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Der Mindestlohn ist nicht einmal eingeführt und schon soll er unterlaufen werden

Die Abkürzung „SVG“ wird vielen von Euch nix oder nur wenig sagen. Sie steht für Straßenverkehrsgenossenschaft und ist ein Beratungs- und Servicedienstleister für die Transport- und Logistikbranche.
So werden Versicherungen für Transport- und Logistikunternehmen vermittelt oder auch Weiterbildungsmaßnahmen für Berufskraftfahrer angeboten.

Hier in Deutschland haben sich 17 regionale Straßenverkehrsgenossenschaften (SVGen) unter dem Dach der SVG Bundes-Zentralgenossenschaft Straßenverkehr eG (SVG-Zentrale) mit Sitz in Frankfurt am Main zusammengeschlossen. Rund 8000 Transport- und Logistikunternehmen in Deutschland sind Mitglied bei einer SVG.

Ausserdem betreibt die SVG mehrere Autohöfe und Tankstellen. So z.B. in Köln, Dresden, Kassel oder Schwabhausen bei Gotha. Also auch durch mich als Fahrer machen die Umsatz und Gewinn. Und das bestimmt nicht wenig.
Auch in Düsseldorf gibt es einen SVG – Autohof. Dessen Standort ist direkt bei Henkel. Da habe ich vor Jahren oft geladen. Danach war meine Schichtzeit meist vorrüber. Die Standzeiten bei Henkel waren unterirdisch. Wie es da heute ist, weis ich nicht. War schon lange nicht mehr da. Traurig bin ich da nicht drüber.

So machte ich halt meine Pause auf diesem Autohof. Ich will es mal so ausdrücken: Dort war es immer irgendwie schmuddelig. Freiwillig wäre ich da nicht geblieben. Aber wie bereits erwähnt. Das ist schon Jahre her. Keine Ahnung, ob sich da mittlerweile etwas zum positiven verändert hat.

Jetzt hat eine der regionalen Straßenverkehrsgenossenschaften ein neues Geschäftsfeld entdeckt: Arbeitgebern werden Wege aufgezeigt, wie der Mindestlohn unterwandert werden kann.
Auf dem Autohof in Dresden fand oder finden Mindestlohn – Seminare für Arbeitgeber statt. Dort wird Spediteuren erklärt, wie man trotz Mindestlohn die Fahrer weiter mit Niedriglöhnen abspeisen kann.
Der Seminarleiter im Auftrag der SVG Sachsen-Thüringen hat da eine tolle Idee. Transportunternehmen verdienen nur Geld, wenn der Lkw rollt. Nur das wäre wirkliche Arbeitszeit. Wartet ein Fahrer – oder wie es der Seminarleiter ausdrückt: Steht ein Fahrer rum – , also z.B. beim Entladen des Lkw, dann wäre das Bereitschaftszeit. Dafür gilt natürlich nicht der Mindestlohn.

Stattdessen werden Musterarbeitsverträge verteilt. In denen steht geschrieben, dass bei „normale Arbeitszeiten“, also dann wenn der Lkw fährt, 8.50 Euro bezahlt wird. Steht der Lkw stattdessen, weil der Fahrer warten muss oder gerade be- oder entlädt, werden nur noch 2.55 Euro gezahlt.
Was also mehr bezahlt wird, zieht man den Fahrern später wieder ab.

Die SVG Sachsen-Thüringen sieht sich da im Recht. Der Fahrer ist während der Bereitschaftszeit nicht vollständig tätig. Oder anders ausgedrückt: Er hat gewartet, bis er arbeiten darf. Diese Zeiten müssen natürlich anders vergütet werden.
Ansonsten wäre man bei Bruttolöhnen um die zweitausend Euro. Und die kann im Osten Deutschlands kein Transportunternehmer zahlen. Findet zumindest die SVG Sachsen-Thüringen.

Anders sieht das Franz Josef Düwell. Er war lange Vorsitzender Richter am Bundesarbeitsgericht und hat sich intensiv mit dem Mindestlohngesetz beschäftigt. Er hält den Trick mit der unterbezahlten Bereitschaftszeit für illegal.
Seiner Meinung nach ist nicht nur die Vollzeit Mindestlohnpflichtig, sondern auch die Teilzeit. Das wäre die gesicherte Rechtslage.

Mindestlohn Lkw Fahrer

Aber nicht nur im tiefsten Osten werden solche Seminare angeboten. Auch in Hamburg gibt es nächste Woche eine Veranstaltung. Für 129.00 Euro netto können sich Unternehmer in den neuen Regelungsbereich des Mindestlohngesetzes einführen lassen. Ein leckeres Essen inbegriffen. Und mich würde es wundern, wenn dieser dubiose Arbeitsvertrag dort keine Rolle spielen würde. Tja, die SVG macht es möglich.

Aber nicht mehr für mich. Deren Autohöfe lasse ich in Zukunft rechts oder links liegen. Leckeres Essen bekomme ich auch anderswo.

SVG Veranstaltung Hamburg

Bericht in der ARD Sendung Monitor >>>

Update: Bei der SVG hat man sich zum Bericht auf Monitor geäußert:

In einem Bericht des Politmagazins „Monitor“ vom 11.12.2014 zum Thema Mindestlohn wurde der Eindruck erweckt, die SVG würde in ihren Seminaren Unternehmer schulen, wie man den Mindestlohn für Fahrer umgehen kann.
Dazu möchten wir heute Stellung nehmen: Im gezeigten Seminar der SVG Sachsen und Thüringen geht es darum, Berufskraftfahrer und Unternehmer über die neuen Anforderungen zu informieren und ihnen zu helfen, den ab Januar 2015 geltenden gesetzlichen Mindestlohn richtig umzusetzen, denn mit dem neuen Gesetz steigen die Anforderungen an Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

Die SVGen vermitteln Wissen praxisorientiert und aus seriösen und anerkennten Quellen, wie z.B. Verbänden und aus den geltenden Tarifverträgen. Es gehört nicht zur Philosophie unserer Genossenschaft, Tricks weiterzugeben, wie man Gesetze umgeht.
Wir sind der Überzeugung, dass Berufskraftfahrer eine zentrale Rolle in der Logistik einnehmen und arbeiten seit jeher aktiv daran, die Arbeitsbedingungen für Berufskraftfahrer zu verbessern. Wir werden uns heute und in Zukunft nicht daran beteiligen, Schlupflöcher zu suchen, um Fahrer schlechter zu stellen.

