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Monat: Oktober 2014

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Andi schickte mir einen Link:

Hallo Maik,

ich lese hier regelmäßig aber meist unkommentierend mit und finde den Blog sehr
interessant.
Eben hab ich in unserer „Heimatzeitung“ eine nette Geschichte gefunden, die Dir
evtl. gefällt. Der letzte Teil in folgendem Artikel:

rosenheim24.de/rosenheim/lk-rosenheim/lk-rosenheim/rosenheim-mehrere…

Hallo Andi,

danke für Deine Nachricht.

Alkohol ist kacke. Da gibt es nichts zu beschönigen. Was mich ein wenig – hmm – verwirrt. Der Junge der sich da hat voll laufen lassen, ist gerade mal 21. Und schon fertig mit der Welt. Wieso und warum? Das weiß wohl nur er selbst. Oder seine Eltern.

Über die Reaktion seines Arbeitgebers, kann und will ich auch nicht viel schreiben. Nur so viel: Ich finde es schäbig, Ihn einfach auszusetzen. Ausserdem würde mich interessieren, wie der Ersatzfahrer eigentlich zu dem Autohof kam.
Wurde er gebracht oder war er zweiter Fahrer eines anderen Lkw dieser Firma? Hätte der Junge nicht weiter mitfahren können? Also zumindest so lange, bis der Lkw wieder in der Heimat ist?

Aber so ist sie, die „moderne Sklaverei im heutigen Europa“. Wer nicht spurt, wird gnadenlos aussortiert. Der Wettbewerb ist halt extrem hart. Und. Im Vergleich zu Deutschland sind die Arbeitsbedingungen für osteuropäische Fahrer oftmals noch katastrophaler.

Link: Betrunkener Tscheche liegt auf Autohof

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Eine Leserin stellt mir folgende Frage:

Hallo,
können sie mir vielleicht sagen wann das Trucker Treffen in Assen 2015 ist?

Vielen Dank im Voraus

Gruß
Katharina

Hallo Katharina,

dass kann ich. Zwar ohne Garantie, aber doch mit guten Gewissen. Das Truckstar Festival findet vom 24. bis zum 26 Juli 2015 auf dem TT Circuit in Assen statt.

Kommentare geschlossen.

Offener Brief an das BMVI und das BAG

Was das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) macht – oder auch nicht macht -, könnte man aufgrund der folgenden Darstellungen schon fast als Straftat bezeichnen: Duldung, Beihilfe und versuchte Strafvereitelung!
Fördert, unterstützt und toleriert das BAG die Verletzung der Sozialvorschriften durch ausländische Speditionen? Und wenn ja, in wessen Auftrag?

Oder kennen sich BAG und Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) doch nicht im eigenen Gesetzesdschungel aus, obwohl das BAG seit langem eine entsprechende Broschüre zur Verfügung stellt?

„Die neuen Lenk- und Ruhezeiten der VO (EG) Nr. 561/2006“

©Siegfried Pomplun – Oberkontrolleur Ast. Münster

ostwestfalen.ihk.de/uploads/media/Lenk_Ruhezeiten_561_06.pdf

In dieser steht unter anderem geschrieben:

Arbeitszeitvorschriften für Kraftfahrer dienen der Verkehrssicherheit und dem Gesundheitsschutz der Fahrer. Unfälle aufgrund übermüdeter Fahrer müssen durch gesetzliche Regeln ausgeschlossen werden

Oder auch:

Nicht am Standort eingelegte tägliche Ruhezeiten und reduzierte wöchentliche Ruhezeiten können im Fahrzeug verbracht werden, sofern das Fahrzeug über geeignete Schlafmöglichkeiten verfügt und nicht fährt.

Anmerkung: Eine am Standort verbrachte regelmäßige wöchentliche Ruhezeit (45 Std.) kann nicht im Fahrzeug verbracht werden. Eine außerhalb des Standorts im Fahrzeug verbrachte Ruhezeit von mindestens 45 Stunden ist nicht als regelmäßige wöchentliche Ruhezeit anzusehen.

Wie kann es dann aber sein, dass nicht dahingehend kontrolliert wird und es sogar (in Bezug auf VO (EG) Nr. 561/2006 heißt: Ein Umkehrschluss ist nicht möglich? Auf eine parlamentarische Anfrage vom 3. Oktober 2007 (E-4333/2007) wurde von Herrn Barrot im Namen der Kommission folgende Antwort veröffentlicht:

Die Formulierung „nicht am Standort“ bezeichnet einen Ort, bei dem es sich weder um den Hauptsitz des Unternehmens, von dem aus der Fahrer in der Regel seine Fahrten unternimmt, noch um den Wohnort des Fahrers handelt. In einem solchen Fall kann der Fahrer tägliche Ruhezeiten und reduzierte wöchentliche Ruhezeiten von mindestens 24 Stunden im Fahrzeug verbringen, sofern das Fahrzeug über geeignete Schlafmöglichkeiten verfügt und nicht fährt.

