen gelernt. Seit dem ersten Quartal diesen Jahres gab es eine Software- Aktuallisierung. Mit dieser entfiel die Anzeige des Mautbetrages im Display der On Board Unit (OBU). Der Grund ist, dass sich die Streckenführung auf Bundesstraßen häufiger und öfter ändert, als auf Autobahnen. So z.B. durch neue Durchfahrtsverbote, Straßensperrungen oder Baustellen. Die Daten für die Mauterhebung ändern sich dadurch viel kurzfristiger als bisher.
Heißt also: Die OBU errechnet nicht mehr den Mautbetrag. Die Berechnung findet stattdessen im Rechenzentrum statt.
Im Auftrag des Bundesverkehrsministeriums wurde das Mautsystem erneut weiter entwickelt. Deshalb hat Toll Collect technisch die Möglichkeit geschaffen, die Maut nach zusätzlichen Gewichtsklassen zu differenzieren.
Allerdings wird die falsche Auswahl und Einstellung der Gewichtsklassen zwischen 7,5 Tonnen zGG und 18 Tonnen noch nicht geahndet. Die Mitwirkungspflichten des Fahrers bleiben also momentan gleich. Natürlich wird das Bundesfernstraßenmautgesetz auf der Grundlage des neuen Wegekostengutachtens schnellstmöglich angepasst. Daraus ergeben sich neue Mautsätze und neue Mitwirkungspflichten. Auch die Einführung neuer Gewichtsklassen ist nach dem Wegekostengutachten grundsätzlich möglich und vom Gesetzgeber beabsichtigt.
Die jeweiligen Gewichtsklassen einzustellen, ist nicht schwer. Das zulässige Gesamtgewicht, dass bei der Registrierung angegeben wurde, ist im Fahrzeuggerät dauerhaft gespeichert. Wird ein Anhänger an- oder abgekoppelt, ist das Gewicht vor Antritt einer Fahrt anzupassen.
Dies gilt für Kraftfahrzeuge und Fahrzeugkombinationen mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis einschließlich 18 Tonnen. Hat das Fahrzeug ein zulässiges Gesamtgewicht von mehr als 18 Tonnen ist keine Anpassung der Gewichtsklasse notwendig.
Ist ein Fahrzeug mit einem zulässigen Gesamtgewicht unter 7,5 Tonnen unterwegs, muss der Fahrer die Gewichtsklasse „< 7,5 t“ wählen, fährt er mit Hänger und ist mit 7,5 Tonnen zGG oder mehr unterwegs, dann wählt er“≥ 7,5 t“ und ist mautpflichtig. Das Fahrzeuggewicht wird in 1,5 Tonnen-Schritten eingestellt. Dabei ist das auf dem Fahrzeuggerät gespeicherte Gewicht der niedrigste Wert, den der Fahrer auswählen kann.
Bei der Wahl der Gewichtsklasse ist unerheblich, welcher Wert innerhalb der Klasse eingestellt wird. Ändert der Fahrer vor Beginn einer neuen Fahrt die Einstellungen an der OBU nicht, werden die Einstellungen der letzten Fahrt verwendet.
Das klingt in der Theorie vielleicht ein wenig kompliziert, ist es in der Praxis aber nicht. Wichtig ist auch zu wissen, dass mittlerweile die alten Mautstelle-Terminals alle abgeschaltet wurden. Der Aufbau der neuen ist abgeschlossen. Auch hier nochmal der Hinweis, dass die Toll Collect-App eine bequeme Alternative zum Terminal darstellt, da diese überall eingesetzt werden kann. Wie diese genau funktioniert, habe ich bereits in diesem Beitrag erklärt.
Toll Collect hat die bis zum 1. Juli anstehenden Aufgaben gemeistert. Jetzt muss über die Mautausweitung weiter informiert werden. Das passiert u.a. auf Informationsveranstaltungen. Vor allem bei Handwerkskammern und Innungen besteht noch erhöhter Informationsbedarf, da viele Betriebe bisher nicht mautpflichtig waren.
Auch auf Social-Media-Kanälen wie Facebook oder YouTube kann man sich informieren. Rund um die Uhr versteht sich.
Wer Mitarbeitern von Toll Collect gerne persönlich Fragen stellen möchte oder sich einfach nur informieren will, kann dies auf dem Truck Grand Prix vom 29.6. – 1.7.2018 auf dem Nurburgring machen. Die Firma ist dort mit einem großen Stand vertreten. Auch da wird es Infoveranstaltungen geben. Dazu jede Menge Spass wie Gewinnspiele, Autogrammstunden u.s.w. Ein Besuch lohnt also auf jeden Fall.
