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Schritt für Schritt

Erinnert Ihr Euch an Florian, der am zweiten Weihnachtstag Lkw-Fahrern die unterwegs gestrandet waren, mit einem Präsent eine kleine Freude bereitete? Auch um die ging es diese Woche im Bundestag.

Denn dort wurde am Donnerstag ein kurzfristig angepasster Gesetzentwurf zur Änderung des Fahrpersonalgesetzes angenommen. Mit diesen Entwurf soll klargestellt werden, dass, wenn die regelmäßige Wochenruhezeit im Fahrzeug oder an einem Ort ohne geeignete Schlafmöglichkeit verbracht wird, sowohl dem Fahrer als auch dem Verkehrsunternehmen ein Bußgeld (bis zu 60 bzw. 180 Euro pro unterschrittene Stunde) droht.
Damit will man Fahrer vor menschenunwürdigen Verhältnissen schützen und einen Beitrag für faire Wettbewerbsbedingungen leisten.

Damit wurde der erste Schritt gegen Nomadentum und gegen Sozialdumping auch in Deutschland gemacht. Jetzt muss der Bundesrat noch zustimmen, dass voraussichtlich Ende März. Achso. Wer sich den Antrag zum Verbot der regelmäßigen wöchentlichen Ruhezeit im Lkw im Verkehrsausschuss durchlesen möchte, kann das hier tun.

1 Kommentar

  1. hajo
    hajo 12/03/2017

    Als ich den ersten Absatz gelesen hatte, dachte ich schon, man wäre seitens der Bundesregierung auf den Gedanken gekommen, die Aktion als geldwerten Vorteil besteuern zu wollen .. na ja, man kann’s ja mal versuchen.
    Jetzt hoffe ich nur, dass hier miemand von „offizieller“ Stelle hier mitliest.
    Ansonsten noch einen schönen Sonntag (der, zumindest hier in Frankfurt am Main, wohl seinen Namen verdienen wird 😀 )
    Grüsse
    Hajo

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