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Nur mal fix aufs Handy schauen

Laut einer Studie des Versicherungskonzerns Allianz ist Ablenkung am Steuer das am meisten unterschätzte Risiko im Straßenverkehr. Danach ist in Deutschland jeder zehnte Verkehrsunfall maßgeblich durch Ablenkung verursacht. In 30 Prozent aller Verkehrsunfälle spielt dieser Punkt eine Rolle.

Die Studie basiert auf einer repräsentativen Befragung von Autofahrern in Österreich, der Schweiz und Deutschland sowie einer Analyse des gegenwärtigen Forschungsstandes. So gaben immerhin 40 Prozent zu, am Steuer zu telefonieren. Hinzu kommen 43 Prozent, die dazu eine Freisprecheinrichtung nutzen.
Einen Einfluss auf ihre Fahrleistung hat das nach Meinung der meisten Studienteilnehmer allerdings kaum.

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Offener Brief an Zoll – BAG – Polizei – Ordnungsämter

Offener Brief an das Bundesfinanzministerium, Bundesjustizministerium, Bundesverkehrsministerium, Bundeswirtschaftsministerium

Frage: Dürfen die EU-Ausländer mit einem Ausfuhrkennzeichen (ehm. Zollkennzeichen) einen gewerblichen Güterkraftverkehr innerhalb der EU durchführen? Antwort: Nein!

Warum wird in Deutschland zigtausendfach Wirtschafts- und Steuerkriminalität geduldet ohne massiv dagegen einzuschreiten? Erneut stelle ich fest, dass die Untätigkeit der Behörden (Personalmangel?) dem unfairen Wettbewerb in der Transportbranche vorschub leistet.

Ich fordere die zuständigen Behörden auf, endlich gegen diese offensichtlichen Straftaten vorzugehen und damit den fairen Wettbewerb herzustellen.

Hintergrund ist, dass u.a. die (nur beispielgebend) Spedition Waberer in diesem Jahr ca. eintausend neue Einheiten bestellt hat, die eigentlich nur überführt werden sollten, aber jedes Mal mit einem Ausfuhrkennzeichen, einen illegalen gewerblichen Güterkraftverkehr betreibt. Das machen andere natürlich auch, die sich einen neuen Auflieger bei einem Hersteller wie Schmitz oder Krone selbst abholen.

Die Spedition Waberer´s International Zrt. ist eine der größten Speditionen in der EU. Um seine Position in Deutschland zu verstärken und weiter auszubauen, hat das Unternehmen jetzt eine Vereinbarung über den Kauf von weiteren 600 Sattelaufliegern mit Schmitz Cargobull abgeschlossen. Zusammen mit den bereits früher erworbenen Fahrzeugen nimmt Waberer’s in diesem Jahr weitere 730 Trailer – alle vom europäischen Marktführer – in Betrieb.
Damit versetzt Waberer’s International sich in die Lage, auf den europäischen Märkten die Logistikkosten ihrer Auftraggeber zu senken“, betont György Wáberer, der jetzt schon mehr als 3 000 LKW im gewerblichen Güterkraftverkehr innerhalb der EU betreibt.

Ob nun Fracht bei der Ausfuhr gefahren werden darf oder nicht, da streiten sich die Geister. Weil die Vorschriften nicht eindeutig sind. Für Ausfuhrkennzeichen ist § 19 FZV zuständig, der widerum einen Vermerk hat, dass er „vorbehaltlich des § 16 FZV“ anzuwenden ist.
Daraus schließen einige, in Punkto Güterverkehr gilt §16 und wäre damit illegal. Andere sehen darin keinerlei Bedeutung und sagen Güterverkehr ist erlaubt.

Ich jedoch bin sicher, dass es eher nicht erlaubt ist, es aber trotzdem gemacht wird – eben weil sich keiner die Mühe macht den Sachverhalt genau zu klären.

Paragraph 19 FZV sagt eindeutig aus, dass er vorbehaltlich der Bestimmungen des § 16 FZV anzuwenden ist.
Das Problem am § 16 FZV und damit die Wurzel der Unklarheit ist, dass dort keine Rede vom „Ausfuhrkennzeichen“ ist. § 16 FZV führt aus, das KURZZEITKENNZEICHEN eine zeitlich begrenzte Gültigkeit haben, die aufgedruckt sind und statt der Landkreiskennung mit 03 oder 04 beginnen. Hier wird Bezug auf § 8 (1) FZV genommen.

Auch „rote“ Kennzeichen nennt § 16 FZV ausdrücklich. Von Ausfuhrkennzeichen direkt ist nicht die Rede. § 19 FZV hingegen nimmt direkt Bezug auf „Ausfuhrkennzeichen“ die nach den Vorschriften des § 8 (1) Satz 2 FZV zu vergeben sind und DAMIT ZWINGEND mit der Landkreiskennung zu kennzeichnen sind. Und das genau ist das Problem für die kreative Auslegung von § 16 FZV.

Da wird argumentiert, dass die genannten Kurzzeitkennzeichen aus § 16 FZV grundsätzlich mit 03 oder 04 (statt mit Landkreiskennung) beginnen und mit diesen der Güterverkehr nicht gestattet ist. Da Ausfuhrkennzeichen mit der Landkreiskennung beginnen können, die ja dann im Umkehrschluss KEINE KURZZEITKENNZEICHEN sein dürften, da diese zwingend mit 03 oder 04 beginnen.
Paragraph 16 FZV schließt lediglich den Güterverkehr für Kurzzeitkennzeichen die mit 03 oder 04 beginnen und für „rote“ Kennzeichen ausdrücklich aus. Genau hier ist das bzw. ein Problem vorhanden!

