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Wir streiken dann mal

Kurz zur Einleitung: Der Transportbotschafter e.V. ist ein gemeinnütziger Verein für die Transportbranche. Er wird unterstützt von einer Frachtbörse.

Jetzt hat dieser Verein in einem Video den Wegfall von Transportleistungen simuliert, um die Aufmerksamkeit auf die Unverzichtbarkeit von Lkw zu lenken. Das kommt natürlich bei vielen Fahrern gut an.
Nur ich finde das Video eher nutzlos. Den Aufwand hätte sich der Verein sparen können. Das der Lkw das Transportmittel Nummer Eins ist, dürfte eh den meisten klar sein. Trotzdem wird er als störend empfunden. Daran wird auch solch ein Video nichts ändern. Schon deshalb, weil es die falschen erreicht. Nämlich die, die eh mit der Transportbranche zu tun haben.

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3 Comments

  1. Chris
    Chris 02/09/2015

    Irgendwie hatte ich gerade ein Déjà-vu oder besser gesagt, da hat man doch geklaut! Na, was will man schon von der Timocom und ihrem „Aushängeschild“ Herrn Jochen Dieckmann (das ist der hier: https://truckonline.de/blog/2011/05/15/buchkritik-und-verlosung-geschlafen-wird-am-monatsende/) erwarten?
    Ach ja, hier das Original aus Österreich welches fast 5 Jahre alt ist: https://www.youtube.com/watch?v=0t2pNAiWiiA
    Liebe Timocom, kümmert euch doch mal lieber darum das ihr den Frachtgaunern keine Plattform mehr bietet. Da habt ihr genügend zu tum!

  2. Gregor Ter Heide
    Gregor Ter Heide 05/09/2015

    Art. 11 (2) EMRK (2) Die Ausübung dieser Rechte darf nur Einschränkungen unterworfen werden, die gesetzlich vorgesehen und in einer demokratischen Gesellschaft notwendig sind für die nationale oder öffentliche Sicherheit, zur Aufrechterhaltung der Ordnung oder zur Verhütung von Straftaten, zum Schutz der Gesundheit oder der Moral oder zum Schutz der Rechte und Freiheiten anderer.
    Gibt es noch Fragen ?
    Lokführer, Piloten, Fluglotsen haben in den vergangenen Jahren immer wieder als Berufs- Gewerkschaften und verhältnismäßig kleine Organisationen, den öffentlichen Verkehr lahmgelegt. Was geschieht denn wenn deutsche Fernfahrer streiken ?

    „Alles steht, nichts geht mehr, denn die Autobahnen sind dicht“.

    Nein: Es dürfen laut Art. 11 (2) EMRK grundsätzlich keine französischen oder italienischen Verhältnisse auf den öffentlichen Straßen und Autobahnen während eines Streiks herrschen.

    Rechtsprechung in Deutschland zum Streik auf der BAB Haben die Teilnehmer an einer Straßenblockade dadurch, dass sie sich auf die Fahrbahn begeben, Kraftfahrer an der Weiterfahrt gehindert und deren Fahrzeuge bewusst dazu benutzt, die Durchfahrt für weitere Kraftfahrer tatsächlich zu versperren, so kann diesen gegenüber im Herbeiführen eines solchen physischen Hindernisses eine strafbare Nötigung § 240 (1) StGB liegen.

    vgl. BGHSt 41/182 // BGH 1 StR 126/95 vom 20.07.1995 – Leitsatz Straßenblockade

    Dabei ist das Recht der Träger des Grundrechts (also dem BKF) der Versammlungsfreiheit zu berücksichtigen, selbst über Art und Umstände der Ausübung ihres Grundrechts zu bestimmen, also zu entscheiden, welche Maßnahmen sie zur Erregung der öffentlichen Aufmerksamkeit für ihr Anliegen einsetzen wollen. Diese Einschätzung der Träger des Grundrechts ist jedenfalls insoweit maßgeblich, als sie Rechte Dritter nicht beeinträchtigen. Kommt es zu Rechtsgüterkollisionen, ist ihr Selbstbestimmungsrecht allerdings durch das Recht anderer beschränkt.

    vgl. BVerfGE 104, 92 // BVerfG 1 BvR 1190/90 vom 24.10.2001 – Rn. 54, 59 ff zu Sitzblockaden III Deutschland

  3. ***
    *** 05/09/2015

    Sehr gute Kommentar von Gregor. Hoffentlich lesen das die ewigen Streikträumer mal durch .

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