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Kategorie: Links

Übersicht über Fahrverbote 2009

Nur auf den ersten Blick sind Lkw-Fahrverbote in Deutschland klar und einfach geregelt.
Bei genauerem Hinsehen zeigt sich, dass die Regelungen zum Lkw-Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen in Deutschland sehr kompliziert ist. Dies zeigt sich schon darin, dass das Verbot einerseits nicht nur für Lkw gilt und andererseits auch nicht für alle Lkw gilt.

Komplizierte Regelungen und Ausnahmen verunsichern, wer überhaupt vom Lkw-Fahrverbot betroffen ist. Auch gilt das Lkw-Fahrverbot nicht nur an Sonn- und Feiertagen, sondern teilweise auch samstags auf bestimmten Autobahnen bzw. Autobahnabschnitten. Abgesehen vom Tag der Deutschen Einheit sind Feiertage in Deutschland Ländersache.

Entsprechend gelten auch die Lkw-Fahrverbote für Feiertage nur in den Bundesländern, in denen der Tag ein offizieller, gesetzlicher Feiertag ist. Auch hier keine Regel ohne Ausnahmen.
Beispielsweise ist in Baden-Württemberg, Bayern und Sachsen-Anhalt Heilige Drei Könige ein gesetzlicher Feiertag. Dieser gilt jedoch nicht für das Lkw-Fahrverbot – ebenso wenig wie der Buß- und Bettag in Sachsen.

Auf Schnelle-online.info wird übersichtlich aufgeschlüsselt und in Kalendern angezeigt, wann wo das LKW-Fahrverbot in Deutschland Anwendung findet. Viele zusätzliche Informationen helfen, sich durch die komplizierten Regelungen zurechtzufinden.

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Kostenfreie Software zur Auswertung der Tachografendaten

Eine Software, mit der die eigene Fahrerkarte auf dem heimischen PC überprüft werden kann, bietet die Firma „EH-Systemhaus“ zum Download an.

Nach Angaben dieser Firma wurde diese Software speziell auf die Belange der Berufskraftfahrer konzipiert und steht interessierten Fahrern ohne jegliche Registrierung auf der Internetseite des Unternehmens zur Verfügung.

Mit FreeDriver können Berufskraftfahrer *.DDD-Fahrerdaten von der Festplatte, Kartenleser oder USB-Key einlesen und auf die Verkehrsvorschriften ( VO EU 561/2006 & 2002/15) überprüfen.

Aber Achtung: Nach Angaben der Firma ersetzt dieses Programm nicht die gesetzlich vorgeschriebene Archivierung.
Es ist daher nur für angestellte Fahrer und nicht für selbstständige Einzelfahrer geeignet.

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Nobbis Blog

Über Geschicke und Missgeschicke die so alles in einem Lager passieren, schreibt Norbert (Nobbi) in seinem Blog.
Besonders gefällt mir logischerweise die Geschichte, in der ein Lkw – Fahrer sprachlos ist, weil sein Lkw innerhalb von 15 Minuten komplett beladen wurde.

Die Wirklichkeit sieht leider des öfteren anders aus.

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