Legt der Fahrer die regelmäßigen wöchentlichen Ruhezeiten nicht am Standort ein, dürfen diese Zeiten nicht im Fahrzeug verbracht werden. Für die Durchsetzung dieser Vorschrift sind die Mitgliedstaaten zuständig. Anhand der Aufzeichnungsgeräte im Fahrzeug und des Fahrtenbuchs lässt sich hinreichend nachweisen, ob die wöchentlichen Ruhezeiten eingehalten wurden. Allerdings schreibt das Gemeinschaftsrecht nicht vor, Nachweise dafür vorzulegen, wo der Fahrer seine wöchentlichen Ruhezeiten verbringt

Im Buß- und Verwarnungsgeldkatalog zum Fahrpersonalrecht (FPersG § 8a Abs. 1 Nr. 2, Lfd. linke vordere Rand-Nr. 9 SEITE 18) steht geschrieben:

Ordnungswidrig handelt, wer als Unternehmer ……… nicht dafür sorgt, dass die in Artikel 6 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 und 3 genannten Lenkzeiten, die in Artikel 7 Satz 1 genannte Fahrtunterbrechung und die in Artikel 8 Abs. 2 Satz 1, Abs. 4 bis 7 genannten Ruhezeiten vom Fahrer eingehalten werden…

Das bedeutet jetzt schon in der BKatV bei NICHT-Einhaltung der regelmäßigen wöchentlichen Ruhezeit nach zwei Wochen (im Fahrerhaus und eben nicht beim Lebensmittelpunkt des BKF!) je angefangene Stunde bei UNTERSCHREITUNG (pro Stunde) für den Unternehmer insg. 4.050 € ! (pro angefangene Stunde 90 € x 45 Stunden = 4.050 €)

Überdies liegt derzeit beim LKW-Fahrerhaus als Ruheraum ein Verstoß zu Artikel 31 GrC vor:

Jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer hat das Recht auf gesunde, sichere und würdige Arbeitsbedingungen (…)

In den „Technischen Regeln für Arbeitsstätten“ (ASR), wurde unter Nr. A 4.4, der Raum zum Schlafen nach dem Jahr 2010 erneut vom „Ausschuss für Arbeitsstätten“ (ASTA) ermittelt, bzw. den neuen Erkenntnissen angepasst. Das wurde vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales, nach § 7 ArbStättV im „Gemeinsamen Ministerialblatt“ (GMBl) 2014 auf Seite 288 bekannt gegeben.

Demnach ist für eine Person der Raum für den Schlafbereich bzw. für einen Aufenthalt der wöchentlichen Ruhezeit auf mindestens 6 m² festgelegt. Und bei einer Geräuschemission von mehr als 60dB (A) drohen bereits Gesundheitsschäden. 80 bis 100 dB (A) erreichen vorbeifahrende Lkw, Motorsägen oder Winkelschleifer. Hier droht bei Dauerlärm bereits ein Gehörschaden.

Durch das anhaltende nicht ahnden dieser Richtlinien und Bestimmungen in Deutschland wird weiterhin ein illegaler Wettbewerb auf dem Rücken der meist unfreiwillig betroffenen Fahrern geduldet. Die Nachbarländer Belgien und Frankreich hingegen setzen diese Bestimmungen mit Nachdruck durch.
Dies widerum fördert neuerliche Probleme auf deutscher Seite: Aus Angst vor den Kontrollbehörden der Nachbarn laufen die Parkplätze und Rasthöfe hierzulande über, da hier keine Maßnahmen seitens der BAG zu befürchten sind. Die Auswirkungen sind menschenunwürdiges „Hausen“ auf engstem Raum.

Aus diesem Grunde erhebe ich den Vorwurf der Beihilfe und Unterlassung des per Kontrollverordnung verordneten Dienstauftrages. Dies fördert die Verkehrsgefährdung durch nicht ausgeruhtes Fahrpersonal.
Das sehe ich als vorsätzliche Arbeitsverweigerung, Beihilfe und Unterstützung einer Rechtsbeugung durch vorsätzliche Untätigkeit – einer Rechtsbeugung zum Vorteil derjenigen Unternehmer, die sich dadurch einen Kostenvorteil gegenüber der korrekt arbeitenden Transport-unternehmer ergaunern.

Ich fordere die zuständigen Behörden auf, endlich Ihrem Dienstauftrag Folge zu leisten und gegen diese offensichtlichen Straftaten vorzugehen und dazu beizutragen, den fairen Wettbewerb wieder herzustellen!

Mit freundlichen Grüssen,
Udo Skoppeck

42697 Solingen

V.i.S.d.P.

Actie in de Transport Germany

www.actie-in-de-transport.org

1. Vorstandsvorsitzender

A.i.d.T.e.V.