Der Stichtag 1. Juli rückt immer näher. Dann sind nicht nur Autobahnen und mehrspurige Straßen mautpflichtig, sondern alle Bundesstraßen. Die Ausweitung des mautpflichtigen Streckennetzes von derzeit 15 000 Kilometer wird somit auf rund 52 000 Kilometer ausgeweitet.
Besonders betroffen sind vor allen die schätzungsweise 30 000 Unternehmen, die infolge der Maut-Ausweitung das Mautsystem erstmals nutzen müssen. Diese für dieses Thema zu sensiblisieren, ist auch eine Aufgabe von TollCollect. Bis zur Jahresmitte sollen möglichst viele der voraussichtlich zusätzlich 140 000 Fahrzeuge mit Onboard-Units ausgestattet sein, damit diese für die Teilnahme am automatischen Verfahren ausgerüstet sind. Also heißt es, sich möglichst bald um einen Termin bei einem der Servicepartner von TollCollect zu bemühen. Denn diese Werkstätten rechnen mit einem erhöhten Auftragsvolumen, je näher der 1.7. rückt.
Die OBU ist der bequemste Weg, Maut zu zahlen
Sollte in einem Fahrzeug noch keine OBU eingebaut sein, registriert sich das Unternehmen zunächst bei Toll Collect. Das funktioniert über das Toll Collect Kunden- Portal. Ist das passiert, können u.a. die Fahrzeuge selber an- und abgemeldet werden, Adresse und weitere Daten geändert oder eine neue Zahlungsweise beantragt werden.
Die Zugangsdaten für das Kunden-Portal erhalten Neukunden direkt bei der Online-Anmeldung.
Nach der Registrierung können zertifizierte Werkstätten die On-Bord Unit einbauen. Diese Servicepartner findet man auf der Toll Collect-Homepage. Das Gerät selbst ist kostenlos, nur die Kosten für den Einbau muss das Unternehmen selbst tragen. Mittlerweile abgeschlossen ist die Umstellung der Geräte auf die zentrale Mauterhebung.
Mit dieser Software-Aktualisierung entfällt die Anzeige des Mautbetrages im Display der On Board Unit. Das wird auch nicht mehr rückgängig gemacht. Der Grund ist, dass sich die Streckenführung auf Bundesstraßen häufiger und öfter ändert, als auf Autobahnen. So z.B. durch neue Durchfahrtsverbote, Straßensperrungen oder Baustellen. Die Daten für die Mauterhebung ändern sich dadurch viel kurzfristiger als bisher.
Heißt also: Die OBU errechnet nicht mehr den Mautbetrag. Die Berechnung findet stattdessen im Rechenzentrum statt.
Informationen findet man im Kunden-Portal von TollCollect
Wer trotzdem Informationen über Mautbeträge und die gefahrenen mautpflichtigen Strecken braucht, findet diese im Kunden-Portal von TollCollect. In der Rubrik „Nicht abgerechnete Fahrten“ gibt es eine ausführliche Aufstellung. Benötigt der Kunde den Mautbetrag sozusagen in Echtzeit, besteht außerdem die Möglichkeit, die gefahrene Strecke mit der TollCollect-App nachzustellen, um den Mautbetrag zu erfahren. Hierbei ist aber wichtig, dass die Buchung nicht abgeschlossen wird. Ansonsten kommt wie gewohnt die monatliche Mautaufstellung mit dem Einzelfahrtennachweis und vielen weiteren Detailinformationen.
Apropo Kundenportal. Was kann der Kunde dort noch machen? Zuallererst steht es in den Sprachen Deutsch, Englisch, Polnisch und Französisch zu Verfügung. Neukunden müssen sich logischerweise registrieren, bereits registrierte Kunden können im Customer-Service ihren Aktivierungscode anfordern.
Danach sind die aktuellen Kunden- und Fahrzeugdaten einsehbar und können jederzeit geändert werden. Ebenso auch die Vertragsdaten und die Zahlungsweise. Natürlich kann auch Einsicht in noch nicht abgerechnete Fahrten, offene Abrechnungen und aktuelle Abrechnungsdokumente genommen werden. Bei letztere besteht auch die Möglichkeit, diese herunterzuladen.
Weitere Infos zu diesem Thema sind auf der Website von Toll Collect nachzulesen oder in der hier als Download verfügbaren Broschüre.
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