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Blogleser Markus fragt:

Hallo,

immer wieder stellt sich die Frage nach dem Be- und Entladen. Muß das der Fahrer machen oder kann er sich auch weigern.

Also, so richtig weiss ich das auch nicht, aber ich habe mich mal ein wenig im Internet kundig gemacht. Da gibt es z.B. ein Güterkraftverkehrsrecht. In diesem existieren keine Regelungen für die Zuständigkeit zu einer Be- und Entladung.

Im Handelsgesetzbuch jedoch steht folgendes:

Grundsätzlich hat der Absender das Gut beförderungssicher zu laden, zu stauen und zu befestigen sowie zu entladen.
Vertragliche Regelungen, Abreden, Handelsbräuche oder regionale Verkehrssitten können ggf. dazu führen, dass die Be- oder Entladung entgegen dem gesetzlichen Regelfall vom Frachtführer (bzw. dessen Fahrer) übernommen werden soll.

Nähere Auskünfte kann hierzu die IHK geben. Bezüglich der Haftungsfragen kommt es auf die jeweilige Fallgestaltung an; Die Frage, wie der Fahrer bei einer Be- oder Entladung versichert ist, kann die Berufsgenossenschaft beantworten.

Wichtig ist auch: Nimmt der Fahrer die Be- und Entladetätigkeit vor, handelt es sich um „andere Arbeiten“. Diese sind nicht zu den Ruhezeiten zu zählen. Auch bist Du für die Ladungssicherung gemäß § 22 Abs.1und § 23 Abs.1 Satz 2 StVO verantwortlich.

3 Comments

  1. wizo
    wizo 12/11/2009

    Bevor ich jetzt großartig versuche, die Theorie selber in Worte zu fassen, schmeiße ich einfach mal https://cargoforum.de/Forums/viewtopic/t=1826.html in den Raum und verweise auf den dritten Beitrag.

    Bei der Haftung hinsichtlich von entstanden Schäden bei der Entladung kommt es darauf an, ob der Fahrer eigenverantwortlich entschieden hat, die Ware zu entladen oder vom Empfänger dazu aufgefordert wurde. Wird er dazu aufgefordert und schiebt die Ware beispielsweise von der Hebebühne, dann ist es so, als wenn der Empfänger es selbst getan hätte, da der Fahrer in dem Moment Gehilfe des Empfänger war. Das wurde zumindest gerichtlich in dem Fall entschieden, den mein damaliger Berufsschullehrer rezitiert hatte.

    Aus der Erfahrung kann ich von cholerischen und überforderten Lagerleitern sprechen, die nicht deutsch sprechenden Fahrern aus Osteuropa den Schlüssel zum 30 Jahre alten Stapler mit den Worten „Lade den Scheiß selber ab, das ist nicht meine Aufgabe“ quasi vor die Füße geschmissen haben…

  2. Maik
    Maik 12/11/2009

    Hallo wizo,

    danke für den Link. Leider ist es aber so, dass einem in vielen Fällen nichts anderes übrigbleibt, als selber zu be- oder entladen.

  3. Ralf
    Ralf 13/11/2009

    Leider ist die Frage von Markus etwas ungenau. Derzeit fahre ich ja Container (Absetzmulden). Das Beladen der Mulden übernimmt der Kunde, das Auf- und vor allem das Abladen übernehme dann ich. Wenn mir ein Kunde sagen würde ich soll „mal eben“ den Container voll schaufeln, ich glaube ich würde vor Lachen zusammen brechen.
    Allerdings fahren wir auch mit speziellen Containern/Mulden, in denen kleinere Behälter und Fässer verladen werden. Da bin ich bei der Beladung dabei, denn für die Ladungssicherung bin im Zweifelsfall alleine ich als Fahrer verantwortlich. Dementsprechend fasse ich dann beim Beladen auch mit an.

    Ich habe aber auch mal im Verteilerverkehr gearbeitet. Da war es dann schon wesentlich komplizierter. Beim Kunden musste ich abladen, allerdings nur bis zur Tür des Lagers (vertraglich festgelegt).
    Das Beladen war jedoch recht kompliziert geregelt. Denn die Kühlhäuser gehörten der einen Firma, die Ware wurde von einer anderen Firma disponiert und wir als Spediteure waren für das eigentliche Verladen verantwortlich. Und eben genau so kenne ich es auch: Das Lager hat die Ware so bereit zu stellen, dass der Fahrer diese mit „betriebsüblichen Mitteln“, sprich Hubwagen bzw. Elektroameise auf den LKW laden kann. Beim Entladen ist es ähnlich. Der Fahrer hat dafür zu sorgen das die Ware (Leergut, Retouren, usw.) im Lager auf einer Fläche unmittelbar am Tor abgestellt werden kann.
    Das ganze hat mit Haftungsfragen zu tun. Stell dir mal vor jemand vom Lager heizt mit dem Stapler in den Kühl-LKW und reißt mit der Gabel mal eben die Seitenwand auf. Dann sind ganz schnell mal 30.000 oder mehr Euro kaputt. Das gleiche gilt natürlich für das Lager. Wenn der Fahrer die Palette mit dem Stapler in das Regal stellen will und das Regal umkloppt. Naja, ein entsprechendes Video was dann passieren kann ist ja hier im Blog zu sehen.

    Eingebürgert hat sich wohl die Regelung das jeder für seinen Bereich zuständig ist. Der Fahrer für alles was auf dem LKW ist, das Lagerpersonal für alles was im Lager ist. Dabei sollte der Fahrer allerdings nur das abladen, was man von Hand mit dem Hubwagen bewegen kann. Wobei, 33 Europaletten mal eben mit dem Hubwagen abladen, dann weiß man was man getan hat 😉

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