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55 Ergebnisse für "versicherung"

BKF – Be- und Entladen, Haftung, Versicherung

Gastbeitrag von Gregor Ter Heide

Theorie und Praxis sind im Güterverkehr, auch bei der Be- und Entladung vom LKW, zwei ganz verschiedene Welten. Wer bringt diese alltäglichen Wirklichkeiten, mit der Theorie für BKF bei
ihrer alltäglichen unfreiwilligen Arbeit, nun endlich in Ordnung?
Das Problem der BKF, kennen eigentlich nur die Praktiker der Be- u. Entladetätigkeiten selbst aus der eignen Erfahrung. Diese widerrechtliche, meistens Versicherungslose und haftungsrechtliche Knechtschaft gehört eigentlich schon immer abgeschafft, damit dieses elendige Rampen-Problem innerhalb der ganzen EU, endgültig in die „Geschichte des gewerblichen Güterkraftverkehrs“ abgelegt werden kann.

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Gastbeitrag: Be- und Entladen, Haftung, Versicherung

Be- und Entladen, Haftung, Versicherung
Von Gregor Ter Heide

Theorie und Praxis sind im Güterverkehr, auch bei der Be- und Entladung vom LKW, zwei ganz
verschiedene Welten. Wer bringt diese alltäglichen Wirklichkeiten, mit der Theorie für BKF bei
ihrer alltäglichen unfreiwilligen Arbeit, nun endlich in Ordnung.
Das Problem der BKF, kennen eigentlich nur die Praktiker der Be- u. Entlade -tätigkeiten selbst aus der eignen Erfahrung. Diese
widerrechtliche, meistens Versicherungslose und haftungsrechtliche Knechtschaft gehört eigentlich
schon immer abgeschafft, damit dieses elendige Rampen-Problem innerhalb der ganzen EU,
endgültig in die „Geschichte des gewerblichen Güterkraftverkehrs“ abgelegt werden kann.

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LKW Fahrer ohne eigenen LKW unterliegt der Sozialversicherungspflicht

Derjenige, der sich ohne über einen eigenen LKW zu verfügen, als selbstständiger Lkw – Fahrer an verschiedene Auftraggeber vermietet, übt eine abhängige Beschäftigung aus und unterliegt somit der Sozialversicherungspflicht.
So entschied das Landessozialgericht Baden Württemberg in einem Urteil vom 21. November 2008 (Aktenzeichen: L 4 KR 4098/06).

Der LKW-Fahrer vermietete sich als Aushilfsfahrer mit der Führerscheinklasse 2 für die Durchführung von nationalen und internationalen Transporten zu einem Stundenpreis von DM 25,00 (Fahrten bis zehn Stunden) bzw. zu einer Pauschale von DM 250,00 (Fahrten ab zehn Stunden), ohne jedoch über einen eigenen Lkw (mehr) zu verfügen. Damit warb er auch in Werbeanzeigen.
Zu seinen Auftraggebern zählte auch der Kläger, der eine Speditionsfirma betreibt.

Nach Rechtsauffassung des Senats übt derjenige, der sich als LKW-Fahrer ohne eigenen LKW „vermietet“, eine abhängige und damit dem Grunde nach sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aus. Denn der Betroffene setze nur seine Arbeitskraft und – anders als ein Unternehmer – keine eigenen Sachmittel ein.
Auch hat er als Gegenleistung für seine Tätigkeit einen festen Stundenlohn bzw. eine feste Pauschale entsprechend seinem Zeitaufwand erhalten, was einer typischen Entlohnung eines abhängigen Beschäftigten entspricht und gerade kein unternehmerisches Risiko in sich trägt.

Gegen die Annahme einer abhängigen Beschäftigung sprach nicht, dass der LKW-Fahrer eine „Werbeanzeige“ veröffentlichte und damit werbend am Markt auftrat. Die Anzeige war nach Auffassung des Senats lediglich als Suche nach einer (abhängigen) Stelle zu werten.