Das Ausfuhrkennzeichen ist zwar eine Art „Kurzzeitkennzeichen“, aber nicht das Kurzzeitkennzeichen

Hier ist eine weitere Lücke im Gesetz, die es vornehmlich den weniger gesetzestreuen Spediteuren ermöglicht, sich durch unlauteren Wettbewerb Vorteile zu verschaffen.
Hier muss zwingend nachgebessert werden, ob die „kreative“ Auslegung nun die Güterbeförderung erlaubt oder nicht. § 16 FZV nennt aber auch noch die Begriffe „Probe/Überführungsfahrt“, dass auch einen Fahrt die zur Ausfuhr des Fahrzeugs dient AUCH eine ÜBERFÜHRUNGSFAHRT ist, wird einfach nicht zur Kenntnis genommen.

Die zulassungsrechtlichen Fragen befinden sich tatsächlich außerhalb des Zuständigkeitsbereichs des BAG, weil diese Überführungen inkl. des Gütertransports u.a. dem zollrechtlichen Bestimmungen unterliegen bzw. dem deutschen Zoll.
Die EU ist eine Zollunion, innerhalb derer keine Zölle erhoben werden, nur wenn jemand angeblich eine Ware kauft und innerhalb der EU über die Grenze transportiert, muss er die Zoll-Steuerrechtlichen Anmeldungen elektronisch digital als Umsatz- und Mehrwertsteuer (Atlas-Steuersystem) anmelden.

Das wiederum geht eigentlich den Transport-Unternehmer nichts an. Es sei denn, er hat zollrechtliche Befugnis, indem er einen Zoll-Beauftragten in der Firma beschäftigt. Deshalb sind auch die Überführungsfahrten gem. § 16 der FZV, die Fahrten, die in der Hauptsache nur der Überführung eines LKW an einen anderen Ort dienen und nicht dem eigentlichen Zweck des GüKG unterliegen, außerhalb des GüKG.
Nur da die LKW und/oder Auflieger keine ordentliche Straßenverkehrsrechtliche Zulassung besitzen, können die Transporte auch nicht unter das GüKG fallen. Dazu bedarf es einer EU-Lizenz, die es ja nur für erlaubten gewerblichen Güterkraftverkehr gibt. Diese Erlaubnis gibt es wiederum nur mit einer Transportversicherung gem. der Zulassung des LKW, der unter dem CMR Recht fährt.

Der CMR Transport ist ja wiederum nur mit einem zugelassenen angemeldeten LKW mit einer EU-Lizenz erlaubt. Ausnahme ist, wenn ein Notfall vorliegt, der allerdings bewiesen werden muss, wenn z.B. ein Lkw einen Unfall hatte und es keine andere Möglichkeit gibt, den Transport zu bewerkstelligen.
Da sind die Polizei, der LKW-Verkäufer, der Absender der Ware und der Empfänger beweispflichtig, wenn sie jeweils damit zu tun haben.

Das Problem ist daher, dass die Zulassung des LKW nicht in der EU-Lizenz bzw. deren Lizenz-Abschrift Nr. beinhaltet ist und es deswegen dafür auch keine Strafverfolgung gibt. Trotzdem ist es ein illegaler gewerblicher Güterkraftverkehr, weil dieser nicht unter der EU-Lizenz durchgeführt werden kann und demnach nicht erlaubt ist.

Zudem ist die Ware ohne CMR auch nicht versichert. Da nutzt es auch nichts, eine EU-Lizenz mitzuführen und einen CMR-Frachtbrief dabei zu haben.

Das sollte sich meiner Meinung nach unbedingt ändern, denn jede EU-Lizenz (fortlaufende Abschrift Nr.) sollte mit der „LKW-Zulassung“ eine Einheit bilden. Dies war in Deutschland bis 1974 auch so geregelt, allerdings mit begrenzter Anzahl der Genehmigungen, was heute nicht mehr der Fall ist.
Auch die Überführungskennzeichen und Kurzkennzeichen dürften grundsätzlich nicht in Verbindung mit einer EU-Lizenz inkl. zur CMR-Beförderung versicherungstechnisch benutzt werden.

Es kann hier aber auch evtl. die Ware ausschlaggebend sein, die dem verfügungsrechtlichen Besitzer der Ware und dem Empfänger der Ware gehört. Wenn LKW-Besitzer, Absender und Empfänger derselbe ist, ist dieser Transport erlaubt.

Der dazugehörige Rechnungsbeleg zum Verkauf und Ankauf innerhalb einer Firma bei grenzüberschreitendem Transport ist wichtig. Da wurde früher auch in Deutschland sehr viel Schindluder getrieben, indem scheinheilig die Ware laut Papier vom Transportunternehmer (der eine Handels-Firma hatte) gekauft und beim Abladen wieder (laut Papier) verkauft wurde.
Das Problem gibt es jetzt nicht mehr, da ja jeder Mensch in der EU ohne Probleme eine EU-Lizenz bekommen kann. Die Rechtslage bei Überführung der LKW und Auflieger in einen anderen Staat, richtet sich nach dem jeweils abgeschlossenen Abkommen, aber nur wenn der Transporteur auch der Besitzer der Ware ist, ist dieser Transport über die Grenze ok.

Das hört sich eher nach „wir wollen nicht und brauchen eine Ausrede“ an. Mit 250 Beamten im Aussendienst – die auch noch mind. zu zweit unterwegs sind – sind es dann letztendlich 125 Fahrzeuge die ALLE Autobahnen überwachen sollen. Lächerlich!
Wenn man dann noch bedenkt, dass eine anständige Kontrolle mindestens eine Stunde braucht und somit max. 8 bis 10 Fahrzeuge pro Schicht kontrolliert werden können. Mit also 125 Fahrzeugen ergibt das max. 1.250 kontrollierte Fahrzeuge pro Schicht. Es gibt Autobahnen, da fahren 1.250 Fahrzeuge in einer halben Stunde. Also ist die Kontrolldichte in Deutschland eigentlich geradezu beschämend.

Wir würden ja gerne, aber die Gesetzeslage lässt uns nicht“ – die wiederholte Aussage des BAG.

Da ist es kein Wunder, dass Kabotage gefahren wird und gegen sämtliche oben aufgezeigten Auflagen verstoßen wird. Die Gefahr, erwischt zu werden, liegt doch im Promillebereich. Fährt dann jemand nachts (während die BAG praktisch gar nicht kontrolliert), ist die Wahrscheinlichkeit erwischt zu werden, gleich Null.

