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Monat: Juni 2014

Abstand halten rettet Leben

Ein zu geringer Sicherheitsabstand kann mehrere hundert Euro Bußgeld kosten. Drängeln und zu dichtes auffahren schadet aber nicht nur dem Geldbeutel, sondern ist die häufigste Unfallursache bei schweren LKW Unfällen in Deutschland:

Schwerer Unfall auf der A3 bei Wiesbaden – Autobahn in Fahrtrichtung Köln voll gesperrt

Lkw-Fahrer stirbt bei schwerem Unfall auf der A2

Autobahn 14 nach zweitem Lkw-Unfall bei Halle erneut gesperrt

Tödliche Zusammenstöße auf der A2

A57: Schwerer Lkw-Unfall bei Neuss

Bei einem schweren Unfall auf der A2 ist ein Lkw-Fahrer ums Leben gekommen

Lkw-Unfall auf der A8 bei Burgau

Ein LKW rast in ein Stauende

Schon wieder Lkw-Unfall auf A3: Fahrer tot – Strecke gesperrt

Schwerer LKW-Unfall auf der A61 bei Hockenheim

A42 nach Unfall wieder freigegeben

Lkw-Unfall auf A5 bei Karlsruhe: Zwei Schwerstverletzte und langer Stau

Abstand halten rettet Leben!

Eine Kampagne der A.i.d.T. e.V. Allianz im deutschen Transportwesen (Straßentransport) e.V. www.aidt-ev.org

Abstand rettet Leben

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Wichtige Info

Sollte einer von Euch morgen früh oder Vormittag auf der A9/A3 oder der A45 einen blauen Scania mit hiesigen, also deutschen Kennzeichen überholen, hupt mal bitte lang und ausdauernd.
Vielleicht bin ich es ja, auf den Weg Richtung Heimat. Ich lichthupe auch zurück 🙂

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Kurzes Wochenende voraus

Montagabend fertig mit laden, die Fahrzeit hätte noch bis hinter Würzburg gereicht. Nur beginnt dann die Sucherei nach einem halbwegs annehmbaren Parkplatz. Darauf hatte ich keine Lust. Montags ist es besonders schlimm. Viele fahren extrem früh los, um pünktlich beim ersten Kunden zu sein. Dementsprechend zeitig machen die Ihre Pause.
So bin ich schon auf dem Rasthof Langen – Bergheim kurz vor Hanau stehen geblieben. Hier ist es wenigstens ruhig. Und auch grün. Beton sehe ich genug.

Dumm nur, dass ich es von hier nur bis Bozen schaffe. Wenn es einigermaßen läuft. Vielleicht auch bis Trento. Aber damit rechne ich eigentlich nicht. Bis zur ersten Abladestelle brauche ich dann immer noch gute drei Stunden. Die ist in der Nähe von Modena.
Insgesamt habe ich vier – anschließend Bologna, Florenz und schließlich in einem Kaff, irgendwo bei Sienna. Aber dann ist schon Donnerstag.

Ein langes Wochenende ist somit auch hinfällig. Mal wieder. Stattdessen darf ich mir am Samstag die Autobahn mit Polen, Tschechen und Rumänen teilen. Prima. Und vorher Freunden absagen. Ich kann darüber immer weniger lachen.

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Punktereform

Seit einigen Wochen gilt in Deutschland ein neuer Bußgeldkatalog. Die verschiedenen Vergehen im Straßenverkehr werden nun mit einem bis zu drei Punkten in Flensburg vermerkt; bei acht Punkten ist der Führerschein weg. Die alten Punkte werden ins neue System übertragen.
Sie verfallen nur, wenn sie im reformierten Punktekatalog nicht mehr zu den Vergehen zählen, die mit Punkten sanktioniert werden. Der Bußgeldkatalog soll durch die Reformen wohl übersichtlicher und schlanker werden. Doch zunächst bedeutet er einfach nur eine Umstellung auf ein neues System. Wenn man jetzt nicht genau weiß, wie hoch nun der eigene Punktestand ist, kann man einen Onlineantrag ans KBA schicken, um seinen aktuellen Punktestand zu erfahren.

Auch LKW-Fahrer müssen sich auf neue Regelungen einstellen, und natürlich gelten z.B. bei Geschwindigkeitsüberschreitungen oder Lenk- und Ruhezeiten andere Vorschriften als für PKW-
Fahrer. Hier findet ihr übrigens den aktuellen LKW-Bußgeldkatalog. Grundsätzlich bleiben die Regeln für den Straßenverkehr aktuell. Schließlich ändert sich das Verkehrsrecht und die Definition darüber, was Verkehrssicherheit bedeutet, nicht über Nacht!

Wer vor der Reform korrekt gefahren ist, muss sich auch nun keine Sorgen machen. Änderungen betreffen allerdings die Sanktionierung von Vergehen: Die Punkte in Flensburg und die Höhe des Bußgelds unterscheiden sich teilweise vom alten Bußgeldkatalog.
Einige Beispiele aus dem aktuellen Bußgeldkatalog für LKW-Fahrer verdeutlichen das. Beispielsweise fallen bei Überladung von Lastkraftwagen nicht nur für den Fahrer, sondern auch für den Halter teilweise sehr hohe Strafen an, wenn das zulässige Gesamtgewicht des LKWs überschritten ist.

Das war vor der Reform nicht anders. Vor allem ändert sich aber nun die Bepunktung für dieses Vergehen: Aus bislang drei Punkten für Überladung wird nun immer ein einzelner und auch der Halter – dem bislang je nach Vergehen zwischen einem und drei Punkten bei Überladung gutgeschrieben wurden – bekommt nun generell einen einzelnen Punkt bei Überladung von LKWs über 5 Prozent.
Das klingt nach einer Lappalie, aber da nun mit nur acht Punkten der Führerschein schon weg ist, belastet schon dieses eine Vergehen das eigene Flensburger Punktekonto doch erheblich.

Viel teurer wird das verbotswidrige Fahren an Sonn- und Feiertagen: 120 € für den Fahrer – und 570 € für den Fahrzeughalter fallen hier an. Bislang musste man 75 €, bzw. 380 € dafür entrichten. Bei der Verkürzung einer Lenkzeitunterbrechung um mehr als 15 Minuten muss für jede weitere angefangene Viertelstunde vom Fahrer ein Bußgeld von 60 € bezahlt werden, für den Arbeitgeber wird es mit 180 € noch deutlich teurer.

250 € muss der Fahrer bezahlen, wenn die Fahrerkarte nicht mitgeführt wird und dadurch eine Kontrolle nicht möglich ist. Das ist aber nichts neues, denn die Lenk- und Ruhezeiten sind zunächst durch Arbeitszeitgesetz und Fahrpersonalgesetz geregelt, was nicht reformiert wurde.

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