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Keinen einheitlichen Pauschbetrag für Übernachtungs – Nebenkosten

Ein Berufskraftfahrer, der im internationalen Fernverkehr tätig war und in der Schlafkabine seines Lkw übernachtete, wollte einen pauschalen Werbungskostenabzug in Höhe von 5,00 € pro Tag für Parkgebühren und die Benutzung von Sanitäreinrichtungen. Das FG Schleswig-Holstein lehnte ab.

Die Richter begründeten ihre Entscheidung damit, dass der Fernfahrer seine Ausgaben für Parkgebühren und die Benutzung von Sanitäreinrichtungen nur ganz allgemein beschrieben habe und keinen einzigen Beleg für das Streitjahr vorlegen konnte. Das reiche zur Glaubhaftmachung von Werbungskosten nicht aus.
Zudem sei die die Benutzung von Sanitäreinrichtungen zum Teil kostenfrei oder das bezahlte Entgelt könne auf einen Verzehr angerechnet werden (Schleswig-Holsteinisches FG vom 30.6.2011, 5 K 108/08 ; Az. der Revision VI R 48/11).

3 Comments

  1. Ralf
    Ralf 10/01/2012

    Deshalb sollte man die Wuché oder Vouche .. also die Klotickets aufheben um nachweisen zu können das man sie nicht eingelöst hat. Wobei sich die Frage stellt, ob man mehr Geld raus bekommt wenn man das Kloticket von der Steuer absetzt oder es wieder einlöst.

  2. highwayfloh
    highwayfloh 11/01/2012

    @Ralf:

    Das kommt darauf an, ob Du den sogenannten „Pauschbetrag“ mit den tatsächlichen Werbungskosten überschreitest oder nicht.

    Der wurde ja für Alleinstehende dieses Jahr auf 1.xxx Euro erhöht. Da wirds dann schon schwierig.

  3. Ralf
    Ralf 11/01/2012

    @highwayfloh:
    Das kommt drauf an ob die Erstattung der Werbungskosten höher ist als der Pauschbetrag. Liegt man mit seinen tatsächlichen Werbungskosten unter dem Pauschbetrag, nimmt man logischerweise den höheren Pauschalbetrag. Liegt man darüber, nimmt man die Belege.
    Da aber nicht 100% der entstandenen Kosten erstattet werden, sondern nur x%, muss man ausrechnen ob man bei Angabe der Werbungskosten mehr Geld raus bekommt als mit dem Pauschalbetrag.

    Einfaches Beispiel:
    1.000€ Pauschbetrag
    1.500€ Werbungskosten

    Bei einer Erstattung von 50% würde man mit den Werbungskosten nur 750€ zurück bekommen und den Pauschbetrag (1.000€) wählen.
    Bei einer Erstattung von 75% würde man 1.125€ zurück bekommen und eher die tatsächlichen Werbungskosten angeben.

    So was lässt sich i.d.R. mit einen Blick prüfen indem man mal etwas Buchführung betreibt. Genug kostenlose Software dafür gibt es ja. Aber viele Kollegen zocken lieber Bejuwled bei Fratzebuck.

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