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Parkplatz hier und überall

Die wirklich coolen Sachen gehen momentan völlig an mir vorüber. Da entwickelt eine Firma ein System, welches den Parkplatzmangel erheblich mindern soll und ich erfahre nix davon.

Gemeint ist P-Roll. Das ist eine Rolle, die unter der Stoßstange eines Lkw montiert ist und mittels Fernbedienung gestartet wird.
Liegt diese dann vor den Vorderrädern, fährt man darauf und anschließend wird diese automatisch beim darüber fahren bis zum Ende des Lkw ausgerollt.

Nach der Pause wird die Rolle am Heck wieder aufgerollt und der Fahrer – also ich – muss die beim nächsten Stop wieder nach vorne umhängen.

Einfach, aber genial. So habe ich immer meinen mobilen Parkplatz dabei und kann parken, wo ich will. Bin also nicht mehr auf reguläre Lkw-Parkplätze angewiesen, die ja spätestens ab dem frühen Abend Mangelware sind.
Achso. Auf Wunsch gibt es diese Matten auch mit eingearbeiteten LED-Leuchten. So ist der Lkw auch überall abgesichert.

Einen Flyer gibt es auch schon. In dem wird das ganze nochmal ausführlich erklärt:

Flyer P-Roll

Tolle Idee. Ehrlich. Selbst das Bundesverkehrtministerium hat bereits seine Zustimmung signalisiert und wird die entsprechende Gesetzgebung voraussichtlich noch bis zum 1. April diesen Jahres ändern.

Zitat aus dem Bundesverkehrtministerium :
(Quellennachweis ist diese Bunte-Drucksache DR-0104/2017):

Das Recht auf Achtung von Privatleben und Wohnung bei einem vorübergehendem ersichtlichen privaten abgegrenzten notwendigen Areal als „P-ROLL“™ – Parkplatz-Teppich auf öffentlichen staatlichen Grund, während der rWRZ nicht mehr im Fahrerhaus verbringen zu dürfen, ist auch bei Einsatz von Durchsuchungen und Beschlagnahmen, immer die Verhältnismäßigkeit zu wahren iZm. Aufklärung von Ordnungswidrigkeiten. Die staatlich angeordnete Verpflichtung die rWRZ von 45 Stunden in einer „geeigneten Unterkunft“ außerhalb vom Fahrerhaus zu verbringen, ist auch in einem Zelt am LKW, nun dem BKF als Bürger, auf stattlichen Grund wie ein abgegrenzter Wohnraum zu gewähren.

Da es dazu eine Verpflichtung gibt, die im FPersG, OWiG und StVG besteht, verstärkt sich noch erheblich. In einer solchen Situation ist es eine im Sinne von Art. 13 GG mehr wie sachgerecht, die am Gemeinwohl orientierte Maßnahme und die Zweckbestimmung des vorhandenen Wohnraums auf dem Abgegrenzten Areal des „P-ROLL“™Park-Teppich, dadurch gerechtfertigt wird, daß sein Zweck grundsätzlich dieses Mittel heiligt. Dies jedenfalls dann, wenn — wie hier — die schutzwürdigen Interessen des staatlichen Eigentümers gegenüber dem BKF, bei allen Pflichten und Rechten zu rWRZ auch ausreichend gewahrt bleiben.

Bleibt nur noch eine Frage übrig: Warum bin ich nicht auf solch eine simple, aber geniale Idee gekommen? Fünfzigtausend von diesen Matten verkauft und ich wäre Millionär. So muß ich bis zur Rente weiterfahren. Das Leben ist manchmal ungerecht.

3 Comments

  1. Gregor Ter Heide
    Gregor Ter Heide 29/03/2017

    ja toll …. allerdings kenn ich auch nicht den Hersteller, den ich im www noch nicht gefunden habe.

    Vor allem finde ich gut, das dadurch es auf staatlichem Grund und Boden der Art. 13 GG voll umfänglich anwendbar ist.
    Vielleicht meldet sich ja der Hersteller nach dem 1 April bei den vielen tausenden BKF.

  2. Arno
    Arno 31/03/2017

    Ich habe gehört, dass ab dem 01.04.2017 unter den bisherigen Rastplätzen Tiefgaragenstellplätze für LKW gebaut werden sollen um das Parkplatzproblem zu lösen

  3. maik
    maik 31/03/2017

    Hallo Arno, ja, davon habe ich auch schon gehört. Nur glaube ich, dass diese Pläne ab dem 2. April wieder zu den Akten gelegt werden 🙂

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