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Klage gegen Überholverbote Teil II

Das Überholverbot auf bestimmten Streckenabschnitten der A 7, sowie der A 45 wurde vom hessischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel aufgehoben.
Insbesondere die Unfallraten ließen dort keine besondere Gefahrenlage erkennen, begründete der Vorsitzende Richter, Fritz Dyckmans, diese Entscheidung. Die rechtlichen Voraussetzungen für die Überholverbote seien nicht erfüllt.

Gegen das Urteil ist Revision möglich. Das heißt, dass Lkw auf diesen Streckenabschnitten noch nicht überholen dürfen.
Sollte sich das Land Hessen entschließen, Rechtsmittel dagegen einzulegen, wäre das Bundesverwaltungsgericht am Zug.

Die Abschnitte, für die das Lkw-Überholverbot aufgehoben wurde, liegen nach Angaben des VGH auf der A 7 Richtung Süden zwischen der Anschlussstelle Guxhagen und Melsungen sowie im Bereich der Anschlussstelle Fulda-Nord bis rund drei Kilometer nach dem Dreieck Fulda, außerdem auf der A 7 Richtung Norden im Bereich der Anschlussstelle Niederaula.
Auf der A 45 ist Richtung Süden ein Abschnitt zwischen der Anschlussstelle Ehringshausen und dem Wetzlarer Kreuz betroffen, Richtung Norden geht es um zwei Abschnitte zwischen dem Gießener Kreuz und der Anschlussstelle Gießen-Lützellinden.

2 Comments

  1. spottdrossel
    spottdrossel 16/05/2009

    Da sollten die PKW-Fahrer mal kräftig unterstützen, bei Ehringshausen hat das Überholverbot den tollen Nebeneffekt, das der LKW den auffahrenden Autos keinen Platz machen kann – und wer auffährt, weiß das nicht und schimpft auf die „sturen Kutscher“.
    Könnte man dann theoretisch auch gegen die Blitzer-Abzocke klagen? In den sieben Jahren, in denen ich durch die Hörselberge fahre, ist mir noch nie ein Unfall oder die Spuren von einem aufgefallen.
    Aber das liegt vermutlich nur daran, das die Herren im blauen Bus so gut für Zucht und Ordnung sorgen…

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