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TruckOnline.de Posts

Achtung Kontrolle

Die durchaus angenehme Unterhaltung mit dem Beamten dauerte länger als die Kontrolle selber. Das lag vielleicht auch daran, dass für uns beide der Feierabend kurz bevor stand:

BAG Kontrolle

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Fundstücke Teil LXIV

Seit ungefähr zwanzig Jahren fahre über die A3 durch Unterfranken. Eigentlich sollte man in dieser Zeit alles gesehen haben, was sich direkt links und rechts der Strecke befindet. Aber Pusteblume: So ist mir heute zum ersten Mal dieser Brunnen am Rande eines Parkplatzes bei Geiselwind aufgefallen:

Brunnen

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Winterreifenpflicht in Italien

Am 15. November hat in Italien für viele Autobahnen und Staatsstraßen die Pflicht begonnen, Winterreifen aufzuziehen oder zumindest Schneeketten mit sich zu führen. Sie dauert in der Regel bis zum 15. April.
In Umbrien und Sizilien beginnt die Pflicht am 1. Dezember und endet am 31. März.

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Sie haben Post

Philipp hat folgende Bitte:

Hallo,

ich nehme zur Zeit an einem Uniprojekt in Zusammenarbeit mit der Industrie zum Thema „Fahrerbedürfnisse“ teil. Meine Aufgabe ist es mögliche Wünsche und Bedürfnisse von Fahrern zu ermitteln. Idealerweise soll ich auch Fahrer finden, die zum Beispiel durch eigene Sonderanfertigungen schon Lösungen für ihre Probleme gefunden haben. Wenn bestimmte Wünsche häufiger auftreten, könnten auch die Konzerne reagieren.

Können Sie mir da vielleicht weiterhelfen? Kennen Sie mögliche Bedürfnisse oder sogar oben erwähnte Fahrer? Wäre es möglich, dass Sie meine Bitte in ihren Blog einbauen (inkl. meiner Emailadresse: philipplill@hotmail.de), sodass sich mögliche Zielpersonen bei mir melden können?

Hallo Philipp,

Fahrer haben einige Wünsche und Bedürfnisse. Weit vorne steht für viele noch immer eine Standklimaanlage. Oder einfach nur mehr Platz im Auto. Bei letzteren Wunsch hat aber der Gesetzgeber etwas dagegen. Die Abmessungen von Lkw sind halt penibel vorgeschrieben.
So darf ein Gliederzug 18,75 Meter lang sein, ein Sattelzug 16,50 m. Die Höhe darf bis zu 4 Meter betragen und ohne die Außenspiegel ist bei einer Breite von 2,55 Meter (Kühlzüge bis 2,60 m) Schluss. Da die Nutz- und Ladefläche Vorrang hat, bleibt für den Fahrer nicht mehr viel Platz.

Bei der Frage nach eigenen Sonderanfertigungen kannst Du Dich an Tom wenden. Ich weiss, dass er viel an seinem Lkw gemacht hat. Ausserdem ist er ein netter Zeitgenosse und hilft Dir sicher weiter.
Auch Sven tüftelt viel und gerne am Innenleben diverser Fahrzeuge.

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Verschwiegenes Wissen kann teuer werden

Eine Spedition muss bei einem offensichtlichen Verlademangel 50% des Schadens tragen, der während des Transports aufgetreten ist. Das gilt auch dann, wenn die Spedition die Verladung nicht unmittelbar vorgenommen hat.
Auf dieses Urteil des Oberlandesgericht Hamm weißt die „Deutsche Anwaltshotline“ hin (Az: 18 U 126/11).

Im vorliegenden Fall ging es um die Zerstörung einer Bettfräsemaschine, die während des Transports einen Totalschaden erlitt. Die Ladung mit 15 Tonnen Gewicht wurde mit 15 Gurten befestigt. Zu wenig, wie der Lkw-Fahrer zwar erkannte, seinem Arbeitgeber aber nicht mitteilte.

Wenn nichts spezielles vereinbart wurde, haftet zunächst tatsächlich der Absender für Schäden, welche beim Transport entstehen, da er die Ladung verpackt. Jedoch war dem Lkw-Fahrer der Verlademangel schon vor dem Transport aufgefallen.
Das Gericht entschied, dass beide Seiten (Frachtführer und Absender) gleichermaßen Schuld am entstandenen Schaden sind.

Hier habe der Fahrer gegen seine Hinweispflicht verstoßen, erläutert die „Deutsche Anwaltshotline“. Das verschwiegene Wissen des Fahrers werde dem Spediteur zugerechnet, so das dieser, obwohl unmittelbar für die Verladung nicht verantwortlich, zur Hälfte haftet.
Der Spediteur meinte zwar, dass der Absender haftbar gemacht werden müsse für den Schaden, dass wies der Richter aber auf Grund der missachteten Hinweispflicht zurück.

Quelle: Fernfahrer Newsletter vom 05. 10. 2012
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