Ich fahre seit keine Ahnung wie viel Jahren nach Italien und habe gestern zum ersten Mal den Gardasee gesehen. Das italienische Urlaubsziel der Deutschen überhaupt. Dank denen hatte ich sogar Zeit für einen längeren Blick und um einige unscharfe Fotos mit dem Handy zu machen.
Denn langes Wochenende in Deutschland bedeutet Stau in Italien.
Monat: Mai 2014
Wenn es irgendwo in Italien eine Einöde gibt, dann habe ich sie gefunden. Denn genau da verbringe ich diese Nacht.
Keine Behausung, geschweige denn ein Mensch weit und breit.
Falls Ihr also nichts mehr von mir hören oder eher lesen solltet, haben mich irgendwelche Kobolde geholt. Oder wilde Tiere.
Huch, mich schaudert es.
7 Kommentare…nee, diese Sprüche überlasse ich den Edeltruckern.
Nach etwas mehr als drei Jahren gab es wieder einen neuen – und aus 420 wurden 520 PS. Morgen geht es nach Italien. Da wird das Teil ab Innsbruck erst mal frei geblasen…
8 KommentareVom Brenner nach Neustadt an der Weinstraße sind es knapp 550 Kilometer. Eigentlich keine Entfernung und beim frühzeitigen Losfahren sollte selbst die Entladung am selben Tag kein Problem sein.
Dumm nur, wenn der Arbeitstag nur aus Staus besteht.
Der erste Stillstand erwartete mich bereits nach zwanzig Kilometern. Von Schönberg bis kurz vor Innsbruck stockte es auf der rechten Spur. Ursache unbekannt. Nach fünf Minuten freier Fahrt der nächste Stau. Eine Baustelle bei Hall forderte ihren Tribut. Danach zeigte mein digitaler Tachograph schon mehr als eine Stunde Fahrzeit an.
Es konnte eigentlich nur besser werden. Nur das wurde es nicht. Auf der A8 bei Ulm waren zwei Lkw für eine Vollsperrung und zwanzig Kilometer Stillstand verantwortlich. Laut dem aktuellsten Verkehrsservice von SWR1 sollte die Sperrung noch mindestens zwei Stunden andauern.
Also versuchte ich mein Glück über Schleichwege quer durch die Schwäbische Alb. Noch während ich mich durch kleine enge Dörfer und über Kreisstraßen quälte, schien sich diese Sperrung in Luft aufgelöst zu haben.
Keine Meldung mehr im Radio, dafür normaler Verkehr auf der Autobahn.
Aber nur bis Kirchheim. Da erwartete mich die nächste Straßenverengung. Das funktioniert natürlich nicht ohne stockenden Verkehr bis hin zum völligen Stillstand. Das gleiche Spiel später bei Stuttgart, Pforzheim und Karlsruhe.
Apropo Karlsruhe. Mittlerweile war der Berufsverkehr im vollem Gang. So war in der Stadt wieder langsames Fahren angesagt.
Am Ende des Tages schaffte ich es mit knapp zehn Stunden Fahrzeit bis zum Rasthof Weinstraße. Morgen habe ich noch knapp zehn Kilometer bis zum Kunden. Die werde ich hoffentlich ohne Stau überbrücken.
2 KommentareMit freundlicher Erlaubnis von portatio.com
Da ruft man als Bürger bei einem Bundesamt an und weist auf eine fehlerhafte Praxis hin. Die Behörde erkennt den Fehler, bedankt sich für den Hinweis und ändert diese Praxis. Das ist kein Märchen aus dem fernen Land Utopia sondern eine Erfahrung, die wir von portatio heute ganz real machen durften, wir sind selbst überrascht. Doch der Reihe nach. Es hatte sich der User Jan Ehrt bei uns gemeldet mit folgender kniffeliger Frage:
„Ich beginne eine neue Schicht, fahre 3 h, mache 45 min Pause, fahre nochmal 1,5 h und mache weitere 30 min Pause.
Frage: „Darf ich nach der 2. Pause von 30 min wieder volle 4,5 h fahren, indem ich sie zu den vorangegangenen 45 min zähle und als volle Lenkzeitpause rechne???
Oder begann der neue 4,5 h-Lenkzeitabschnitt bereits nach der 1. Pause, so dass ich nach der 2. Pause nur noch max. 3 h weiterfahren darf und somit eine weitere Pause von 45 min einlegen muss, bevor ich die restliche Lenkzeit verbrauchen darf???“
Jeder LKW-Fahrer erkennt sofort die Brisanz dieser Frage. Für die anderen sei der Zusammenhang kurz erklärt: Die EU-Verordnung 561/2006 über Lenk- und Ruhezeiten regelt diese so detailliert, dass das Gesetz sehr kompliziert geworden ist, mit Ausnahmen, Ausnahmen von den Ausnahmen usw. Dennoch wird von jedem Fahrer verlangt, das Gesetz genau zu kennen und zu befolgen. Laut dieser Verordnung kann man die 45-minütige Pause, die man nach 4,5 Stunden einlegen muss, auch splitten. Und zwar dürfte man innerhalb der 4,5 Stunden zuerst 15 und dann 30 Minuten Pause machen (umgekehrt ist nicht erlaubt). Man könnte also beispielsweise 3 Stunden, 15 Minuten Pause machen, danach 1,5 Stunden fahren und 30 Minuten Pause machen. Genau das hat der Kollege im vorliegenden Fall getan. Nur hat er statt der ersten 15 Minuten gleich 45 Minuten Pause gemacht. Und plötzlich hat er ein Problem.