Ergänzend zu dieser Thematik muss auch gleichzeitig darauf hingewiesen werden, dass auch im Bereich der „grünen Kennzeichen“ und der Steuerbefreiung dieser eine massive Wettbewerbsverzerrung stattfindet.

Für zulassungspflichtige Anhänger wird in Deutschland eine Kraftfahrzeugsteuer erhoben. Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Anhänger aber von dieser befreit werden. Für eine Befreiung von dieser Regelung ist es zwingend erforderlich, dass der Anhänger ein „grünes Kennzeichen“ führt.
Auf Antrag des Fahrzeughalters wird dann die Kfz-Steuer für einen Anhänger (kein Wohnanhänger) durch die Finanzverwaltung nicht erhoben. Der „steuerbefreite“ Anhänger darf in diesem Fall allerdings nur hinter Zugmaschinen mitgeführt werden, für die ein Anhängerzuschlag in ausreichender Höhe festgesetzt wurde. Sollte das einmal nicht der Fall sein, so haftet in jedem Fall der Halter des Anhängers für die Steuer.

Fallen die Voraussetzungen für die Kraftfahrzeug-Steuervergünstigung weg, so ist der Steuerpflichtige verpflichtet, dieses dem Finanzamt anzuzeigen (§ 7 Abs. 1 Satz 2 KraftStDV). Die Kontrolle der Sonderregelung obliegt dem Bundesamt für Güterverkehr, dass dem Finanzamt Kontrollmitteilungen zuleitet.
Gelegentlich werden auch von den Zoll- und Polizeibehörden im Rahmen von Verkehrskontrollen solche Mitteilungen erstellt.

Die Vorschrift des § 10 Abs. 4 KraftStG ist dahingehend zu verstehen, dass Kraftfahrzeugsteuer für einen Anhänger zu erheben ist, sobald der Anhänger entgegen der in dem Antrag nach § 10 Abs. 1 Satz 1 KraftStG erklärten Absicht im Inland hinter einer Zugmaschine verwendet wird, für die kein – ausreichender – Anhängerzuschlag nach § 10 Abs. 3 KraftStG festgesetzt worden ist (unzulässige Verwendung).

In Deutschland führen regelmäßig folgende Sachverhalte zu einer unzulässigen Verwendung der Anhänger:

  • Inländische Zugfahrzeuge, für die kein oder ein zu geringer Anhängerzuschlag erhoben wird (Ausnahme Kfz im Sinne des § 3 Nr. 9 KraftStG).
  • Inländische Zugfahrzeuge mit einem roten Kennzeichen (§ 10 KraftStG erfasst nur das Halten von Fahrzeugen. Rote Kennzeichen werden aber zugeteilt).
  • Ausländische Zugfahrzeuge

Zieht ein ausländisches Kraftfahrzeug einen nach § 10 Abs. 1 KraftStG befreiten Anhänger, so kann nach Auffassung der Finanzverwaltung kein Anhängerzuschlag für das Zugfahrzeug erhoben werden, weil die Zugfahrzeuge aufgrund eines Befreiungsabkommens von der KraftSt befreit sind.
Es ist also der Tatbestand der unzulässigen Verwendung gegeben. Die nach § 9 Abs. 1 Nr. 5 KraftStG entstehende Steuer für den Anhänger ist durch dessen Halter zu entrichten. Diese Regelung findet auch für Zugfahrzeuge Anwendung, die nach dem Zusatzabkommen zum Nato-Truppenstatut von der Kraftfahrzeugsteuer befreit sind.

Aufgrund der illegalen Vorteilsnahme durch diesen Kennzeichenmissbrauch wird nicht nur der ehrliche Wettbewerb massiv beeinträchtigt, sondern darüber hinaus wird dem deutschen Fiskus erheblicher Schaden durch das Nichtentrichten der Anhängerzuschläge zugefügt. Auch hier muss dringend stärker kontrolliert werden!

Zum Abschluss möchte ich nochmals dringend auf Punkt 1 meiner Petition hinweisen: Die Kontrolle der Pkw Maut sollen die 450 BAG Beamten übernehmen und zwar auf allen Straßen. Da haben die dann gar keine Zeit mehr ihrer eigentlichen Aufgabe nachzukommen!!!
Die Polizei weigert sich den Gewerkschaften zu folge, Mautkontrollen durchzuführen, weil sie zu wenig Beamte haben und die vorhandenen für die Verkehrssicherheit benötigt werden. Wenn das BAG DAS MACHT, DANN GIBT ES AUS MEINER SICHT LKW KONTROLLEN NUR NOCH IM PROMILLE BEREICH.

Das aber wiederum verschärft das Ausnutzen der bereits bestehenden Schlupflöcher zur Vorteilsnahme im Wettbewerb. Das ist doch Irrsinn was da geplant ist.

Maut auf ALLEN Straßen, wer soll das kontrollieren?????? Nicht nur, dass das BAG „zweckentfremdet“ werden soll und heute schon viel zu wenige Leute hat um Ihre Hauptaufgabe zu erfüllen. Nein nun sollen die auch noch potenziell ALLE Pkw kontrollieren. Entschuldigung aber Herr Dobrindt kann das unmöglich ernst meinen. Er nimmt „nur“ hochgerechnet etwas mehr als 600 Mio. Euro mehr ein als heute, MUSS aber eine flächendeckende Kontrolle auf allen Straßen hinbekommen.

Im Mautgesetz steht, dass die BAG für Maut zuständig ist, § 4 und § 7 Mautgesetz (ABMG). Nach Herrn Dobrindt´s Plänen handelt es sich aber um KEINE Maut sondern um eine „INFRASTRUKTURABGABE“, die den Charakter einer Steuer hat.
Als Maut definiert man eine Abgabe, die man entrichten muss um eine bestimmte Strecke fahren zu dürfen. Wie kann also hier gesetzeskonform das BAG zur Kontrolle der „INFRASTRUKTURABGABE“ herangezogen werden, wo doch die Beamten so dringend für die Kontrolle im Güterkraftverkehr benötigt werden.

