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Das ist Politik

Die Nahles (oder Andrea, wie sie von Genossen genannt wird) hat den Mindestlohn beim Transit ausgesetzt. Also ausländische Lkw-Fahrer sollten bei Transitfahren durch Deutschland den Mindestlohn von 8.50 Euro erhalten.
Westeuropäischen Spediteuren war das egal. Der Mindestlohn westlich von Deutschland liegt meist eh etwas höher. Nur in den neuen EU – Ländern war man damit nicht so ganz einverstanden.

Wohl auch, weil die Vorgaben für Kontrollen und Dokumentationspflichten nur schwer durchführbar waren. Aber der Hauptgrund werden natürlich die höheren Lohnkosten für osteuropäische Spediteure sein. Oder halt auch für westeuropäische Transporteure, die im Osten oder Südosten Niederlassungen haben.
Und das geht natürlich gar nicht. Wie bitte schön kann man denn dann noch Dumpingfahrten durchführen.

Also ich finde, wer in Deutschland arbeitet, hat ein Recht darauf, den hiesigen Mindestlohn zu bekommen. Auch wenn er nur beruflich durch dieses Land fährt. Wir reden hier schließlich von 8.50 Euro. Nicht mehr.

Diese Lastwagen aus dem Osten, die auf unseren Straßen unterwegs sind, machen es den deutschen Spediteuren schwer. Die fahren zu Dumpingpreisen, nutzen dadurch ihre Angestellten aus. Ein großer Teil von denen operiert hauptsächlich in Westeuropa. Viele Lkw kommen so gut wie nie in ihr Zulassungsland.
Die Fahrer werden alle paar Wochen ausgewechselt und mit Bussen oder Pkw nach Hause oder zu ihrem neuen Einsatzgebiet transportiert. Die sind quasi selber Ware.

Der Nahles geht es bei dieser Aussetzung des Mindestlohns um gute Nachbarschaft zu den Polen. Da kann ich nur drüber lachen. Was passiert denn mit den hiesigen Transporteuren? Die dürfen ruhig in die Pleite gehen?
Damit das nicht passiert, sollten Europaweit gleiche Regelungen in Bezug auf Löhne, Steuern etc. gelten. Schon deshalb, um EU-weit annähernd gleiche Vorraussetzungen zu schaffen. Aber das wird nicht passieren. Denn deutsche Unternehmen und erst recht deutsche Fahrer sind der Politik egal. Hier offenbart sich eine unerträgliche Arroganz.

Die Nahles sollte sich mal an einem Sonntagnachmittag auf eine Autobahnraststätte begeben. Da findet sie die derzeitigen Opfer ihrer guten Nachbarschaft. Polnische, baltische, rumänische oder ungarische Fahrer, die dort oftmals ihre illegale Wochenendruhezeit verbringen, um anschließend ebenso illegale Kabotage aufzunehmen.
Bei einem Topf selbstgekochter Erbsensuppe kann die sich mit den Fahrern unterhalten. Die Erlebnisse, wie sich diese Leute von einigen hundert Euro im Monat unterwegs ernähren, sind sicher interessant.

11 Comments

  1. Christian
    Christian 01/02/2015

    Das Problem sind nicht nur die Osteuropäer. Das Problem ist das ganze Mindestlohngesetz.

    Denn dies basiert auf dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz und letzteres greift nicht für uns Kraftfahrer, da unsere Arbeit bereits an der eigenen Haustür beginnt und auch Endet und nicht erst wenn wir in den LKW einsteigen. Somit stellt sich die Frage, greift das MiLog überhaupt bei LKW Fahrern?!

    Es bleibt allerdings abzuwarten was daraus wird. Soweit ich weiß plant Udo Skopek von der A.i.d.t da eine größere Aktion bzw. eine Klage die hoffentlich bis zum EuGH durch kommt.

  2. Chris
    Chris 01/02/2015

    Leider fällt mir beim Wort SPD nur eines an:
    „Wer hat uns (die arbeitende Bevölkerung) verraten? Die Sozialdemokraten!“

    • Anonymous
      Anonymous 03/02/2015

      Puh…nicht richtig informiert würde ich sagen. Die SPD hat den Mindestlohn doch eingeführt, gegen die Stimmen aus dem CDU Lager. Jetzt wirft die CDU der Umsetzung dieses Gesetzes Steine in den weg. Aber haben ja schon geschafft was sie wollten. Die weitere Verdummung der Bildungsfernen Bürger dieses Landes

  3. Taxiingo ohne Taxi
    Taxiingo ohne Taxi 02/02/2015

    Wissen die osteuropäischen Fahrer überhaupt das es für sie hier ein Mindeslohn gibt?

    Sie werden bestimmt nicht von ihren Chefs darüber informiert.

    Ich denke ja allein schon an die gelbe Sonne.

  4. Basti
    Basti 03/02/2015

    Guter Kommentar. Der gibt auch meine Meinung wieder.

