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Gleichgültigkeit

Eben auf Facebook gelesen:

Aus aktuellem Anlass nochmal der Hinweis, dass Unternehmer Ihre Verlader schulen/unterweisen müssen. Denn als Beteiligte am Transport ist der Verlader rechtlich für die Versäumnisse, die bei der Lasi passieren haftbar zu machen. Das gilt für Sachschäden ( §823 BGB ), für Personenschäden ( § 222 -229 StGB ) sowie für Bussgelder der Ordnungsbehörde ( § 22 & 23 StVO ). Denn als Beauftragte Person nach § 9 OwiG ist der Verlader verantwortlich für sein tun. Der Unternehmer ist nach § 130 OwiG für die Kontrolle des Verladers verantwortlich, denn als beauftragende Person, ist er dem Verlader weisungsbefugt. Und wer Personal führt, trägt auch für das Personal die Verantwortung.

Eben dieser Absatz da oben scheint für viele Verlader noch immer nicht verständlich zu sein. Denn letzte Woche sollte ich einen vorgeladenen Auflieger übernehmen, dessen Ladung in Teilen so aussah:

Ladungssicherung Lkw

LaSi Lkw

Der Sattel wurde logischerweise umgeladen. Denn so fahre ich nicht weg. Auch wenn es wieder Diskussionen mit dem Lagerpersonal gab. Von wegen keine Zeit und so.
In dem Fass befanden sich zwar nur Eisenspäne. Selbst ein Schichtleiter war der Meinung, da würde nichts passieren. Es wäre ja keine Flüssigkeit darin. Intelligente Antwort.

Das kuriose ist, die machen regelmäßig Schulungen. Auch zum Thema Ladungssicherung. Da frage ich mich, warum die daran teilnehmen. Weil es kostenlose Schnittchen und Kaffee gibt?

1 Kommentar

  1. Jochen
    Jochen 11/05/2016

    Dazu empfehle die informativ aufgemachte Rubrik „Foto des Monats“ vom Königsberger Ladungssicherungskreis e.V.
    https://www.klsk.de/

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