Hätte Herr Dobrindt nur eine „Autobahnmaut“ ins Auge gefasst, hätte man die Kontrolle über die bestehenden Mautbrücken der LKW machen können. Die nehmen ja heute schon jedes Fahrzeug auf, und was als PKW eingestuft wird, wird gleich wieder gelöscht.
Das wäre doch die perfekte Lösung gewesen, so aber wird er – wenn er richtig kontrollieren will – die lächerlichen 600 Mio. Euro und wahrscheinlich ein Vielfaches dessen, in ein funktionierendes Kontrollsystem investieren müssen.

Auch in diesem Bereich, des Anhangs meiner Petition, der Vorteilsnahme einiger Wettbewerber, müssen zwingend durch Personal und Kompetenzaufstockung des BAG, der Polizei und des Zollpersonals durchgeführt bzw. verstärkt werden.
Nur mal ein paar Zahlen, damit bekannt ist von welchem Umfang die Rede ist: Alle Autobahnen in Deutschland haben eine Länge von ca. 12.800 km, Das BAG kontolliert das mit ca. 250 Beamten im Außendienst. Schon das ist eigentlich lächerlich.

Die Gesamtlänge ALLER Straßen in Deutschland (die muss man dann ja irgendwie auch kontrollieren für die PKW Maut) sind ca. 644.400 Kilometer. Es wären also läppische 632 000 Kilometer, die zusätzlich auf die 250 Beamten zukämen. Da kommt dann statistisch gesehen alle 1000 Jahre ein BAG Beamter zur Kontrolle vorbei.

Noch ein kleines Rechenbeispiel: 12 800 Autobahn km mit 250 Beamten heißt, ein Beamter ist statistisch für 51 km Autobahn zuständig. Rechnet man das nun hoch auf 644 400 km Straßennetz bräuchte man ca. 12 700 Beamte, damit man wieder alle 51 Kilometer einen aufstellen kann. Man muss also lediglich 12 350 Leute zu Beamten erklären und losschicken. Nur für den Außendienst wohlgemerkt.

Eine derartige Untätigkeit der Behörden, zum Nachteil der ehrlichen Wettbewerber, mit unseren heimischen Arbeitsplätzen, und zum Nachteil von Deutschland, kann nicht länger hingenommen werden.

Mit freundlichen Grüßen

Udo Skoppeck

V.i.S.d.P.

Actie in de Transport Germany

www.a-i-d-t.de

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Der Trucker

Ich bin ein ganz normaler Versicherungsvertreter, der ein Gebiet von knapp 500 Kilometer Umfang betreut. Durch dieses große Gebiet kommt es vor, dass ich meine Frau und meine Kinder immer nur im Abstand von 14 Tagen sehen kann. Es ist hart, aber ich liebe meinen Job und, na ja, ich sehe meine Betty und die 2 Kinder (Michelle und Debby) ja alle 14 Tage und dann bleibe ich ja auch 2 Wochen Zuhause und kümmere mich um sie.

Ich war wieder mal auf Tour und mittlerweile auf dem Heimweg. Es waren noch gut 100 Kilometer bis zu meiner Betty und es lief gut. Doch was war das; urplötzlich kam Nebel auf und da auch schon die Dunkelheit hereinbrach, dachte ich mir, such ich mir halt ein Hotel und übernachte noch mal. Nach etwa zwei Kilometer ging auf einmal der Motor meines Wagens aus und ich konnte ihn nicht mehr starten. Da auch mein Handy versagte und ich kein Netz bekam, konnte ich nicht mal Hilfe rufen.

Nach etwa fünf Stunden – es war gerade Mitternacht und ich war schon in Richtung der nächsten Stadt gelaufen – hörte ich plötzlich ein Motorengeräusch. Hinter mir schien ein Truck zu sein. Der Fahrer stoppte sein Fahrzeug und öffnete die Beifahrertür.
Kann ich dich ein Stück mitnehmen Kumpel?“ hörte ich eine tiefe Stimme aus dem inneren des Trucks. Erfreut stimmte ich zu und erzählte ihm was passiert war und wo ich hinwollte. Er meinte mit einem zustimmenden Nicken „OK. Spring rein.“.
Während der Fahrt unterhielten wir uns und ich erfuhr, dass er diese Stecke seit 10 Jahren jede Woche fährt. Auch auf ihn warteten zuhause eine Frau und 2 Mädels und morgen wollte auch er endlich wieder bei Ihnen sein. Weiterhin erfuhr ich, dass er sich große Sorgen um seine Familie machte, falls ihm was passieren würde. Und na ja, was soll ich sagen, ich sprang sofort darauf an und schwatzte ihm eine Lebensversicherung auf.

Er war hell auf begeistert und wollte, dass ich sofort ein Vertrag aufsetzen sollte. Was ich auch tat. Nach dem er unterzeichnet hatte bestand er auch darauf, die ersten sechs Raten gleich zu bezahlen, so das sie gleich in Kraft trat.

Es war inzwischen kurz vor eins und wir näherten uns einer Raststätte. Nun teilte er mir mit, dass er nun abbiegen müsste. Wenn ich aber in die Raststätte ginge, sollte ich einen Gruß von Joe ausrichten. Dann würde mich bestimmt jemand den Rest des Weges mitnehmen. Also verabschiedete ich mich von Joe und ging in Richtung des Gastraumes.
Während ich den Schankraum betrat, hörte ich im Hintergrund den Motor aufheulen. Ich ging zum Tresen und fragte den Wirt, ob es jemand gibt, der in meine Richtung fahren würde. Der Wirt zeigt auf einen bärtigen Mann an einem Tisch, zu dem ich mich hin begab. Während ich mich abwandte sagte ich etwas lauter: „Ich soll euch einen Gruß von Joe ausrichten„.