  5. Gregor Ter Heide
    Gregor Ter Heide 03/02/2015

    Nun gibt es eine Sammelklage der Speditionen. Die Hamburger Kanzlei DD Legal bereitet eine Sammelklage von Spediteuren gegen das MiLoG beim BVerfG in Karlsruhe vor. Sie fordern u.a eine Befreiung von der Pflicht zum MiLoG im grenzüberschreitenden Verkehr sowie bei Kabotage-Verkehren. Es hatte mittlerweile einen Antrag zum Beschlussverfahren beim ArbG in Osnabrück gegegeben, der evtl. eine Vorabentscheidung beim EuGH bewirkt. Deutschland prüft nun, ob der Bereitschaftsdienst des BKF mit zur MiLog Aufzeichnungspflicht gehört. Dazu muss allerdings das ArbZG und natürlich die sektorale Arbeitszeit-Richtlinie 2002/15/EG für BKF geändert werden, das natürlich schon längst überfällig ist.

    Alles was iVm. den enormen ost- westlichen Gehaltsgefälle der BKF bei ihrem „Dienst am LKW-Steuer“ beiträgt ist lobenswert, nur das MiLoG kann für die BKF nicht gelten, denn er ist kein Entsendeter. Das MiLoG wurde auf dem AEntG begründet.

  6. Ehrengast
    Ehrengast 04/02/2015

    Dann müssten ja auch deutsche Fernfahrer wenn sie durch den Osten fahren „nur“ den Mindestlohn des jeweiligen Landes bekommen……….macht das Sinn…. ?

  7. Her Bert
    Her Bert 05/02/2015

    Ich frage mich gerade,wie das funktionieren soll. Wenn alle die, die durch Deutschland fahren, deutschen Lohn (Mindestlohn) bekommen sollen, dann muss das für doch für jedes europäische Land gelten? Ich verdiene gut bei einer deutschen Spedition, fahre regelmässig Richtung Grossbritanien und manchmal auch Irland. Soll ich von meinem Chef jetzt für die Durchfahrten von Luxemburg, Belgien, Frankreich, UK und Irland den jeweiligen Lohn verlangen? Also, das Problem das die Osteuropäer uns Aufträge wegnehmen weil sie billiger sind ist unbestritten da, aber so kann die Lösung nicht aussehen.

  8. Gregor Ter Heide
    Gregor Ter Heide 05/02/2015

    @Her Bert, deine Frage war: „wie das funktionieren soll“ ?

    Es ist jetzt natürlich sehr dinglich, die Perspektiven des europäischen Tarifrechts schnell auf den EU-rechtlichen Weg zu bringen, denn wenn in der EU in einem problematischen Gewerbe, dass im harten Wettbewerb steht, nur noch unter 30 % im Durchschnitt der Tarifgebundenheit bestehen, müssen die zuständigen EU-Sozialpartner sofort handeln. Deswegen muss es jetzt sofort eine EU-Tarifvertragsordnung und dazu einen EU-Tarifvertragregister geben.

    Ein vergleichbarer allgemeinverbindlich erklärtes BKF-Gehalt oder dem durchschnittlichen BKF-Tarif in Deutschland und der westlichen EU, befindet sich, – ohne eine zusätzliche Unterstützung zum soziokulturellen Existenzminimum -, derzeit bei 12 € pro Stunde.

    Da im Transportsektor eine EU-weite, inkl. der Kabotage, freie Dienstleistung besteht, gibt es dazu ein Missverhältnis zwischen der Leistung und dem Gehalt beim Dienst des BKF am LKW-Steuer, dass nach § 138 BGB in der Dienstleistungs-Durchführung, sogar mit 8,50 € bei 173 Stunden, sittenwidrig ist, da die Vergütung nicht einmal zwei Drittel des tatsächlich durchschnittlichen BKF-Gehalt der Transport-Branche in Westeuropa erreicht.

    Dazu muss natürlich die „Opt.out“ Klausel bei dem täglichen Bereitschaftdienst wegfallen.

  9. Didi
    Didi 08/02/2015

    Ich bin ja auch Pro-Mindestlohn, aber ich kann folgendes nicht verstehen:

    „Also ich finde, wer in Deutschland arbeitet, hat ein Recht darauf, den hiesigen Mindestlohn zu bekommen. Auch wenn er nur beruflich durch dieses Land fährt. Wir reden hier schließlich von 8.50 Euro. Nicht mehr.“

    Wie würdest du reagieren, wenn du den polnischen Mindestlohn bekommst, wenn du mal ne Tour nach Polen machst? Lufthansa-Crews bekommen auch keinen chinesischen Lohn, wenn diese gerade über China fliegen…

  10. maik
    maik 09/02/2015

    @Didi: Dann würde ich genauso kritisch berichten. Aber darum geht es doch überhaupt nicht.

    Das Mindestlohngesetz basiert auf dem Entsendegesetz. Und ist eine deutsche Erfindung. Demzufolge kann es auch nur in Deutschland angewendet werden.

    So bekomme ich z.B. in Luxemburg keine 11,10 Euro oder um bei Deinem Beispiel zu bleiben, in Polen nicht entsprechend weniger als 8.50 Euro.

    Nur ist das ganze nicht mit EU – Recht vereinbar und somit zum Scheitern verurteilt. Da wurde wieder mal geschlampt. Um es mal etwas krass auszudrücken.

    Meine Meinung dazu habe ich bereits auch genannt: Und zwar keine einzelstaatliche Lösungen , sondern EU – weite gültige Tarifverträge.

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