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Einige Dinge die man so auf verschiedenen Seiten liest und auch unter Kollegen hört, sind ja schon unglaublich. Wie zum Beispiel die Sache mit den gekauften Führerscheinen und Fahrerkarten. Kurz zur Erinnerung: Bis September diesen Jahres muss jeder Lkw-Fahrer eine Grundqualifikation und Weiterbildung absolviert haben. Diese Lehrgänge werden durch den Eintrag der Schlüsselzahl 95 auf dem Kartenführerschein nachgewiesen.
Das ganze dauert 5×7 Stunden (also gesamt 35 Stunden) und kostet hier in Deutschland je nach Anbieter zwischen 250 und 700 Euro.

In Norwegen hat nun einer heraus gefunden, dass es in Litauen möglich ist, illegale Lizenzen zu erwerben. Gut, dass überrascht mich jetzt nicht besonders. In Polen oder auf dem Balkan wird es wohl auch möglich sein.
Nur wie einfach das teilweise geht, wundert mich schon. So lese ich auf diesem Blog, dass ein Mitglied der Straßenverkehrsorganisation Norges Lastbileier – Forbund ( NLF ) es schaffte, in Litauen einen gefälschten Führerschein und Personalausweis zu kaufen – für wirklich preiswerte achtzig Euro. Das in diesem Führerschein die „95“ bereits eingetragen war, versteht sich von selbst.

Auf diese Masche kam er durch einen litauischen Fahrer. Der behauptete Ihm gegenüber, mehr als eine Fahrerlizenz mit verschiedenen Identitäten zu besitzen. Er könne somit die vorgeschriebenen Lenk- und Ruhezeiten ganz einfach umgehen. Ist die tägliche Fahrzeit voll, wechselt er die Fahrerkarte und fährt mit seiner neuen Persönlichkeit weiter.
Rund um die Uhr zu fahren, wäre also kein Problem. Bei einer Kontrolle zeigt man einfach den zur Fahrerkarte gehörenden Führerschein vor.

Roar Melum, so heißt der Norweger vom NLF, legte seine Unterlagen der Polizei in Trondheim vor. Dort war man erstaunt, dass es so einfach ist, einen Führerschein auf diese Weise zu bekommen. Die gefälschten Ausweise waren so gut, dass selbst die Polizisten Probleme hatten, einen Unterschied zu Originalpapieren zu erkennen.

Artikel auf lastebil.no
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3 Comments

  1. hajo
    hajo 27/01/2014

    Hallo Maik,
    „nichts ist unmöglich“ sagte schon mal so ein von Werbefuzzies initiierter Spruch, warum aollte dies also ausgerechnet im Bereich von Dokumentenfälschung (einem der wohl ältesten Gewerbe der Fälscher-Welt) nicht gelten?
    Ich bin stutzig geworden, weil Du schreibst “ Die gefälschten Ausweise waren so gut, dass selbst die Polizisten Probleme hatten, einen Unterschied zu Originalpapieren zu erkennen.“ Danach gäbe es doch
    Möglichkeiten, Unterschiede zu erkennen (wenn man sich der Probleme stellte).
    Daher (und weil ich wieder mal so einen Anfall von „rektalem Ausscheiden von kleinen getrockneten Früchten“ hatte) habe ich mir mal den Originaltext vorgenommen und da steht: „The fake licenses are so good that you can not tell the difference with the untrained eye. Most of the police men working on the street can not see if it is real or not.“
    Kann es sein, dass Ordnungshüter nicht über „trained eyes“ verfügen? Das wäre doch bedenklich.
    Nein, ich weiss sehr wohl, dass sich die Aufgaben der Polizei (auch in N) nicht nur auf diesen Bereich beschränken, aber wenn man schon Leute auf solchen Gebieten arbeiten lässt, sollte man doch darauf achten, dass diese auf dem neuesten Stand sind, alles Andere erzeugt doch nur Frust und Resignation.
    od’r?
    Gute Fahrt!
    Gruß
    Hajo

  2. Heinz Becker
    Heinz Becker 29/01/2014

    Da hilft wohl nur noch ein kleiner RFID-Chip, der dem Fahrer in der Nähe der Halsschlagader implantiert wird.

  3. highwayfloh
    highwayfloh 04/02/2014

    Fälschen kann man alles, wenn man genug kriminelle Energie hat!

    Aber mit den Schulungen, welche bezüglich September 2014 abgeschlossen sein müssen, damit man die „95“ bekommt, hast Du NICHT ganz recht, denn ich war kürzlich auf einer Schulung und hab speziell bezüglich diesem Punkt nachgefragt.

    Es gibt nämlich auch die Möglichkeit bis zum Jahr 2016 die Verlängerung des Führerscheins und der Fahrerkarte zu synchronisieren, was eine enorme Kostenersparnis bedeudet!

    Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass man den „2“er (CE) VOR einem bestimmten Datum erworben haben muss. Bezüglich des genauen Datums / Stichtags, fragt bitte bei einer Fahrschule oder dem Landratsamt nach (habs mir nicht gemerkt). Ich kann jedenfalls synchronisieren.

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