Es wurde still im Lokal und der Wirt fragte erstaunt „Joe? Joe der Trucker„? Nach einem Kopfnicken von mir sagte er : „Das kann nicht sein, Joe ist Tot. Er starb genau heute vor einem Jahr. Als er hier losfuhr um endlich nach Hause zu kommen wurde sein Truck geschnitten und stürzte gleich an der Ausfahrt die Böschung hinunter. Wenn Sie wollen können sie den Truck noch sehen er liegt so tief das man ihn nicht bergen konnte.“ Nach meiner Frage nach seiner Familie erfuhr ich, dass er am Tage seines Todes eine hohe Lebensversicherung abschloss und somit die Zukunft seiner Familie gesichert war.

Ich sah in meine Tasche und der Versicherungsantrag war verschwunden und das Geld auch. Nun war ich neugierig geworden und ging zu der Ausfahrt. Dort sah ich die Böschung hinunter und da lag der Truck in dem ich eben noch saß. Etwa 10 Meter vor mir erschien eine leuchtenden Gestalt. Es war Joe und ich hörte diese tiefe Stimme:

Danke Kumpel

(freie Übersetzung einer amerikanischen Fernfahrer Legende)

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Neues in Kürze

Quer liegende LKW auf den Autobahnen sind bei diesen Witterungsverhältnissen nichts Seltenes. Oft verlieren die Fahrer die Kontrolle, weil die Lastwagen keine Winterreifen haben. Eine tödliche Bedrohung für die anderen Verkehrsteilnehmer.

So beginnt ein Bericht der Regionalnachrichten „Brandenburg Aktuell“ des RBB. Das dazugehörige filmische Dokument ist auch nicht besser. Oder eher totaler Mumpitz. Öffentlich-rechtliches TrashTV halt. Erinnert mich an „Achtung Kontrolle“.
Interessant finde ich, dass es Menschen gibt, die während der Fahrt erkennen, mit was für Reifen ein Lkw unterwegs ist. Die wären ein Fall für „Wetten dass…“. Da bleiben die dem Format wenigstens treu.

Zwei Bundesverbände und ein Wirtschaftverband haben vor mehr als einem Jahr ein Frage- und Antwortspiel zum Thema Lkw und Winterreifen durchgeführt. Ich habe diese Seite schon einmal erwähnt, finde aber auf meinem Blog den Link nicht mehr. Deshalb erwähne ich diese Seite halt noch einmal. Passt ausserdem gut zum Thema: Häufig gestellte Fragen zu Lkw-Winterreifen.

Wie bringt man Güter schnell und sicher ans Ziel?

Der Minister für Verkehr und Infrastruktur in Baden-Württemberg, Winfried Hermann, hat es erkannt:

Sie sind viele und Sie sind fast täglich im Einsatz: Knapp 28.000 sozialversicherungspflichtig beschäftigte Fahrerinnen und Fahrer – allein in Baden-Württemberg – transportieren die Waren, die unsere Gesellschaft in kürzester Zeit verfügbar haben möchte. Damit bilden Sie das Rückgrat eines mittelständisch geprägten Wirtschaftszweiges

Und weiter:

Wer sein Berufsleben hauptsächlich auf der Straße verbringt, kennt die Staus, Gefahren und Probleme aus täglicher Erfahrung

Genau diese Erfahrungen möchte er sammeln und darüber diskutieren, um sie in die tägliche Arbeit seines Ministeriums einfließen zu lassen. Deshalb lädt er alle LKW-Fahrer am Freitag, dem 15. Februar 2013 ins Ministerium für Verkehrs- und Infrastruktur Baden-Württemberg, Hauptstätter Straße 67, 70178 Stuttgart, ein. Eine Anmeldung ist natürlich erforderlich.

Vielleicht könnte Ihm bei dieser Gelegenheit einer sagen, dass der sogenannte Ausweichverkehr nur die wenigsten Bundesstraßen betrifft. Aber das weiss er wohl selbst.

Wer sein Auto liebt, konserviert es

Manche scheinen zu glauben, dass das auch mit Urin funktioniert. Dumm ist nur, wenn das in aller Öffentlichkeit passiert und dazu noch vor den Augen der Staatsmacht. Laut dem „Bayerischen Rundfunk“ erwartet den 50-Jährigen nun ein saftiges Bußgeld. Was man auch immer in Bayern unter „saftig“ versteht.

Nochmal zurück zum Winter

An den Autobahnen in Rheinland-Pfalz wird es auch weiterhin keine Schnee- und Eisräumstationen geben. Der Sprecher des rheinland-pfälzischen Verkehrsministeriums Joachim Winkler, erklärt auch warum:

Die Brummifahrer seien verpflichtet, Leitern, Stangen und Schieber dabei zu haben, um vor Fahrantritt das Fahrzeug von Eis und Schnee freizuräumen. Sinn machten solche Anlagen im übrigen nur für jene Lkw-Fahrer, die dort gerade geparkt hätten. Ansonsten würden sie ja mit vorschriftswidrigen Fahrzeugen eine solche Anlage ansteuern.

Neben Rheinland-Pfalz bieten auch Mecklenburg-Vorpommern, Bremen und Berlin keine Möglichkeiten an, die Plane oder den Koffer vom winterlichen Ballast zu befreien.

Harte Burschen

In Linz wurde ein Lkw-Fahrer bei einer Verkehrskontrolle gestoppt. Dabei stellte sich heraus, dass der in Ungarn wohnhafte Mann seit 30 Jahren mit gefälschten Papieren unterwegs war. Tolle Leistung. Vielleicht sollte man Ihm ein gültiges Dokument schenken. Damit fahren viele sicher schlechter.

Ein Pole inspiziert seinen Lkw, rutscht dabei aus und wird von einem anderen Laster angefahren. Dessen Fahrer ergreift daraufhin die Flucht. Laut „TLZ.de“ holt der polnische Fahrer aber keine Hilfe. Erst Stunden später wird eine Polizeistreife auf Ihn aufmerksam, da er sich kaum noch auf den Beinen halten kann.

Ein Mann kauft einen gebrauchten Lkw und macht sich mit diesem Gefährt auf den Weg nach Travemünde. Zwischen Brunsbüttel und Itzehoe fiel Zollbeamten die unsichere Fahrweise des Mannes auf und er wurde daraufhin gestoppt. Neben einer ausgeschlagenen Lenkung, völlig durchgerosteter und sogar gebrochener Rahmen, sowie eine Achse, an der die Querlenkung abgerissen war, stellten die Beamten auch fest, dass der Fahrer auf einem Auge blind war.