Allianz im deutschen Transportwesen (Straßentransport) e.V.

www.aidt-ev.org

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Mehr Glück als Verstand

Noch fix einen Lkw überholen und dann einfach rechts rüber ziehen, um die gewünschte Ausfahrt noch zu erwischen. So etwas erlebe ich jeden Tag. Mehrmals. Und ich habe das Gefühl, diese Unsitte nimmt immer weiter zu.

Warum eigentlich? Was bringen einem diese fünf oder zehn Sekunden. Die man an der nächsten Ampel eh wieder verliert. Die Frau mit dem Ford in dem Video wird sich das vielleicht Ihr restliches Leben lang fragen. Fahren unter Zeitdruck, den man sich oftmals selbst macht. Das schlimme dabei? Kracht es, leiden der oder die Schuldigen nicht nur allein darunter.

Ein Abend im November 1996. Es schneite seit dem Nachmittag. Ich war auf der A 7 Richtung Dänemark unterwegs. Hinter Mellendorf wurde die Autobahn dreispurig. Die beiden rechten Spuren waren nass, aber schneefrei. Die linke Fahrbahn dagegen mit Schnee bedeckt.
Ich zog auf die mittlere Spur, überholte einen anderen Lkw. Links zog ein Golf an mir vorbei, kam vielleicht fünfzig, sechzig Meter vor mir ins schleudern. Das Auto knallte gegen die Mittelleitplanke und von dort zurück auf meine Fahrspur.

Bremsen brachte nicht viel. Mit knapp siebzig Sachen fuhr ich in die rechte Seite des Pkw. Durch den Aufprall schleuderte der weiter in die rechte Leitplanke. Als ich stand, stieg ich aus und trat erst einmal ins leere. Vom Lkw – einem Iveco Turbostar – war unterhalb des Kühlergrills nichts mehr da.
Ich selber war unverletzt. Zumindest äußerlich.

Den Golf musste ich erst einmal suchen. Es war dunkel und ich hatte die Orientierung verloren. Ein Arzt sagte mir später, das wäre eine Auswirkung vom Schock. Der andere Lkw-Fahrer und ein weiterer kümmerten sich um mich. Einer reichte mir sogar einen Becher mit Tee. Keine Ahnung, wo der den her hatte.
Notarzt, Polizei und Feuerwehr waren eigentlich schnell da. Das Auto wurde auseinander genommen, die Frau befreit. Sie war gerade mal neunzehn. Mehr weiß ich nicht von ihr.

Mir machte der Unfall einige Zeit zu schaffen. Fragen kamen auf, ob man nicht doch was falsch gemacht hat. Oder anders hätte reagieren können. Selbst das Schreiben der Staatsanwaltschaft, in dem mir die Einstellung des Verfahrens wegen fahrlässiger Körperverletzung im Straßenverkehr mitgeteilt wurde, half da nicht unbedingt.

Das Schicksal schlägt jeden Tag so unbarmherzig zu und tut es immer und immer wieder. Auch die Frau aus dem Video hat es überlebt. Und vielen anderen, die meinen sie seien unsterblich, passiert nicht mal etwas. Das hat aber nur etwas mit Glück zu tun. Nicht mit Verstand.


YouTube – Direktlink

Bericht vom Unfall

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Fuck Warterei

Ich stehe seit einigen Stunden bei einer Spedition in der Nähe von Vicenza, um Stückgut zu laden. Natürlich tut sich wieder nichts.
Das ist bei Sammelgut so üblich. Erst müssen alle Nahverkehrsautos auf dem Hof sein, dass Zeug muss entladen und anschließend gescannt werden. Dann wird die Ware eingelagert und irgendwann wieder verladen. Und dann bin ich nicht der einzige, der hier warten darf.

Im Prinzip? Nun ja, heute ist erst Mittwoch. Dumm nur das ich morgen noch eine Ladestelle zwischen Kitzbühel und Salzburg habe. Von hier sind das ungefähr 450 Kilometer.
Die verladen aber nur bis zwölf Uhr. Und ja, ich würde das gerne noch schaffen. Denn ich verspüre wenig Lust, dort wieder sinnlos rumzuhängen.

Ich bin schon am rechnen. Zwei Stunden habe ich heute noch. Gut, wenn ich hier weg komme, vielleicht noch eine. Dann neun Stunden Pause. Morgen noch sechs Stunden bis zum Kunden. Passt alles nicht. Scheisse.

Dumme Warterei. Damit versaut man sich alles.

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Freie Fahrt

Ein halbes Jahr lang ging mir die Baustelle auf der A9 bei Pfaffenhofen auf den Keks. Auch wenn es dort eigentlich fast immer flüssig lief. Aber zwanzig Kilometer Engstelle können schon nerven.

Nun ist aber alles fertig und zumindest Richtung Norden hat man wieder freie Fahrt. Zwar gilt noch Tempo 80, aber das ist zu verschmerzen.

Baustelle erledigt

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