Quelle: Landessozialgericht Baden Württemberg – Urteil vom 21. November 2008 – Az.: L 4 KR 4098/06

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Und plötzlich macht Rumänien vor, was wir seit Jahren fordern

Von Udo Skoppeck

Ich sitze hier und denke mir: Das kann doch nicht wahr sein. Ausgerechnet Rumänien, ein Land, welches in unseren Lkw-Kreisen oft nur als „Billiganbieter“ verlacht wird, verabschiedet gerade ein Gesetz, dass wir hierzulande seit Jahren fordern und fast wie eine Petitesse behandeln: Fahrer sollen endlich das tun dürfen, wofür sie ausgebildet sind.

Nämlich fahren. Und nicht gleichzeitig Beschicker, Stapler-Freizeitsportler, Paketpacker und Lagerhelfer sein.

Seit Jahren diskutiere ich mit Kollegen, schreibe Beiträge, sammle Beispiele, wie Fahrer systematisch für Aufgaben herangezogen werden, die nicht in ihre verantwortliche Tätigkeit gehören.
Wir haben darauf hingewiesen, dass Fahrer keine Nebenerwerbs-Lagerarbeiter sind.

Ein Hubwagen steht auf einem Auflieger

Nämlich das solche Pflichten Arbeitsrecht, Versicherungsschutz und Gesundheit gefährden und das sie zu einer schleichenden Entwertung unseres Berufsbildes beitragen.

Und jetzt? Rumänien legt einen Gesetzestext vor, der genau das verbietet. Nicht als Empfehlung, nicht als abstrakte Studie. Sondern mit echten Sanktionen, Bußgeldern und einer klaren Zuständigkeit für Verlader und Empfänger. 

Nicht nur das, die Verantwortlichen haben die Ausnahmen genau definiert: Spezialtransporte, wo Laden/Entladen wirklich Kern der Dienstleistung ist, bleiben außen vor.
Alles andere soll von Leuten erledigt werden, die dafür ausgebildet und verantwortlich sind. 

Was sagt uns das? Das politischer Wille und klare gesetzliche Regelung möglich sind, auch wenn es unsere eigenen Parlamente hier in Deutschland nicht schaffen.
Das in Rumänien die Notwendigkeit gesehen wird, die Verantwortlichkeiten fair und sicher zu verteilen. Und dass jemand verstanden hat, dass es beim Güterverkehr um Menschen, nicht nur um Billig-Tonnenkilometer geht.

Vielleicht ist es ein Lehrstück: Nicht immer kommt der Fortschritt aus dem Land, welches wir an der Spitze der Debatte sehen. Manchmal kommt er von dort, wo man ihn am wenigsten erwartet.

Und wenn es Rumänien ist, dann sollte das uns hier in Deutschland daran erinnern: Wir müssen selbst dafür sorgen, dass unsere Berufskraftfahrer den Respekt, die Rechte und die Rahmenbedingungen bekommen, die sie verdienen.

Denn wenn andere es hinkriegen, dann können auch wir es.

Quelle: trans.info

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Elektromobile für Senioren: Mobilität & Logistik 2026

Elektromobile für Senioren im Überblick: Kaufberatung, Versicherung, Preise für gebrauchte Modelle und wichtige Tipps zur Auswahl des passenden Seniorenmobil.

Die Unabhängigkeit im Alltag zu bewahren, gehört zu den wichtigsten Anliegen älterer Menschen. Elektromobile für Senioren haben sich als zuverlässige Lösung etabliert, um Mobilität trotz körperlicher Einschränkungen zu erhalten.

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Litauen: Billige Arbeitskräfte, hohe Profite? Justiz nimmt Transportbranche unter die Lupe

Die Botschaft der Strafverfolgungsbehörden an den litauischen Transportsektor ist alles andere als subtil. Sie ist klar, deutlich und sie klingt nach einem Wendepunkt.