Eurotransport.de berichtet über einen Thüringer, der seit einigen Wintern sein Geld auf der „IceRoad“ verdient. Mit jeder Tour bringt er bis zu 50 000 Liter Diesel in die Außenposten der Zivilisation. Zu Beginn der Saison hat er jedoch höchstens 12 000 Liter im Tank. Erst mit zunehmender Eisdicke darf auch die Zuladung schwerer werden.

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Neues in Kürze

Seit einem Jahr fahren auf speziell ausgesuchten Strecken in Deutschland Lang-Lkw. Über einen Zeitraum von fünf Jahren soll ihr Einsatz getestet und wissenschaftlich untersucht werden. Bisher haben sich aber nur 20 Unternehmen mit 36 Lang-Lkw für den Feldversuch angemeldet.
Pünktlich zum ersten Jahrestag meldete sich der Geschäftsführer des Verbandes „Allianz pro Schiene„, Dirk Flege zu Wort:

Auf dieser schmalen Basis ist es äußerst fraglich, ob eine wissenschaftliche Begleitung dieses Tests überhaupt aussagekräftig ist

Da hat der Mann sicherlich recht. Auch das er eine Ausweitung der Tests ablehnt, ist logisch. Schließlich ist er ein Lobbyist in Diensten der Bahn. Dumm nur, dass selbst die Bahntochter „Schenker“ bereits 25-Meter-Lkw für Überlandtouren einsetzt. Gut, bisher nur in Schweden. Hierzulande will Schenker wohl keinen politischen Ärger riskieren.

Der ADAC hat 2012 auf deutschen Autobahnen rund 285 000 Staus mit einer Gesamtdauer von 230.000 Stunden registriert. Wirklich üble Zahlen. So schlimm, dass die Zeitschrift „Mobilitätsmanager“ natürlich schon den wahren Übeltäter gefunden hat:

Maßgebliche Ursache für die immensen Staus ist die katastrophale Verkehrspolitik mit einem x-Fachen an Brummis, was das Land eigentlich vertragen

Täglich Millionen von Lkw-Fahrten, mehr als die Hälfte davon absolut snnlose, sorgen allein für einen volkswirtschaftlichen jährlichen Schaden von mehreren hundertert Mrd. Euro…

Absolut snnlose Fahrten. Logisch das dieses Land das nicht vertragen. Nein, ich mache mich nicht lustig. Bei der Menge der Staus kann einem schon die Spucke oder eher die Sprache wegbleiben.
Vielleicht liegt das aber an anderen Zahlen, die ich auf der Webpräsentation des „Mobilitätsmanagers“ gelesen habe:

•Rund 700.000 Unternehmen in Deutschland reisen geschäftlich.
•2008 wurden 650 Millionen (!) Dienst- und Geschäftsreisen unternommen, davon rund 490 Millionen mit dem Firmenwagen.

Das sind doch Zahlen, die wirklich beeindrucken.

Der erste Tag des neuen Jahres war noch nicht vorüber und schon gab es erneut Tote, weil ein Fahrer falsch auf eine Autobahn fuhr. Diesmal war es ein Lkw.
Der 40-Tonner war nach Angaben der Polizei zufolge bei der Auffahrt im niedersächsischen Stuhr auf die falsche Bahn geraten. Schon kurz danach kam es zum Zusammenstoß. Mindestens vier Autos waren darin verwickelt.
Der Lkw-Fahrer flüchtete nach ersten Erkenntnissen vom Unfallort, konnte aber von alarmierten Polizisten aus Bremen gestoppt und gestellt werden.

Apropo A1 und falsche Spur. Einige hundert Kilometer südlich ist die Rheinbrücke bei Leverkusen für Lkw über 3,5 Tonnen gesperrt. Anfang Dezember hatten Arbeiter an der Brücke Risse entdeckt. Trotzdem fahren täglich rund 2 800 Brummis über das marode Bauwerk.

Ein Redakteur vom „Express“ machte mit zwei Autobahnpolizisten Jagd auf diese Falschfahrer und berichtete in Schrift und Bild über seine Erlebnisse.

Vor einigen Monaten fuhr ich mit meinem Pkw auf der staufreien A5 über Reifenteile, die ein polnischer Lkw kurz vorher verteilt hatte. So etwas passiert, da kann niemand etwas dafür. Abgesehen von einem Frontschaden an meinem Auto passierte auch nichts. Dieser belief sich laut Kostenvoranschlag meiner Werkstatt auf knapp 1 800 Euro. Die Abwicklung mit dem deutschen Partner der gegnerischen Versicherung erfolgte reibungslos.

Anders ergeht es einer Frau aus Pritzwalk. Sie fuhr im Februar 2010 mit dem Prignitz-Express von der Arbeit nach Hause. Laut „Märkische Allgemeine“ passierte an diesem Tag folgendes:

Als der Triebwagen den Bahnhof Wittstock verließ und beschleunigte, war Erika Horstmann der einzige Fahrgast. Sie saß im vorderen Wagen. Was dann geschah, möchte kein Bahnfahrer je erleben. Plötzlich bremste der Wagen heftig, und der Fahrer kam aus seinem Führerstand gestürzt: „Weg hier!“, habe er ihr zugerufen. Doch ehe sie aus ihrer Sitzreihe klettern konnte, wurde die Frau bereits über die Lehne vor ihr geschleudert. Dabei zersplitterte ihr linker Oberarmknochen.

Der Zug rammte einen quer auf den Gleisen stehenden ungarischen Lkw. Aufgrund der Verletzungen mußte die selbstständige Geschäftsfrau Ihren Laden ein halbes Jahr geschlossen lassen und wartet seitdem auf den Nutzungsausfall.
Die ganze Geschichte findet Ihr hier >>>

Einen Grund zu Feiern haben dagegen wir Lkw-Fahrer. Laut Verkehrsminister Ramsi Ramsauer wurde seit 2008 das Parkangebot an den Autobahnen um über 35 Prozent erhöht. 2012 wurden rund 2 000 Stellplätze fertig gestellt und momentan sind noch weitere 2 000 in Bau.

