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Monat: Juni 2012

Spedition Friedrich Koch ist zahlungsunfähig

Schlechte Nachrichten aus dem Speditionsgewerbe: Das traditionsreiche Unternehmen Friedrich Koch mit Sitz am Huxmühlenbach in Osnabrück-Fledder hat am Dienstag Insolvenzantrag gestellt. Betroffen sind 140 Mitarbeiter.

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Kleine Anmerkung: Bitte nicht mit Koch International aus Osnabrück verwechseln.

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Pusteblume

Eigentlich hatte ich heute mit einer geruhsamen Fahrt Richtung Norden gerechnet. Aber Pusteblume. Auf der Brennerautobahn war die Invasion der Urlauber in vollen Gange.

Stau Stau Stau

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Stille im Äther

Seit fast 15 Monaten fahre ich ohne Funkgerät durch die Gegend – und bisher habe ich das Ding an keinen einzigen Tag vermisst.

Ohne Funkgerät

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Erste Ziele

Bereits vor einigen Wochen hatte ich Probleme mit der AdBlue – Zufuhr in Richtung Abgastrakt. Wie damals kam auch gestern die Meldung “Emissionen zu hoch“ und kurze Zeit später wurde die Motorleistung um 40% reduziert.
Also war mein erstes Ziel eine Scaniawerkstatt.

Laut dem Diagnosegerät hat ein Ventil seinen Geist aufgegeben. Eigentlich nichts weltbewegendes. Trotzdem dauerte die Reparatur fast drei Stunden.

Apropo erstes Ziel: Die Nacht vom Mittwoch zum Donnerstag vergangener Woche verbrachte ich auf einem unbewirtschafteten Rumpelparkplatz an der A5 unterhalb von Karlsruhe. Das letzte Wasser aus meinem Kanister verbrauchte ich am Abend. Ist ja eigentlich kein Problem, da die nächste Raststätte nicht weit weg war.

Eben diese fuhr ich am nächsten Morgen an. Blöd nur, dass SaniFair siebzig Cent verlangt – erst recht, wenn die eigene Blase bis zum Anschlag gefüllt ist und man kein Kleingeld parat hat. Aber Druck macht erfinderisch. So krabbelt man unter der Absperrung durch und schon ist Erleichterung in Sicht.
Natürlich kam just in diesem Augenblick der Pächter um’s Eck, im Schlepptau die Toilettenfachkraft. Ich zeigte beiden das leere Münzfach meines Portemonnaie mit dem Hinweis, den Betrag anschließend nach zu bezahlen.

Der Tankstellenmann glaubte mir natürlich nicht. Für Ihn war ich ein Klopreller, der beschimpft und bestraft werden musste. Als erstes befahl er dem Klomann, umgehend die Polizei zu holen. Dann legte er richtig los.
Er nannte mich lautstark ein Dreckschwein und ich sollte zum Rhein gehen. Der Fluß wäre nur 500 Meter entfernt, dort könnte ich mich waschen.
Und überhaupt. Leute wie ich hätten in seinem Sanitairbereich sowieso keinen Zutritt.

Blöd für Ihn, dass ich schon drin war. Eigentlich hatte ich schon Lust auf eine Diskussion mit dem Kerl, aber mein dringendes Bedürfnis war wichtiger. Also lies ich Ihn stehen.

Die siebzig Cent Toilettenmaut zahlte ich noch. Das hatte ich ja angekündigt und ist ja irgendwo logisch. Gedanken darüber, warum ich mich von einem Fremden als Dreckschwein bezeichnen lassen muss, mache ich mir aber trotzdem. Selbst heute noch, fünf Tage später.

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Graffiti. Die bildende Kunst.

Diese Graffiti zeigt wie es geht: Nicht alles muß über zig Kilometer per Lkw transportiert werden. Mit dem Zug (Sul Treno) ginge es auch. Zumindest manchmal.

Sul treno, Mit dem Zug
Fotografiert am Zollhof in Chiasso

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LKW-Fahrverbote in der Ferienzeit

Welche Fahrzeuge sind betroffen:

Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t sowie Anhänger hinter Lastkraftwagen

In welchem Zeitraum darf nicht gefahren werden:

Alle Samstage vom 1. Juli bis 31. August jeweils von 7.00 bis 20.00 Uhr
Das geltende Sonntagsfahrverbot (Sonntage und gesetzliche Feiertage in der Zeit von 00.00 bis 22.00 Uhr (§ 30 Abs. 3 StVO) gilt unverändert.

Für welche Beförderungen gilt die Ferienreiseverordnung nicht:

a) kombinierter Güterverkehr Schiene-Straße vom Versender bis zum nächstgelegenen geeigneten Verladebahnhof oder vom nächstgelegenen geeigneten Entladebahnhof bis zum Empfänger.
b) kombinierter Güterverkehr Hafen-Straße zwischen Belade- oder Entladestelle und einem innerhalb eines Umkreises von höchstens 150 Kilometern gelegenen Hafen (An- und Abfuhr).
c) frische Milch und frische Milcherzeugnisse
d) frisches Fleisch und frische Fleischerzeugnisse
e) frische Fische, lebende Fische und frische Fischerzeugnisse
f) leichtverderblichem Obst und Gemüse
g) Leerfahrten im Zusammenhang mit den Fahrten nach c) bis f)

Für alle geladenen Güter sind die vorgeschriebenen Fracht- und Begleitpapiere mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen.
Weitere Informationen zur Ferienreiseverordnung sowie rund um den Ferienreiseverkehr enthält auch die Internetseite des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung unter www.bmvbs.de mit entsprechendem Link zur Ferienreiseverordnung.

Liste der gesperrten Strecken >>>

Eine Information der Verkehrssicherheitsberatung beim Polizeipräsidium Münster

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