Die Vilniuser Bezirksstaatsanwältin Edita Ignatavičiūtė, die Fälle von Ausbeutung ausländischer Lkw-Fahrer untersucht, spricht nicht von Einzelfällen. Aus ihrer Sicht handelt es sich um ein systemisches Problem.

Ihre drastische Metapher: In manchen Unternehmen erinnere die entstandene Arbeitskultur an das Buch „Wald der Götter“ von Balys Sruoga. Eine Welt, in der der Mensch zum bloßen Werkzeug degradiert wird.

Meiner Meinung nach erleben wir in Litauen eine systematische Ausbeutung im Logistiksektor. Die meisten Unternehmen arbeiten nach ähnlichen Modellen.

Edita Ignatavičiūtė, Bezirksstaatsanwältin von Vilnius

Das sind starke Worte. Und sie kommen nicht ohne Hintergrund.

Ermittlungen werden professioneller. Das Problem bleibt

Nach Angaben von Ignatavičiūtė haben sich die Ermittlungsansätze im vergangenen Jahr deutlich weiterentwickelt. Die Behörden verstehen inzwischen sehr genau, wie der Transport- und Logistiksektor funktioniert: Arbeitszeiterfassung, Finanzströme, Subunternehmermodelle, die Vorgaben des EU-Mobilitätspakets.

Doch trotz dieses Wissens ist das Grundproblem nicht verschwunden.

Aktuell ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen mehr als sechs Logistikunternehmen in Litauen. Und das dürfte nur die Spitze des Eisbergs sein, denn auch in anderen Regionen des Landes könnten Verfahren laufen.

Erwartung Europa. Realität Bürokratie.

Viele der betroffenen Fahrer kommen aus Tadschikistan, Usbekistan oder Kirgisistan. Sie reisen legal nach Litauen ein, mit der Erwartung europäischer Standards, funktionierender Institutionen und verlässlicher Arbeitsbedingungen.

Was sie aber teilweise erleben, scheint davon weit entfernt zu sein.

Ein zentrales Problem ist laut Staatsanwältin der sogenannte „Papierkram“. Dokumente wirken formal korrekt. Verträge stimmen. Abrechnungen sind sauber abgeheftet.
Doch die Realität hinter diesen Papieren kann eine andere sein. Beschäftigte haben mitunter keinen Zugang zu ihren eigenen Unterlagen. Teilweise würden relevante Informationen sogar vor Ermittlungsbehörden verborgen.

Komplexe Verfahren, lange Wege zur Gerechtigkeit

Die Aufarbeitung solcher Fälle ist alles andere als einfach. Um festzustellen, ob Löhne korrekt berechnet wurden und Arbeits- sowie Ruhezeiten eingehalten wurden, müssen Ermittler:

  • Buchhaltungsunterlagen analysieren
  • Bescheinigungen auswerten
  • Spezialisten hinzuziehen
  • Dolmetscher einsetzen
  • komplexe Finanzierungsmodelle

entschlüsseln.

Selbst wenn Anklage erhoben wird, können sich Verfahren lange hinziehen. Für Betroffene bedeutet das oft eine zermürbende Wartezeit.
Und mit jedem Monat wächst das Risiko, dass Motivation und Vertrauen in die Gerechtigkeit schwinden.

Abschreckung als Signal

Gleichzeitig betont die Staatsanwaltschaft die präventive Wirkung der Verfahren. Der Transportsektor ist eng vernetzt, Unternehmen beobachten sich gegenseitig sehr genau.
Bereits die Einleitung eines Vorverfahrens kann daher ein Signal senden: Geschäftsmodelle stehen unter Beobachtung.

Das Bild zeigt zwei Lkw der Marke Renault, zugelassen in Litauen.