Denn um die komplizierte Verordnung einheitlich anzuwenden, haben das Bundesamt für Güterverkehr (BAG), das Bundesverkehrsministerium und die Kontrollbehörden der Länder gemeinsam Richtlinien („Hinweise zu den Sozialvorschriften im Straßenverkehr“) festgelegt, die unter anderem auch auf der Internetseite des BAG veröffentlicht sind. Darin heißt es unter Punkt 3.5: „Nach jeder Unterbrechung von insgesamt mindestens 45 Minuten (zusammenhängend oder in zwei Teilen) beginnt ein neuer, für die Unterbrechung relevanter Lenkzeitabschnitt von 4 ½ Stunden. Dies bedeutet, dass auch nach einer nur 2-stündigen Lenkzeit mit anschließender 45-minütiger Unterbrechung ein neuer Lenkzeitabschnitt von 4 ½ Stunden beginnt.“
Für den Fall von Jan Ehrt bedeutet das: Hätte er seine erste Pause nicht 45 Minuten sondern nur 44 oder nur 15 Minuten gemacht, wäre alles Prima und er bekäme keine Probleme. Die Auslesesoftware für die digitalen Fahrtenschreiber verhält sich jedoch leider genau so, wie es in dieser Richtlinie geschrieben ist. Sie wertet die erste Pause nicht als die gesplittete „halbe“ Pause, sondern einfach als ganze Pause (weil sie 45 Minuten lang war) und verlangt vom Fahrer, viereinhalb Stunden später wieder eine 45-Minuten-Pause einzulegen. Vom gesunden Menschenverstand her ist das ungerecht. Ich habe diese Frage daraufhin im Forum www.truckerfreunde.de und bei Facebook zur Diskussion gestellt. Nicht nur unter den Fahrern dort, sondern auch unter den Polizisten gab es dabei zwei verschiedene Meinungen. Die einen sagten, gemäß der Richtlinie liegt hier ein Verstoß vor, die anderen sagten, es kann nicht
verboten sein, eine längere Pause als vorgeschrieben zu machen.
Daraufhin habe ich beim BAG angerufen. Deren Reaktion war verblüffend. Sie haben sofort erkannt, dass es bei der gesplitteten Pause eine Gerechtigkeitslücke gibt zwischen der EU-Verordnung 561/2006 und ihren eigenen Richtlinien, weil man schlechter gestellt wird, wenn man länger Pause macht. Sie bedankten sich ausdrücklich für diesen Hinweis und versprachen, das so schnell wie möglich zu ändern. Zitat: „Morgen werden Sie das auf unserer Internetseite noch nicht bemerken, aber in 1-2 Monaten sollte das vom Tisch sein“. Außerdem haben sie bereits eine interne Dienstanweisung an ihre Kontrollbeamten herausgegeben, in der sie auf diesen Punkt hinweisen.
portatio meint: Klasse, wenn Behörden so schnell und vernünftig reagieren, wenn Bürger sie auf eine widersinnige Praxis aufmerksam machen. Respekt!
4 KommentareSo. Die 7. Demo der AidT ist auch Geschichte. Die Veranstaltung kann man als durchaus gelungen bezeichnen. Das ist zumindest meine Meinung. Auch wenn ich am Anfang wieder mal enttäuscht über die erneut geringe Teilnehmerzahl war.
Aber letzlich waren es immerhin fast 50 Fahrzeuge und ca. 150 Fußdemonstranten, die sich auf den Weg von Ludwigshafen nach Mannheim machten.
Das ist zwar noch immer nicht der Bringer, aber ich habe einige neue Gesichter entdeckt. Das macht doch Hoffnung auf mehr.
Update (18. 05.): Ich habe ein Video mit einem Teil vom Fahrzeugkonvoi auf Youtube hochgeladen. Die Qualität ist zwar nicht berauschend, aber das lässt sich wohl verschmerzen.
Kommentare geschlossenVon irgendwo bei Bellinzona nach irgendwo bei Köln in 9 Stunden, 15 Minuten. Das lief eigentlich gut heute, waren immerhin knapp 725 Kilometer. Dazwischen ein Stau auf der A 61 bei Dorsheim. Zumal der vermeidbar gewesen wäre.
Aber meine Kollegen in ihren Lastwagen mussten ja drei Spuren belegen. Solche Aktionen sieht man selbst in Italien nicht. Strafen die wirklich weh tun, haben halt doch einen Vorteil. Zumindest manchmal.
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