Da der Bedarf nicht überall direkt an den Autobahnen (BAB) gedeckt werden kann, beabsichtigt das Bundesverkehrsministerium Lkw-Parkflächen ergänzend neben den BAB anzumieten. Dabei verpflichtet sich ein privater Anbieter, für eine bestimmte Zeitdauer zusätzliche Lkw-Parkstände in einer konkreten Bedarfsregion entlang eines BAB-Streckenabschnitts von 50-60 km zu schaffen. Die Straßenbauverwaltung beschränkt sich auf die Vorgabe von Quantität, Qualität und Lage der Parkflächen.

Die Bereitstellung von Parkplätzen neben der BAB soll zunächst über einen Zeitraum von 15 Jahren erfolgen. Die Stellplätze werden den Lkw-Fahrern dann zur Einhaltung ihrer Ruhezeiten kostenlos zur Verfügung gestellt.
Diese Pilotvorhaben sollen entlang der A 9 (Großraum Nürnberg) sowie entlang der A 7 bzw. A 44 (Großraum Kassel) entstehen. Hier kann der Bedarf konventionell nicht gedeckt werden, so das die Voraussetzungen für die Schaffung neuer Lkw-Parkplätze neben der Autobahn im Rahmen von Regionalmodellen gegeben sind.

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Nur keine Wähler verprellen

Mein Arbeitgeber ist ein Transportunternehmer. Ein kleiner dazu. Mit seinen paar Lkw fährt er als Subunternehmer für ein anderes, größeres Logistikunternehmen. Also wie so viele andere kleine Krauter auch.
Seine Frachtpreise anheben kann er wohl kaum. Zumindest nicht von einen Tag auf den anderen. Zum einen hat er Verträge mit seinem Auftraggeber, wie auch dieser mit diversen Kunden.
Also bleiben Mehrkosten an meinem Chef hängen. Dazu zählen neben der wohl bevorstehenden Maut auf Bundesstrassen auch die hohen Spritpreise und immer weiter steigende Versicherungsprämien.

Klar. Das könnte mir egal sein. Hauptsache mein Gehalt kommt jeden Monat pünktlich auf meinem Konto an. Nur das zählt. Logisch. Dafür arbeite ich ja auch. Und das weit mehr als zehn Stunden. So gut wie jeden Tag.
Das war es aber auch schon. Die Frage nach einer Gehaltserhöhung kann ich mir sparen. Mein Arbeitgeber sagt eh nein. Nicht weil er nicht mehr zahlen will, sondern weil der es nicht kann. Und ich verstehe das und habe dafür Verständnis. Kein Scherz. Mehr noch: Eigentlich muß ich froh sein, noch einen Job zu haben.

Umso mehr ärgern mich Vorträge wie dieser:

Da schimpft ein linker Politiker namens Herbert Behrens über die Logistiklobby und nennt im gleichen Atemzug andere, Ihm genehme Lobbyisten vom ACE und VCE Experten. Verlogener geht es kaum.
Immerhin erkennt er, dass ich mit dem Lkw auch Strassen nutzen muß, die nicht dicht an der Autobahn liegen.
Klar, muß ich das. Schließlich beliefere ich auch keine Autobahnraststätten und mir ist kein Betrieb bekannt, welcher eine direkte Anbindung an eine Autobahn hat. Was bleibt mir also anderes übrig?

Verantwortungsvolle Verkehrspolitik. Diese Wörter aus dem Mund eines Politikers zu hören, klingt infam. Jahrzehntelang wurde eben diese Verantwortung von Seiten der Politik nicht wahr genommen. Mehr noch – diese wurde ignoriert und mißachtet. Ein Umdenken war einfach nicht erwünscht. Plötzlich – kurz vor dem kompletten Verkehrsinfarkt – versucht man, diesem Einhalt zu bieten. Aber natürlich nur auf Kosten des Güterverkehrs. Dabei muß jeglicher individueller Verkehr, auch der von Personen, grundlegend in Frage gestellt werden.

Das viele Lkw auf den Strassen unterwegs sind, haben auch Politiker zu verantworten. Vieles wäre anders organisierbar. Aber das ginge sowohl auf Kosten der Wirtschaft, wie auch der Allgemeinheit. Und würde Wählerstimmen kosten. Also schwingt man lieber populistische Reden. Die nächste Wahl kommt ja sicher und welcher Politiker verprellt schon gern seine Wähler? Kein einziger!

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Etwas zum nachdenken – in zweierlei Hinsicht

Letzte Woche rief mich ein Bekannter an und erzählte mir, dass einer seiner Kollegen einen schweren Unfall verursacht hatte und dabei um’s Leben kam. Warum kann sich noch heute keiner erklären – der Mann war ruhig, gewissenhaft und hatte Zeit.
Solch ein Unfall ist grausam und verändert für die Hinterbliebenen alles. Nicht nur der Mann, Vater und Sohn fehlt, sondern auch der Haupternährer der Familie.

Dazu kommt, dass die bürokratischen Mühlen in Deutschland langam mahlen. Bis das soziale Netz mit seiner Renten- und Unfallversicherung zum tragen kommt, kann es schnell zu noch mehr persönlicher Not, Verzweiflung und finanziellen Bankrott kommen.

In solchen Situationen springt der Hilfsfonds „Trucker’s World – Fahrer helfen Fahrern e.V“ ein: Mit finanziellen Soforthilfen unterstützt dieser gemeinnützige Verein in Not geratene Fahrer und ihre Familien. Eine tolle Sache, finde ich.

Toll ist auch der Adventskalender, den Gorden wieder präsentiert. Heute ist Tag 15 an der Reihe. Es wird ein Bild gesucht, welches sich in den weiten des Internets versteckt. Aber mit den Tipps, die sich hinter jedem der Türchen verbergen, dürfte das finden dieses Fotos kein Problem sein.

Der heutige Hinweis lautet:

Auf dem Foto sieht man Kabelsalat mit Weste

Und? Hat Euch diese Zeile der Lösung etwas näher gebracht? Wenn nicht, schaut morgen bei Lucas vorbei. Er präsentiert den nächsten Hinweis. Viel Spass!

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