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Spesenurteil

Der Fiskus darf Pauschalen für Kost und Logis nicht dem steuerpflichtigen Zusatzlohn zurechnen, wenn tatsächlich Kosten in der entsprechenden Größenordnung angefallen sind.
Das entschied das Finanzgericht Kassel und gab damit einem Lkw – Fahrer recht, der belegen konnte, nicht wie vom Finanzamt vermutet, in seinem Lkw übernachtet zu haben.

Az.: 11 K 1498/05