Ignatavičiūtė macht deutlich, dass es ihr nicht darum gehe, Unternehmen „zu zerstören“. Ziel sei es vielmehr, systemische Verstöße zu unterbinden. Sie formuliert es unmissverständlich: Sie werde sich nicht an einem System beteiligen, welches das Problem ignoriere.

Ich sage immer: Schlaf ruhig, bis wir kommen. Wenn alles in Ordnung ist, schlaf ruhig. Aber wenn nicht, ist es Zeit, sich Sorgen zu machen.

Edita Ignatavičiūtė, Bezirksstaatsanwältin von Vilnius

Arbeitskräftemangel oder Geschäftsmodell?

Offizielle Zahlen zeigen: Die Zahl der Lkw-Fahrer in Litauen ist innerhalb eines Jahres um mehr als 4.000 auf 91.600 gestiegen. Gleichzeitig klagt die Branche über Arbeitskräftemangel.

Die Staatsanwaltschaft stellt deshalb eine unbequeme Frage: Stecken hinter diesen Klagen möglicherweise Modelle, die auf besonders günstige Arbeitskräfte aus Drittstaaten setzen?

Um das zu klären, müssten reale Indikatoren, versicherungsfreie Zeiträume und Arbeitszeitdaten sorgfältig analysiert werden.
Vielleicht liegt das Problem nicht nur im Mangel an Personal, sondern in der Organisation der Arbeit selbst.

Menschenhandel und Zwangsarbeit im Fokus

Wie das Portal VZ.lt unter Berufung auf einen Bericht des Seimas-Ombudsmanns* (August 2025) meldete, wurden 22 Vorverfahren wegen Menschenhandels eingeleitet.
Zehn davon stehen im Zusammenhang mit Zwangsarbeit, überwiegend im Transportsektor.

*Der Seimas-Ombudsmann ist ein vom litauischen Parlament (Seimas) ernannter, unabhängiger Staatsbeamter, der die Grundrechte und Freiheiten der Bürger schützt.
Er untersucht Beschwerden über Amtsmissbrauch oder Bürokratie von Beamten und zielt darauf ab, die öffentliche Verwaltung zu verbessern. Er ist Teil des Seimas-Ombudsmannbüros, das Menschenrechtsfragen behandelt. 

Die Methoden verändern sich. Statt Dokumente einzuziehen, setzen einige Akteure offenbar zunehmend auf wirtschaftlichen Druck: Unrechtmäßige Bußgelder, künstlich erzeugte Schulden, finanzielle Abhängigkeiten.

Kontrollen im Jahr 2025 deckten zudem Verstöße gegen Mobilitätsvorgaben auf, etwa Fälle, in denen Fahrer ihre vorgeschriebenen Ruhezeiten nicht an ihrem Wohnort verbringen konnten.

Der Bericht weist darauf hin, dass die tatsächliche Zahl der Betroffenen höher sein dürfte. Viele ausländische Fahrer meiden aus Angst vor dem Verlust ihrer Aufenthaltserlaubnis den Kontakt zu Behörden. .

Am Ende bleibt eine Frage: Handelt es sich um bedauerliche Ausnahmen? Oder um strukturelle Probleme eines ganzen Sektors?

Quellen: trans.info, vz.lt

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Be- und Entladung. Die Diskussion darüber ist so alt wie das Gewerbe selbst

Von Udo Skoppeck

Zwischen Verantwortung und Chaos. Warum die Be- und Entladung im Straßentransport ein ungelöstes Problem bleibt.

Die Diskussion um die Be- und Entladung im Straßengüterverkehr ist so alt wie das Gewerbe selbst und doch bis heute ungeklärt. Zwischen gesetzlichen Vorgaben, Frachtverträgen, fehlender Transparenz, Druck im Tagesgeschäft und der Realität an den Rampen entsteht ein Geflecht, in dem Fahrer, Unternehmer und Verlader gleichermaßen gefangen sind.

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