Da stehen Sie nun rum an deutschen Autobahnen. Mittlerweile sind es mehr als 1 300 weiß – braune Schilder, die in serifenloser linearer Schrift auf touristische Ziele hinweisen. Im Südwesten Deutschlands, an der A5 kurz vor der Schweizer Grenze sogar dreisprachig in deutscher, französischer und englischer Sprache.
Das es die Dreisprachigkeit, also den internationalen Zusatz, gar nicht geben dürfte, spielt keine Rolle. Eine offizielle Genehmigung wird einfach nachgeschoben. Bis dahin klebt man die fremdsprachigen Bezeichnungen halt einfach ab.
Welchen Sinn haben eigentlich diese Schilder? Sollen sie auf touristische Ziele hinweisen oder einfach nur informieren?
Wie auch immer, bereits kurze Zeit später hat man das jeweilige Schild eh wieder vergessen. Das passiert besonders dann, wenn es z.B. wie an der A4/A71 im Raum Erfurt zu einer regelrechten Invasion dieser Schilder kommt oder auf Ziele hingewiesen wird, die vom eigentlichen Standort noch kilometerweit entfernt liegen. So werden an der A73 die Saalfelder Feengrotten beworben, gut 50 Kilometer weit weg.
Wer aber ist eigentlich dafür verantwortlich, ob, und wenn wo solch ein Schild aufgestellt wird? In Thüringen z.B. entscheidet das die Thüringer Tourismus GmbH (TTG) mit Sitz in Erfurt.
Zunächst muß ein sechsseitiger Fragenkatalog beantwortet werden, den das Thüringer Wirtschafts- und Verkehrsministerium, sowie Tourismusverbände gemeinsam mit der TTG erstellt haben. Die Lage und Erreichbarkeit der Sehenswürdigkeit ist dabei zu beschreiben, das Parkplatzangebot, die Besucherzahlen der vergangenen Jahre und vieles mehr.
Die TTG vergibt zu jeder Frage Punkte und anhand der Gesamtpunktzahl erfolgt die Einteilung in verschiedene Kategorien. Wer die 60 Punkte Marke knackt, kann mit einem Schild der Kategorie Eins. also an der Autobahn, rechnen.
Das Thüringer Ministerium für Bau, Landesentwicklung und Medien übernimmt im Anschluss die verkehrsbehördliche Überprüfung.
Übrigens: Die meisten Zähler (93) heimste bisher die Erfurter Krämerbrücke ein, die Burgruine Rauenstein im Landkreis Sonneberg war den Tourismusexperten dagegen nur sieben magere Punkte wert.
Trotz dieser Vergabemaßnahme gibt es immer mehr von diesen Hinweisen. Ein Grund dafür ist, dass die aus dem Jahr 1988 stammende Richtlinie zu den Unterrichtungstafeln, wie diese Schilder im Amtsdeutsch heißen, vor einigen Jahren geändert wurde.
Durften die Schilder bis 2003 nur auf Sehenswürdigkeiten in „unmittelbarer Nähe der Autobahn“ hinweisen und musste ein Mindestabstand von Schild zu Schild von 20 Kilometern, später verkürzt auf 10 Kilometer, eingehalten werden, ist es nun möglich, zwischen zwei Anschlussstellen auf zwei touristische Ziele hinzuweisen, also in der Regel vier Schilder aufzustellen (je zwei pro Richtungsfahrbahn der Autobahn) und der Hinweis muss sich nur noch auf Ziele „in der Nähe der Autobahn“ beziehen.
Im Prinzip darf damit auf alles hingewiesen werden, denn eine Autobahn ist immer irgendwo in der Nähe.